Overblog
Folge diesem Blog Administration + Create my blog
3. November 2012 6 03 /11 /November /2012 12:14

Leserbrief an die Kitzinger Zeitung

Zum Artikel vom 18.10.2012, Gemeinde Seinsheim verliert Prozess.

Gleich mehrere Fehler enthält der Bericht über die Gerichtsverhandlung am Amtsgericht Kitzingen. Nicht der beklagte Landwirt machte das Angebot über 50 Cent je qm Überackerung, sondern die Gemeinde Seinsheim ermäßigte ihre ursprüngliche rechtswidrige Forderung von 106 Euro auf zuerst 53 Euro, um sich dann letztendlich gezwungenermaßen mit insgesamt 10 € für 106 qm zufrieden zu geben.

Weil der Kämmerer der VG seine eigenen Pachtpreise nicht kannte, wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, „damit die Sache so richtig was kostet“. Gutachter Dieter Tasche löste mit seiner Stellungnahme bei den meisten Zuhörern nur Kopfschütteln aus. Tasche behauptete doch tatsächlich, der Landwirt würde auch für diese in 2010 einmalig überackerte Fläche für 5 Jahre Prämien erhalten.

Dass es mit dem Respekt der Gemeinde vor Grundstücksgrenzen nicht sehr weit her ist, zeigte sich, als die benachbarten Gemeindegrundstücke gemulcht wurden und dabei „versehentlich“ mehrere hundert qm des beklagten Landwirtes mitgemulcht wurden. Die Gemeinde musste Schadensersatz in Höhe von vorläufig 7,50 € leisten.

Für Bürgermeister Dorsch ist offenbar Gleichbehandlung aller Bürger ein Fremdwort. So wurde in einem identischen Fall die Forderung für eine Überackerung von der Gemeinde nicht eingeklagt, weil der betroffene Landwirt angekündigt hatte, in Zukunft dann jegliche ehrenamtliche Tätigkeit zu verweigern.

