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Dieser Blog soll interessierte Landwirte, Siebener und Kommunalpolitiker über die rechtlichen Möglichkeiten und Unmöglichkeiten der Siebener aufklären. Kritik, Wünsche und Anregungen per Email an MuellerR11@aol.com. Tel. 09841/64946 Achtung, ab sofort auch politischer Blog: www.windsa.net

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Leserbrief an das Landwirtschaftliche Wochenblatt

An die Redaktion des
Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt
Leserbrief für BLW 49
Sichere Grenzen schaffen Frieden?
Wir ziehen folgende Schlussfolgerungen aus dem Urteil des VG Ansbach:
1. Flurgang und Mängelbeseitigung müssen zwingend beantragt werden, die beantragende Gemeinde hat die Kosten zu tragen. Auch Gemeinden, Landkreis und Staat sind wie jeder andere Grundstücksbesitzer zu behandeln und müssen dann ihre Grenzsteine an Feldwegen und Kreisstraßen aufdecken. Im Bayerischen Abmarkungsgesetz ist nirgends vermerkt, dass es nur für landwirtschaftliche Grundstücke gilt. Nicht sichtbare Steine sind zuerst zur Selbstabhilfe mitzuteilen. Wir halten es für eine Unverschämtheit, wenn z. B. die Landkreise Kitzingen, Neustadt/Aisch- Bad Windsheim und die Stadt Uffenheim einen Flurgang und damit das aufdecken der Grenzsteine beantragen, selber jedoch nicht daran denken, ihre eigene Steine aufzudecken.
2. Vor dem Gesetz sollten immer noch alle Bürger gleich sein, es kann nicht angehen, dass in jedem Regierungsbezirk, in jedem Landkreis und in vielen Gemeinden die Siebnerei nach jeweils anderen Regeln betrieben wird. Auf eine Tradition, wo Berufskollegen zum Teil schikaniert werden, können wir wirklich verzichten.
3. Sehr viele Steine wurden von den Siebenern viel zu tief und damit nicht vorschriftsmäßig gesetzt, nach drei Jahren ist jeder auch normal gesetzte Grenzstein durch natürliche Einflüsse nicht mehr sichtbar. Dies kann nicht den Landwirten als Bewirtschaftern der Äcker und Wiesen angelastet werden. Vielmehr tragen diese sogar durch die Bewirtschaftung zur Offenhaltung der Steine bei. In der deutschen Rechtsprechung gibt es nirgends eine pauschale Vorverurteilung, die Gemeinde muss in jedem einzelnen Fall ein Verschulden des Landwirtes nachweisen.
4. Für die Gemeinden entstehen durch Flurgänge und Verwaltungsaufwand erhebliche Kosten, für die Landwirte entstehen erhebliche Arbeitskosten durch das im Frühjahr zusätzliche aufdecken der Grenzsteine. Die Siebener verursachen nach unserer Meinung weitaus höhere Kosten, als sie auf der anderen Seite durch das kostengünstige setzen von Steinen ersparen.
5. Siebener und damit Inhaber eines hochbezahlten Ehrenamtes wird man in der Regel durch Erbfolge, interne Wahl und Vereidigung. Siebener haben eine Vorbildfunktion und sollten Gerechtigkeit gegenüber jedermann üben, auf die jedoch sehr oft auftretenden Unregelmäßigkeiten gehen wir hier momentan noch nicht ein. Bereits vor längerer Zeit wurde vom Bayerischen Finanzministerium mitgeteilt, dass die Abwicklung der Flurgänge nicht korrekt ist, viele Bürgermeister haben davon längst Kenntnis, es wurden aber keine Konsequenzen gezogen.
6. Herr Henninger möge bitte im gesamten Freistaat Bayern für alle Grundstücksbesitzer die gleichen Voraussetzungen schaffen und Flurumgänge auch in allen anderen Landkreisen durchsetzen. Wir wünschen ihm viel Erfolg dabei, befürchten aber, dass er für sein aussichtsloses Unterfangen belächelt wird. Niemand will die Siebnerei abschaffen, wir halten jedoch die in vielen Gemeinden noch praktizierte Form der Flurgänge im Zeitalter von GPS und Internet für überholt.

Richard Müller, Bad Windsheim/Berolzheim
Friedrich Weiß, Uffenheim/Rudolzhofen
Werner Ernst, Mainbernheim










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