Dieser Blog soll interessierte Landwirte, Siebener und Kommunalpolitiker über die rechtlichen Möglichkeiten und Unmöglichkeiten der Siebener aufklären. Kritik, Wünsche und Anregungen per Email an MuellerR11@aol.com. Tel. 09841/64946 Achtung, ab sofort auch politischer Blog: www.windsa.net
Trotz mehrfachem scheitern auch in 2010 wieder Flurgänge.
Ippesheim: Bürgermeisterin Klose Violett zahlt Siebenergebühren an Peter Beigel zurück.
Gallmersgarten: Die Gemeinde verzichtet nach Widerspruch auf ihre Forderung für das aufdecken eines Grenzsteines.
Bad Windsheim: Die Stadt verliert 2008 einen Prozess vor dem VG Ansbach hochkantig und ordnet seitdem keine Flurgänge mehr an.
Trautskirchen/Neuhof: Es finden weiterhin keine Flurgänge statt und man hat das bisher problemlos überlebt.
Uffenheim: Bürgermeister Schöck wollte in 2009 ein Exempel statuieren, als er bei Friedrich Weiß per Zahlungsbefehl Gebühren für das aufdecken von Grenzsteinen eintreiben wollte. Dies wäre eine Supermöglichkeit für Herrn Schöck gewesen, die Rechtmäßigkeit seiner Siebener-Gebührenrechnung per Gerichtsurteil festzustellen lassen. Was aber macht Herr Schöck? Er zieht aus "Rechtsgutmütigkeit" zurück und wagt in diesem Jahr einen neuen Anlauf.
Obernzenn: Obwohl Bürgermeister Weiß glaubte, beweisen zu können, dass ein Landwirt einen Grenzstein selber gesetzt hatte, scheiterte er gleich mehrfach bei Staatsanwaltschaft und Gericht. Die Staatsanwaltschaft sah kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung. Die Siebener hatten mit Rücktritt gedroht, "wenn jeder selber Steine setzen könne", Bürgermeister Weiß hatte wiederholt Schadensersatzforderungen an den Landwirt angekündigt. Ergebnis: Die Siebener machten ihre Flurgänge trotzdem und der beschuldigte Landwirt hat bis zum heutigen Tag weder eine Rechnung noch eine Schadensersatzforderung erhalten.
Verschärfung: Um die Schwelle für Zahlungsverweigerungen noch höher zu setzen, geht die Gemeinde Weigenheim dazu über, ihre Forderungen für das aufdecken von Grenzsteinen nicht mehr per Rechnung, sondern per Gebührenbescheid einzutreiben. Hier gibt es für den Landwirt keine Widerspruchsmöglichkeit, es muss innerhalb von 4 Wochen Klage beim Verwaltungsgericht Ansbach eingereicht werden. Viele betroffene Landwirte werden wohl auch unberechtigte Forderungen der Gemeinde begleichen, weil sie den Aufwand für eine gerichtliche Auseinandersetzung scheuen. Mittlerweile hat jedoch bereits ein Landwirt zugesagt, Klage beim VG Ansbach einzureichen.
Anmerkung RM: Ich hatte damals bereits Herrn BM Weiß angekündigt, dass er mit seiner Strategie des Alles oder Nichts scheitern werde. Genauso ist es dann auch gekommen. Ich wage die Prognose, dass in Zukunft immer mehr Bürgermeister bei ihren Versuchen scheitern werden, die Landwirte für dieses mittelalterliche Getue abzukassieren. Man wird dadurch niemals eine Akzeptanz erreichen, vielmehr wird der Widerstand immer mehr zunehmen. Durch das krampfhafte festhalten an diesen längst überholten Flurgängen gefährdet man den Fortbestand der Siebenerei insgesamt.
Merke: Wer nicht mit der Zeit geht,....geht mit der Zeit!!