Leserbrief für die Mainpost:
Wenn ganze Grünwege trotz regelmäßigem Flurgang bearbeitet wurden, stellt sich die Frage, welche Berechtigung die Siebener hieraus überhaupt ableiten wollen? Wenn trotz Flurgängen so etwas passiert und bisher geduldet wurde, haben die Siebener hier in der Vergangenheit eindeutig geschlampert. Auch normal sterbliche Bürger ohne Siebener- Gene im Erbgut müssten erkennen können, dass ein Grünstreifen bearbeitet ist. Mittlerweile können Grundstücksgrenzen auch per Luftbild übers Internet kontrolliert werden.
Was sogenannte „unbürokratische Siebenertätigkeit“ bedeutet, kann man in Iphofen sehen, wo wegen 3 qm versehentlicher Bearbeitung an einer Wegabrundung eine Rechnung über 1,20 € verschickt wurde. Die Stadt Uffenheim verschickt „stillschweigende“ Einverständniserklärungen, die das Landratsamt dann für rechtsunwirksam erklärte.
Wir Landwirte haben genug mit Kontrollwahn zu tun, wir brauchen nicht auch noch diese überflüssigen kostenpflichtigen Flurgänge.
Wir haben nichts gegen Flurgänge, wenn die Kosten durch die beantragende Gemeinde oder die Siebener selber getragen werden. Die Feldgeschworenentradition sollte nicht auf Kosten anderer ausgelebt werden.
Das sehr gut bezahlte Ehrenamt der Siebener ist niemals vergleichbar mit anderen weitaus zeitaufwändigeren und unbezahlten Ehrenämtern. Ein Ehrenamt an sich bringt nur etwas für die Allgemeinheit, wenn es auch korrekt ausgeübt wird.
Dem Landratsamt Kitzingen wurde bereits im Jahr 2006 mitgeteilt, dass die Vorgehensweise der Feldgeschworenen nicht rechtskonform ist. Es ist zu kritisieren, dass dies vom Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde der Gemeinden nicht umgesetzt wurde. Siebener verursachen den Gemeinden und den Landwirten durch die überflüssigen Flurgänge erhebliche Kosten.
Weil Siebener intern auf Lebenszeit gewählt werden, fühlen sie sich oftmals unantastbar, manche glauben, sich fast alles erlauben zu können. Man sollte darüber nachdenken, eine Gesetzesänderung herbei zu führen, wonach im ca. fünfjährigem Turnus die Wahl der Siebener durch die Bürger erfolgt. Mit Willkür, Schikanen, Ungerechtigkeiten und Unregelmäßigkeiten wäre es dann sehr schnell vorbei. Nur weil sich Siebener lebenslang in einer unantastbaren privilegierten Stellung befinden, sind diese manchmal auch schikanösen Vorgehensweisen möglich. Inkompetenz und Unwissenheit ist unter den Siebenern sehr weit verbreitet, es ist unverständlich, wieso hier nicht längst ein Sachkundenachweis mittels einer Prüfung am Landratsamt verlangt wird.
Es fällt auf, dass diese angebliche Unentbehrlichkeit der Siebener immer nur durch Siebener selber, durch deren Verwandte und durch Politiker verbreitet wird. Wieso regt man nicht an, dass die aktiven Landwirte diese angeblich so wichtigen Flurgänge selber bei den Gemeinden beantragen müssen? Gleichzeitig könnten die Siebener damit ihre angeblich so große Beliebtheit und Unentbehrlichkeit testen.
Dass es auch anders geht, zeigen die Siebener in Hohenfeld/Kitzingen, hier kommt man in gegenseitigem Einvernehmen ohne Gebührenberechnungen aus.
Wir Unterzeichner tun kostenlos etwas für die Allgemeinheit, indem wir zeitaufwändig für die korrekte Anwendung des Abmarkungsgesetzes zum Wohle unserer wenigen noch aktiven Berufskollegen kämpfen. Weitere Rechenschaft über mehrfach ausgeübte Ehrenämter sind wir Frau Karin Bischoff sicher nicht schuldig.
Es wird immer wieder versucht, uns in bösartiger Weise die Absicht einer Abschaffung des kompletten Siebenerwesens zu unterstellen. Wir dementieren dies hier nochmals und hoffen auf eine endlich sachliche und zielgerichtete Diskussion.
Werner Ernst, Sonnengasse 6, 97350 Mainbernheim
Friedrich Weiß, Rudolzhofen 7, 97215 Uffenheim
Richard Müller, Berolzheim 11a, 91438 Bad Windsheim