An die
Redaktion
„ Die Kitzinger“
Leserbrief am 30.10.08
„Flurgänge sind Garant...“
Wir ziehen folgende Schlussfolgerungen aus dem Urteil des VG Ansbach und bemerken weiteres zur Siebnerei:
1. Der Flurgang muss zwingend beantragt werden, die beantragende Gemeinde hat die Kosten zu tragen. Auch Gemeinde, Landkreis und Staat sind wie jeder andere Grundstücksbesitzer zu behandeln und müssen ihre Grenzsteine an Feldwegen, Kreisstraßen und Staatsstraßen aufdecken. Im Bayerischen Abmarkungsgesetz ist nirgends vermerkt, dass es nur für landwirtschaftliche Grundstücke gilt. Nicht sichtbare Steine sind zuerst zur Selbstabhilfe mitzuteilen.
2. Im Urteil des VG Ansbach wurde ein Antrag der Stadt Bad Windsheim auf Zulassung einer Berufung abgelehnt. Die Stadt Bad Windsheim hat jetzt mit geringer Aussicht auf Erfolg beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Antrag auf Zulassung einer Berufung gestellt.
3. Sehr viele Steine wurden von den Siebenern viel zu tief und damit nicht vorschriftsmäßig gesetzt, nach drei Jahren ist jeder auch normal gesetzte Grenzstein durch natürliche Einflüsse nicht mehr sichtbar. Dies kann nicht den Landwirten als Bewirtschaftern der Äcker und Wiesen angelastet werden. Vielmehr tragen diese sogar durch die Bewirtschaftung zur Offenhaltung der Steine bei. In der deutschen Rechtsprechung gibt es nirgends eine pauschale Vorverurteilung, die Gemeinde muss in jedem einzelnen Fall ein Verschulden des Landwirtes nachweisen.
4. Im Zeitalter von GPS halten wir die Flurgänge nicht mehr für zeitgemäß, die Möglichkeit, dass die Feldgeschworenen Steine setzen können, ist davon in keinster Weise betroffen. Die Behauptung, dass ohne Flurgänge erhebliche Kostensteigerungen für die Landwirte entstehen würden, ist völlig aus der Luft gegriffen. Weisungsbefugt gegenüber den Siebenern sind alleine die Gemeinden, bzw. der Bürgermeister.
5. Für die Gemeinden entstehen durch Flurgänge und Verwaltungsaufwand erhebliche Kosten, die eingesparten Gelder könnten bei der Finanznot unserer Kommunen an anderer Stelle erheblich sinnvoller eingesetzt werden. Für die Landwirte entstehen erhebliche Arbeitskosten durch das im Frühjahr zusätzliche aufdecken der Grenzsteine, die Summe dürfte sich im gesamten Landkreis im sechsstelligen Bereich bewegen.
6. Es gibt für die Gemeinden eine Möglichkeit, die Grundstückseigentümer an den Gebühren zu beteiligen. Die Grundstückseigentümer unterzeichnen eine Erklärung, dass sie bereit sind, sich anteilig an den Kosten für die Abmarkung (und ggf. für das Suchen und Aufdecken) zu beteiligen. Nach hiesigem Kenntnisstand hat die Feldgeschworenenvereinigung Neustadt/Aisch Nord ein entsprechendes Musterschreiben entwickelt, mit dem die Feldgeschworenen an die Grundeigentümer herantreten können. Gleichzeitig können die Feldgeschworenen damit ihre angeblich so hohe Akzeptanz bei den Landwirten testen.
7. Siebener wird man in der Regel durch Erbfolge, Wahl und Vereidigung, - ein automatischer Zugewinn an Sachverstand ist dadurch jedoch nicht gegeben. Siebener haben eine Vorbildfunktion und sollten Gerechtigkeit gegenüber jedermann üben, auf die jedoch sehr oft auftretenden Unregelmäßigkeiten gehen wir hier momentan noch nicht ein.
8. Viele Siebenertage stehen unter dem Motto „Ordnung, Recht und Sitte“. Das Urteil des VG Ansbach müsste also in allen Siebenerkreisen hochwillkommen sein, da es endlich Rechtssicherheit schafft.
9. Bereits vor längerer Zeit wurde vom Bayerischen Finanzministerium mitgeteilt, dass die Abwicklung der Flurgänge nicht korrekt ist, dies ist auch dem Landratsamt Kitzingen bekannt. Alle betroffenen Landwirte sollten deshalb ihre in den letzten Jahren für das aufdecken von Grenzsteinen an die Gemeinden gezahlten Gebühren zurückfordern.
10. Der weitaus größte Teil Bayerns überlebte bisher auch ohne Flurgänge, ohne dass Chaos und Anarchie ausbrachen. Durch dieses Gerichtsurteil wird die sowieso fällige Abschaffung der Flurgänge nur etwas beschleunigt.
Werner Ernst, Mainsondheim
Richard Müller, Bad Windsheim- Berolzheim
Friedrich Weiß, Uffenheim- Rudolzhofen