Oskar Schilling, Herrnberchtheim/Seinsheim

Klaus Rabenstein, Ippesheim

Richard Müller, Bad Windsheim

Diesen Post teilen
Repost0
5. Juni 2009 5 05 /06 /Juni /2009 21:02
Walter Götz, Siebenerobmann in Michelfeld und Rainer Schiffmeyer, Siebener in Iphofen
haben sich per Leserbrief kritisch mit unseren (Müller, Weiß, Ernst) Leserbriefen auseinander gesetzt. Sie betonen im wesentlichen, dass Siebener gebietsweise auch vom Vermessungsamt geschult werden, dass man sehr viele Grenzsteine sachgerecht und kostengünstig gesetzt habe und dass auch Siebener Menschen sind, die halt auch nicht unfehlbar sind. Es wird auch betont, dass die Bezahlung der Siebener eben nicht fürstlich ist, sondern durchaus angemessen. In Iphofen sei noch nie etwas fürs überackern verlangt worden, jene Landwirte, die ihre Grenzzeichen sichtbar machen, hätten noch nie etwas bezahlt.
Meine, bzw. unsere Bemerkungen dazu:
Wir haben noch nie verlangt, dass die Siebenerei generell abgeschafft werden sollte, wer anderes behauptet, sagt böswillig die Unwahrheit. Wir verlangen lediglich eine Vereinfachung und Modernisierung der Flurgänge und die Einhaltung des Bayerischen Abmarkungsgesetzes auch durch die Siebener. Die Gemeinden können durchaus jederzeit Flurgänge anordnen, nur müssen sie dann eben auch die kompletten Kosten auch für das aufdecken der Steine übernehmen.
Wir Landwirte decken im Herbst zum säen und ackern unsere Steine auf, wenn die Siebener dann im Frühjahr die Steine nochmals begutachten wollen, ist das ihre Sache, bzw. der Gemeinden. Wer anschafft, bzw. anordnet, hat auch zu bezahlen.
Zustimmung und Ablehnung zu Flurgängen hängen sicherlich auch von Betriebsstruktur und Schlaggrößen ab. Ein Landwirt, der große Schläge mit 10 ha oder mehr und nur wenigen Steinen hat, wird kaum Probleme haben, seine Steine nach Bedarf aufzudecken.
Anders sieht es aber in klein strukturierten Gebieten aus, wo dann manche Landwirte tagelang nur mit Steine aufdecken beschäftigt sind. Solange dies die Altsitzer noch machen, werden die Flurgänge teilweise noch akzeptiert. In einigen Jahren erledigt sich das Thema sowieso von selbst, weil einfach keine Zeit mehr da ist, für diese überflüssige Tätigkeit.
Wir betrachten die Siebenerei als eine ganz normale sinnvolle Tätigkeit, die aber nicht auf Kosten der aktiven Landwirte ausgeübt werden sollte. Was wir auch kritisieren, ist dieser Siebenerkult, der fast ständig betrieben wird. Siebener werden eben nicht automatisch durch die Vereidigung zu Ehrenmännern, Friedensstiftern und Vermessungsexperten. Geradezu lächerlich ist die Behauptung, Siebener würden generell für Frieden auf den Dörfern sorgen, sehr oft ist genau das Gegenteil der Fall.
Zur angeblichen Sachkunde der Siebener: Ich behaupte, dass jedermann in der Lage ist, Steine zu setzen und Karten zu lesen.
In seinem Schlusssatz deutet Herr Götz an, dass wir uns wie Kinder verhalten würden, die beim Spiel nicht mitmachen dürfen. Die Wirklichkeit spricht eine andere Sprache, es gibt immer mehr Fälle, wo es Landwirte ablehnen, das Amt eines Feldgeschworenen anzunehmen.
Ein Wort an Herrn Götz, in eigener Sache: Ich selber war 25 Jahre Siebener und habe also lange genug "mitgespielt". Ich habe dies nie besonders gerne gemacht und bin nach einer öffentlichen Beleidigung durch den Siebenerobmann zurückgetreten. Bei Bedarf kann ich auch gerne mal aus dem Nähkästchen plaudern.
Diesen Post teilen
Repost0
2. Juni 2009 2 02 /06 /Juni /2009 21:00
Mainbernheim: Bürgermeister Wolf liegt im Dauerclinch mit BBV-Ortsobmann Werner Ernst. Wegen Leserbriefen, in denen die Flurgänge der Siebener als "Fränkische Unsitte" bezeichnet wurde, hatten sich einige Siebener verunglimpft gefühlt. Daraufhin hatte die Gemeinde alle Landwirte und die BBV-Geschäftsstelle direkt angeschrieben.
Werner Ernst wehrte sich mit einem Leserbrief in der Mainpost und in der Kitzinger Zeitung:

Es ist sicher verständlich, dass die Siebener ihre Privilegien um fast jeden Preis erhalten wollen, dies sollte aber nicht mit Steuergeldern und auf Kosten der aktiven Landwirte erfolgen. Herr Bürgermeister Wolf verkennt anscheinend, dass wir mittlerweile in einen Rechtsstaat mit freier Meinungsäußerung leben, es bestimmen eben nicht mehr die Siebener, was Recht und Ordnung ist, sondern die Gerichte.

Was ich zusammen mit meinen Mitstreitern getan habe, ist lediglich freie Meinungsäußerung die jetzt seit über 60 Jahren möglich ist. Falls uns dies Herr Wolf nicht zugestehen will, zweifle ich ernsthaft seine Demokratiefähigkeit an.

Aus den Reihen der Siebener bekomme ich auch Zustimmung zu unserem Tun, allerdings teils anonym, bzw. mit der Bitte auf keinen Fall den Namen zu nennen. Es wird mit Sicherheit kein einziger Siebener den Mut haben, sich öffentlich kritisch zu äußern, weil er sofort  damit rechnen muss, von seinen Kollegen als Nestbeschmutzer fertig gemacht zu werden. Es unterstützen uns auch viele aktive Landwirte, die jedoch auch nicht öffentlich genannt werden wollen.

Bereits 2006 wurde das Landratsamt KT vom Bayerischen Finanzministerium dahingehend unterrichtet, dass die bisherige Praxis der Flurgänge nicht rechtskonform sei. Es wird dort auch empfohlen, die Landwirte eine Erklärung unterzeichnen zu lassen, nach der sie die Flurgänge ausdrücklich wünschen und zur vollen Übernahme der Kosten bereit sind. Auf diese Weise könnte Bürgermeister Wolf auch die Akzeptanz seiner Vorgehensweise und die der Siebener testen.

