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Dieser Blog soll interessierte Landwirte, Siebener und Kommunalpolitiker über die rechtlichen Möglichkeiten und Unmöglichkeiten der Siebener aufklären. Kritik, Wünsche und Anregungen per Email an MuellerR11@aol.com. Tel. 09841/64946 Achtung, ab sofort auch politischer Blog: www.windsa.net

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Verdeckter Grenzstein ist KEIN Mangel!!

Götterdämmerung im Landratsamt!

Fast 8 Jahre nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Ansbach und der Nichtzulassung einer Berufung durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof setzt das Landratsamt Neustadt/Aisch das Urteil endlich um. Entscheidende Erkenntnis ist der Kernsatz, "dass ein verdeckter Grenzstein kein Mangel im Sinne des Abmarkungsgesetzes ist" !! Da zu den Flurgängen der Siebener nur Mängel zu melden sind, fällt also logischerweise die Mitteilung eines nicht aufgedeckten, oder nicht gefundenen Grenzsteines schlicht unter den Tisch. Niemand muss für das aufdecken eines Steines bezahlen. Nur wenn ein Landwirt das suchen und aufdecken eines Grenzsteines ausdrücklich wünscht und dies schriftlich bei den Siebenern beantragt, entsteht eine Kostenpflicht. Die Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim hat dies bereits erörtert, siehe Bericht in der Mainpost.

"Eine größtmögliche Rechtssicherheit möchte die Verwaltungsgemeinschaft bei künftigen Flurgängen der Feldgeschworenen erreichen. So soll künftig pro Grenzzeichen mit Mangel eine Mängelmitteilung erstellt werden, die dem Grundstückseigentümer zugestellt wird. Ein verdeckter Stein stellt alleine noch keinen Mangel dar. Beauftragt der Grundstückseigentümer die Siebener mit der Beseitigung der Mängel, trägt er auch die Kosten. Weigert sich dieser, sollen die Kosten zu gleichen Teilen von allen angrenzenden Grundstückseigentümern privatrechtlich per Rechnung eingefordert werden. Bei sonstigen Beauftragungen der Siebener ist immer der Auftraggeber der Gebührenschuldner."

http://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Maibaeume;art779,9259489

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