Leserbrief an die Kitzinger Zeitung
Zum Artikel vom 18.10.2012, Gemeinde Seinsheim verliert Prozess.
Gleich mehrere Fehler enthält der Bericht über die Gerichtsverhandlung am Amtsgericht Kitzingen. Nicht der beklagte Landwirt machte das Angebot über 50 Cent je qm Überackerung, sondern die Gemeinde Seinsheim ermäßigte ihre ursprüngliche rechtswidrige Forderung von 106 Euro auf zuerst 53 Euro, um sich dann letztendlich gezwungenermaßen mit insgesamt 10 € für 106 qm zufrieden zu geben.
Weil der Kämmerer der VG seine eigenen Pachtpreise nicht kannte, wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, „damit die Sache so richtig was kostet“. Gutachter Dieter Tasche löste mit seiner Stellungnahme bei den meisten Zuhörern nur Kopfschütteln aus. Tasche behauptete doch tatsächlich, der Landwirt würde auch für diese in 2010 einmalig überackerte Fläche für 5 Jahre Prämien erhalten.
Dass es mit dem Respekt der Gemeinde vor Grundstücksgrenzen nicht sehr weit her ist, zeigte sich, als die benachbarten Gemeindegrundstücke gemulcht wurden und dabei „versehentlich“ mehrere hundert qm des beklagten Landwirtes mitgemulcht wurden. Die Gemeinde musste Schadensersatz in Höhe von vorläufig 7,50 € leisten.
Für Bürgermeister Dorsch ist offenbar Gleichbehandlung aller Bürger ein Fremdwort. So wurde in einem identischen Fall die Forderung für eine Überackerung von der Gemeinde nicht eingeklagt, weil der betroffene Landwirt angekündigt hatte, in Zukunft dann jegliche ehrenamtliche Tätigkeit zu verweigern.
Oskar Schilling, Herrnberchtheim/Seinsheim
Klaus Rabenstein, Ippesheim
Richard Müller, Bad Windsheim