Überackerungen sind selbstverständlich nicht zu dulden, allerdings frage ich mich schon, muss man da wie in Willanzheim geschehen, gleich mit drakonischen Geldbeträgen dies ahnden. Wäre es nicht besser, wenn die Siebener da erst mal auf die betroffenen Landwirte zugehen würden, damit sie dies im Rahmen einer Frist bereinigen. Zum anderen ist auch diese Gebührensatzung rechtlich sehr zweifelhaft.

Nach all dem was ich in letzter Zeit in Erfahrung gebracht habe, muss ich ehrlich sagen und das auch im Namen vieler Berufkollegen, ist das Vertrauen und der Respekt in die Siebenerorganisation aufs Äußerste strapaziert. Ich kann nur hoffen, dass es eine Kehrtwende zum Besseren gibt. Ich bin mir auf jeden Fall keiner Schuld bewusst. Was ich und meine Kollegen aus dem Nachbarlandkreis wollen, ist lediglich die Umsetzung des Abmarkungsgesetzes im vollen Umfang und dafür kämpfen wir!

Werner Ernst


Diesen Post teilen
Repost0
18. Mai 2009 1 18 /05 /Mai /2009 10:16

Leserbrief zum Artikel „Tradition soll erhalten bleiben“, vom 7.3.2009.

Sachkundenachweis für Feldgeschworene?

Es ist schon erstaunlich, wie einige Bürgermeister in die Trickkiste greifen, um das leidige Grenzsteinlüften uns Bauern weiterhin aufzwingen. In anderen Gegenden Bayerns werden Flurgänge als fränkische Unsitte bezeichnet.

Prichsenstadts Bürgermeister Falkenstein stellt in seiner Flur Windwestmanieren fest, wir fragen uns, was seine Siebener bei den Flurgängen bisher getan haben. Iphofens Bürgermeister Mend hat es bisher noch nicht einmal in seiner eigenen Gemeinde geschafft, einheitliche Regelungen durchzusetzen. Während man in manchen Ortsteilen nichts tut, geht man in anderen Ortsteilen gnadenlos vor. Herr Mend sollte sich als Vizepräsident des Bayerischen Gemeindetages für bayernweit einheitliche Regelungen einsetzen. Es kann nicht sein, dass jede Gemeinde und jeder Siebenerobmann eigene Süppchen kochen, das Abmarkungsgesetz gilt für alle Bürger Bayerns.

Es sollte dringendst auch ein Sachkundenachweis für Feldgeschworene eingeführt werden. Allein durch Erbfolge, interne Wahl und Vereidigung auf ein lebenslanges Siebeneramt ist noch niemand zum Experten geworden.

Dem Landratsamt Kitzingen wurde bereits im Jahr 2006 vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen mitgeteilt, dass die Flurgänge der Feldgeschworenen in der bisher praktizierten Form nicht rechtskonform sind. Dies wurde vom Landratsamt Kitzingen allen Gemeinden mitgeteilt. Es ist nicht bekannt, dass Gemeinden hieraus Schlussfolgerungen gezogen hätten, es ist nach unserer Meinung durchaus möglich, dass damit Amtspflichtverletzungen begangen wurden. Es ist auch zu hinterfragen, warum das Landratsamt Kitzingen als Aufsichtsbehörde nicht mit dem nötigen Nachdruck bei den Gemeinden Änderungen eingefordert hat.

Das Landratsamt Kitzingen will jetzt offenbar Vorschriften für das Verhalten der Gemeinden zusammenbasteln, betroffene Landwirte könnten nach Meinung des Landratsamtes ja dann per Klage die notwendigen Korrekturen bewirken. Bürgernähe sieht nach unserer Meinung anders aus!

Nochmals zur Klarstellung: Niemand will die Siebener abschaffen, das setzen von Grenzsteinen soll weiterhin ein Privileg der Siebener bleiben, zur Traditionspflege halten wir jedoch Veranstaltungen im Kirchenburgmuseum Mönchsondheim und im Fränkischen Freilandmuseum Bad Windsheim für weitaus sinnvoller und wirkungsvoller. Hierzu sind auch bereits erste Ansätze bei der Feldgeschworenen-vereinigung Bad Windsheim und Umgebung vorhanden.

Eine Lösung der Probleme könnte darin bestehen, dass die Siebener alle wichtigen Grenzsteine auf Kosten der jeweiligen Gemeinde aufdecken. Um keine Kostensteigerungen zu bewirken, könnte man vom bisher dreijährigen Turnus auf einen sechs- bis zehnjährigen Turnus übergehen, es würden dann auch keine Verwaltungskosten für das ausstellen von Rechnungen entstehen. Grünwege und Bankette könnten mit geringem Aufwand jährlich kontrolliert werden.

Werner Ernst, Mainbernheim

Friedrich Weiß, Rudolzhofen/Uffenheim

Richard Müller, Berolzheim/Bad Windsheim

Diesen Post teilen
Repost0
18. Mai 2009 1 18 /05 /Mai /2009 10:10

Leserbrief an die Mainpost

Siebenertag in Iphofen:

Wenn nur in Ortschaften mit Flurgängen der Siebener Grenzfrieden herrschen würde, müsste sich der größte Teil Bayerns und Deutschlands im Grenzkrieg befinden. Es geht eben durchaus auch ohne diese andernorts belächelte fränkische Unsitte. Die bisherige Vorgehensweise nach der Devise „ das haben wir schon immer so gemacht“, ist nicht länger zumutbar!

Es stimmt eben nicht, dass das VG- Urteil gegen die Stadt Bad Windsheim nur deswegen zustande kam, weil der Flurgang nicht formell beantragt wurde. Wesentlich wichtigere Aspekte des Urteiles wurden der Versammlung offensichtlich vorenthalten.

Sehr bemerkenswert ist, dass Frau Landrätin Bischof es für notwendig hielt, die anwesenden 500 Ehrenmänner doch tatsächlich daran zu erinnern zu müssen, dass man das Siebeneramt mit Augenmaß und gerecht gegenüber jedermann auszuüben habe.

Feldgeschworene verursachen den Landwirten und den Gemeinden enorme Kosten, es ist unverständlich, dass die Gemeinden unbedingt darauf erpicht sind, diese überflüssigen Kosten aus Steuermitteln zu bestreiten.

Es ist wohl jedem klar, dass die Nutznießer eines bestimmten Systems natürlich alles unternehmen, damit ihre Privilegien erhalten bleiben. Wo sonst gibt es das, dass man durch siebenerinterne Wahl und Vereidigung automatisch zum von allen Politikern lebenslangen hofierten Friedensstifter, Sachverständigen, Ortskundigen und Ehrenmann wird? Sehr viele Siebener haben vom Abmarkungsgesetz und sonstigen Vorschriften keine Ahnung, wieso wird hier kein Sachkundenachweis verlangt? Kein ehrenamtlicher Kommunalpolitiker im gesamten Landkreis KT wird auch nur annähernd auf den gleichen Stundensatz kommen, wie die sehr gut bezahlten Feldgeschworenen. Dieser Siebenerkult ist nach unserer Meinung auf Dauer unerträglich und sollte einer sachlich nüchternen Betrachtungsweise weichen.

In Willanzheim scheinen Traditionalisten ins finsterste Mittelalter zurückgekehrt zu sein. Dort hat man jetzt eine Art Wegezoll wieder eingeführt und will für nicht genutztes, aber versehentlich bearbeitetes Gemeindeland 1 €/qm eintreiben.

Niemand will die Siebener abschaffen, es sollte lediglich eine Modernisierung dieses antiquierten Vorgehens erfolgen, Flurgänge sind im Zeitalter von GPS und Internet überflüssig.

 

Die Zukunft wird es zeigen: Wer nicht mit der Zeit geht, ......geht mit der Zeit!

Werner Ernst, Mainbernheim

Friedrich Weiß, Uffenheim

Richard Müller, Bad Windsheim

Diesen Post teilen
Repost0
17. Mai 2009 7 17 /05 /Mai /2009 22:50
Leserbrief an die FLZ, zu Bericht über Jahresversammlungen der Feldgeschworenen in Sugenheim und Uffenheim

Sachkundenachweis erforderlich!

Man muss sich echt wundern, mit welcher Verbissenheit eine längst überfällige Modernisierung des Siebenerwesens verhindert wird. Wenn man schon die letzten Reste von Feudalstrukturen beibehalten und eine 500 Jahre alte Tradition unverändert weiterführen will, sollte von allen Besuchern der Feldgeschworenen- versammlungen verlangt werden, auch die Fortbewegungsmittel von damals zu benützen. Wenn alle zu Fuß kommen müssten, wäre der Reformstau in kürzester Zeit beseitigt.
Es hat wenig mit Bürgernähe zu tun, wenn ein Landrat erst nach einer Klage beim Verwaltungsgericht merkt, dass Flurgänge zeitnah durchgeführt werden müssen. Genauso unverständlich ist es, dass das Landratsamt NEA weit überzogene Kosten für das aufdecken von Grenzstein sogar noch rechtfertigt. Uffenheims Bürgermeister Schöck spricht von friedlichen Lösungen, schafft es jedoch nicht, eine Zwangsvollstreckungsklage wegen Siebenergebühren gegen einen Mitbürger innerhalb 6 Monaten zu begründen. Ein Siebenerobmann wird trotz gerichtlich festgestellter offensichtlicher Amtspflichtverletzung in Amt und Würden gehalten. Wir halten es für nicht nachvollziehbar, wenn die Stadt Uffenheim und der Landkreis NEA einen Flurgang beantragen, selber jedoch nicht daran denken, ihre eigenen Grenzsteine aufzudecken.
Vom Finanzministerium wurde bereits 2006 mitgeteilt, dass Flurgänge in der bisher praktizierten Form nicht rechtskonform sind. Es verwundert, dass dieser eindeutige Hinweis bisher einfach ignoriert wurde.
Es sollte dringendst ein Sachkundenachweis für Siebener eingeführt werden. Allein durch Erbfolge, interne Wahl und Vereidigung auf ein dann lebenslang gesichertes Ehrenamt ist noch niemand zum Friedensstifter und Vermessungsexperten geworden. Es stellt sich immer wieder heraus, dass viele Siebener keine Ahnung vom Abmarkungsgesetz und sonstigen Vorschriften haben.
Es stimmt einfach nicht, dass Siebener nur Kosten sparen helfen. Die Flurgänge inklusive Verwaltungskosten bewirken für die Gemeinden horrende Kosten, genauso ist es mit den Arbeitskosten für die Landwirte.Niemand will die Siebener abschaffen, das setzen von Grenzsteinen soll weiterhin ein Privileg der Siebener bleiben.
Eine Lösung des Problems könnte darin bestehen, dass die Siebener alle wichtigen Grenzsteine auf Kosten der Gemeinden aufdecken. Um keine Kostensteigerungen zu bewirken, könnte man auf einen sechs- bis zehnjährigen Turnus übergehen. Grünwege und Bankette könnten mit geringem Aufwand jährlich kontrolliert werden.

Friedrich Weiß, Rudolzhofen/Uffenheim
Richard Müller, Berolzheim/Bad Windsheim
Werner Ernst, Mainbernheim



Diesen Post teilen
Repost0
17. Mai 2009 7 17 /05 /Mai /2009 22:48
An die Redaktion des
Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt
Leserbrief für BLW 49
Sichere Grenzen schaffen Frieden?
Wir ziehen folgende Schlussfolgerungen aus dem Urteil des VG Ansbach:
1. Flurgang und Mängelbeseitigung müssen zwingend beantragt werden, die beantragende Gemeinde hat die Kosten zu tragen. Auch Gemeinden, Landkreis und Staat sind wie jeder andere Grundstücksbesitzer zu behandeln und müssen dann ihre Grenzsteine an Feldwegen und Kreisstraßen aufdecken. Im Bayerischen Abmarkungsgesetz ist nirgends vermerkt, dass es nur für landwirtschaftliche Grundstücke gilt. Nicht sichtbare Steine sind zuerst zur Selbstabhilfe mitzuteilen. Wir halten es für eine Unverschämtheit, wenn z. B. die Landkreise Kitzingen, Neustadt/Aisch- Bad Windsheim und die Stadt Uffenheim einen Flurgang und damit das aufdecken der Grenzsteine beantragen, selber jedoch nicht daran denken, ihre eigene Steine aufzudecken.
2. Vor dem Gesetz sollten immer noch alle Bürger gleich sein, es kann nicht angehen, dass in jedem Regierungsbezirk, in jedem Landkreis und in vielen Gemeinden die Siebnerei nach jeweils anderen Regeln betrieben wird. Auf eine Tradition, wo Berufskollegen zum Teil schikaniert werden, können wir wirklich verzichten.
3. Sehr viele Steine wurden von den Siebenern viel zu tief und damit nicht vorschriftsmäßig gesetzt, nach drei Jahren ist jeder auch normal gesetzte Grenzstein durch natürliche Einflüsse nicht mehr sichtbar. Dies kann nicht den Landwirten als Bewirtschaftern der Äcker und Wiesen angelastet werden. Vielmehr tragen diese sogar durch die Bewirtschaftung zur Offenhaltung der Steine bei. In der deutschen Rechtsprechung gibt es nirgends eine pauschale Vorverurteilung, die Gemeinde muss in jedem einzelnen Fall ein Verschulden des Landwirtes nachweisen.
4. Für die Gemeinden entstehen durch Flurgänge und Verwaltungsaufwand erhebliche Kosten, für die Landwirte entstehen erhebliche Arbeitskosten durch das im Frühjahr zusätzliche aufdecken der Grenzsteine. Die Siebener verursachen nach unserer Meinung weitaus höhere Kosten, als sie auf der anderen Seite durch das kostengünstige setzen von Steinen ersparen.
5. Siebener und damit Inhaber eines hochbezahlten Ehrenamtes wird man in der Regel durch Erbfolge, interne Wahl und Vereidigung. Siebener haben eine Vorbildfunktion und sollten Gerechtigkeit gegenüber jedermann üben, auf die jedoch sehr oft auftretenden Unregelmäßigkeiten gehen wir hier momentan noch nicht ein. Bereits vor längerer Zeit wurde vom Bayerischen Finanzministerium mitgeteilt, dass die Abwicklung der Flurgänge nicht korrekt ist, viele Bürgermeister haben davon längst Kenntnis, es wurden aber keine Konsequenzen gezogen.
6. Herr Henninger möge bitte im gesamten Freistaat Bayern für alle Grundstücksbesitzer die gleichen Voraussetzungen schaffen und Flurumgänge auch in allen anderen Landkreisen durchsetzen. Wir wünschen ihm viel Erfolg dabei, befürchten aber, dass er für sein aussichtsloses Unterfangen belächelt wird. Niemand will die Siebnerei abschaffen, wir halten jedoch die in vielen Gemeinden noch praktizierte Form der Flurgänge im Zeitalter von GPS und Internet für überholt.

Richard Müller, Bad Windsheim/Berolzheim
Friedrich Weiß, Uffenheim/Rudolzhofen
Werner Ernst, Mainbernheim










Diesen Post teilen
Repost0
17. Mai 2009 7 17 /05 /Mai /2009 22:45
An die
Redaktion
„ Die Kitzinger“

Leserbrief am 30.10.08
„Flurgänge sind Garant...“
Wir ziehen folgende Schlussfolgerungen aus dem Urteil des VG Ansbach und bemerken weiteres zur Siebnerei:
1. Der Flurgang muss zwingend beantragt werden, die beantragende Gemeinde hat die Kosten zu tragen. Auch Gemeinde, Landkreis und Staat sind wie jeder andere Grundstücksbesitzer zu behandeln und müssen ihre Grenzsteine an Feldwegen, Kreisstraßen und Staatsstraßen aufdecken. Im Bayerischen Abmarkungsgesetz ist nirgends vermerkt, dass es nur für landwirtschaftliche Grundstücke gilt. Nicht sichtbare Steine sind zuerst zur Selbstabhilfe mitzuteilen.
2. Im Urteil des VG Ansbach wurde ein Antrag der Stadt Bad Windsheim auf Zulassung einer Berufung abgelehnt. Die Stadt Bad Windsheim hat jetzt mit geringer Aussicht auf Erfolg beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Antrag auf Zulassung einer Berufung gestellt.
3. Sehr viele Steine wurden von den Siebenern viel zu tief und damit nicht vorschriftsmäßig gesetzt, nach drei Jahren ist jeder auch normal gesetzte Grenzstein durch natürliche Einflüsse nicht mehr sichtbar. Dies kann nicht den Landwirten als Bewirtschaftern der Äcker und Wiesen angelastet werden. Vielmehr tragen diese sogar durch die Bewirtschaftung zur Offenhaltung der Steine bei. In der deutschen Rechtsprechung gibt es nirgends eine pauschale Vorverurteilung, die Gemeinde muss in jedem einzelnen Fall ein Verschulden des Landwirtes nachweisen.
4. Im Zeitalter von GPS halten wir die Flurgänge nicht mehr für zeitgemäß, die Möglichkeit, dass die Feldgeschworenen Steine setzen können, ist davon in keinster Weise betroffen. Die Behauptung, dass ohne Flurgänge erhebliche Kostensteigerungen für die Landwirte entstehen würden, ist völlig aus der Luft gegriffen. Weisungsbefugt gegenüber den Siebenern sind alleine die Gemeinden, bzw. der Bürgermeister.
5. Für die Gemeinden entstehen durch Flurgänge und Verwaltungsaufwand erhebliche Kosten, die eingesparten Gelder könnten bei der Finanznot unserer Kommunen an anderer Stelle erheblich sinnvoller eingesetzt werden. Für die Landwirte entstehen erhebliche Arbeitskosten durch das im Frühjahr zusätzliche aufdecken der Grenzsteine, die Summe dürfte sich im gesamten Landkreis im sechsstelligen Bereich bewegen.
6. Es gibt für die Gemeinden eine Möglichkeit, die Grundstückseigentümer an den Gebühren zu beteiligen. Die Grundstückseigentümer unterzeichnen eine Erklärung, dass sie bereit sind, sich anteilig an den Kosten für die Abmarkung (und ggf. für das Suchen und Aufdecken) zu beteiligen. Nach hiesigem Kenntnisstand hat die Feldgeschworenenvereinigung Neustadt/Aisch Nord ein entsprechendes Musterschreiben entwickelt, mit dem die Feldgeschworenen an die Grundeigentümer herantreten können. Gleichzeitig können die Feldgeschworenen damit ihre angeblich so hohe Akzeptanz bei den Landwirten testen.
7. Siebener wird man in der Regel durch Erbfolge, Wahl und Vereidigung, - ein automatischer Zugewinn an Sachverstand ist dadurch jedoch nicht gegeben. Siebener haben eine Vorbildfunktion und sollten Gerechtigkeit gegenüber jedermann üben, auf die jedoch sehr oft auftretenden Unregelmäßigkeiten gehen wir hier momentan noch nicht ein.
8. Viele Siebenertage stehen unter dem Motto „Ordnung, Recht und Sitte“. Das Urteil des VG Ansbach müsste also in allen Siebenerkreisen hochwillkommen sein, da es endlich Rechtssicherheit schafft.
9. Bereits vor längerer Zeit wurde vom Bayerischen Finanzministerium mitgeteilt, dass die Abwicklung der Flurgänge nicht korrekt ist, dies ist auch dem Landratsamt Kitzingen bekannt. Alle betroffenen Landwirte sollten deshalb ihre in den letzten Jahren für das aufdecken von Grenzsteinen an die Gemeinden gezahlten Gebühren zurückfordern.
10. Der weitaus größte Teil Bayerns überlebte bisher auch ohne Flurgänge, ohne dass Chaos und Anarchie ausbrachen. Durch dieses Gerichtsurteil wird die sowieso fällige Abschaffung der Flurgänge nur etwas beschleunigt.

Werner Ernst, Mainsondheim
Richard Müller, Bad Windsheim- Berolzheim
Friedrich Weiß, Uffenheim- Rudolzhofen

Diesen Post teilen
Repost0
17. Mai 2009 7 17 /05 /Mai /2009 22:07
Leserbrief für die Mainpost:
Wenn ganze Grünwege trotz regelmäßigem Flurgang bearbeitet wurden, stellt sich die Frage, welche Berechtigung die Siebener hieraus überhaupt ableiten wollen? Wenn trotz Flurgängen so etwas passiert und bisher geduldet wurde, haben die Siebener hier in der Vergangenheit eindeutig geschlampert. Auch normal sterbliche Bürger ohne Siebener- Gene im Erbgut müssten erkennen können, dass ein Grünstreifen bearbeitet ist. Mittlerweile können Grundstücksgrenzen auch per Luftbild übers Internet kontrolliert werden.
Was sogenannte „unbürokratische Siebenertätigkeit“ bedeutet, kann man in Iphofen sehen, wo wegen 3 qm versehentlicher Bearbeitung an einer Wegabrundung eine Rechnung über 1,20 € verschickt wurde. Die Stadt Uffenheim verschickt „stillschweigende“ Einverständniserklärungen, die das Landratsamt dann für rechtsunwirksam erklärte.
Wir Landwirte haben genug mit Kontrollwahn zu tun, wir brauchen nicht auch noch diese überflüssigen kostenpflichtigen Flurgänge.
Wir haben nichts gegen Flurgänge, wenn die Kosten durch die beantragende Gemeinde oder die Siebener selber getragen werden. Die Feldgeschworenentradition sollte nicht auf Kosten anderer ausgelebt werden.
Das sehr gut bezahlte Ehrenamt der Siebener ist niemals vergleichbar mit anderen weitaus zeitaufwändigeren und unbezahlten Ehrenämtern. Ein Ehrenamt an sich bringt nur etwas für die Allgemeinheit, wenn es auch korrekt ausgeübt wird.
Dem Landratsamt Kitzingen wurde bereits im Jahr 2006 mitgeteilt, dass die Vorgehensweise der Feldgeschworenen nicht rechtskonform ist. Es ist zu kritisieren, dass dies vom Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde der Gemeinden nicht umgesetzt wurde. Siebener verursachen den Gemeinden und den Landwirten durch die überflüssigen Flurgänge erhebliche Kosten.
Weil Siebener intern auf Lebenszeit gewählt werden, fühlen sie sich oftmals unantastbar, manche glauben, sich fast alles erlauben zu können. Man sollte darüber nachdenken, eine Gesetzesänderung herbei zu führen, wonach im ca. fünfjährigem Turnus die Wahl der Siebener durch die Bürger erfolgt. Mit Willkür, Schikanen, Ungerechtigkeiten und Unregelmäßigkeiten wäre es dann sehr schnell vorbei. Nur weil sich Siebener lebenslang in einer unantastbaren privilegierten Stellung befinden, sind diese manchmal auch schikanösen Vorgehensweisen möglich. Inkompetenz und Unwissenheit ist unter den Siebenern sehr weit verbreitet, es ist unverständlich, wieso hier nicht längst ein Sachkundenachweis mittels einer Prüfung am Landratsamt verlangt wird.
Es fällt auf, dass diese angebliche Unentbehrlichkeit der Siebener immer nur durch Siebener selber, durch deren Verwandte und durch Politiker verbreitet wird. Wieso regt man nicht an, dass die aktiven Landwirte diese angeblich so wichtigen Flurgänge selber bei den Gemeinden beantragen müssen? Gleichzeitig könnten die Siebener damit ihre angeblich so große Beliebtheit und Unentbehrlichkeit testen.
Dass es auch anders geht, zeigen die Siebener in Hohenfeld/Kitzingen, hier kommt man in gegenseitigem Einvernehmen ohne Gebührenberechnungen aus.
Wir Unterzeichner tun kostenlos etwas für die Allgemeinheit, indem wir zeitaufwändig für die korrekte Anwendung des Abmarkungsgesetzes zum Wohle unserer wenigen noch aktiven Berufskollegen kämpfen. Weitere Rechenschaft über mehrfach ausgeübte Ehrenämter sind wir Frau Karin Bischoff sicher nicht schuldig.
Es wird immer wieder versucht, uns in bösartiger Weise die Absicht einer Abschaffung des kompletten Siebenerwesens zu unterstellen. Wir dementieren dies hier nochmals und hoffen auf eine endlich sachliche und zielgerichtete Diskussion.
Werner Ernst, Sonnengasse 6, 97350 Mainbernheim
Friedrich Weiß, Rudolzhofen 7, 97215 Uffenheim
Richard Müller, Berolzheim 11a, 91438 Bad Windsheim

Diesen Post teilen
Repost0

Über Diesen Blog

  • : Blog von Richard Müller
  • : Dieser Blog soll interessierte Landwirte, Siebener und Kommunalpolitiker über die rechtlichen Möglichkeiten und Unmöglichkeiten der Siebener aufklären. Kritik, Wünsche und Anregungen per Email an MuellerR11@aol.com. Tel. 09841/64946 Achtung, ab sofort auch politischer Blog: www.windsa.net
  • Kontakt

Suchen

Kategorien

Links