Dieser Blog soll interessierte Landwirte, Siebener und Kommunalpolitiker über die rechtlichen Möglichkeiten und Unmöglichkeiten der Siebener aufklären. Kritik, Wünsche und Anregungen per Email an MuellerR11@aol.com. Tel. 09841/64946 Achtung, ab sofort auch politischer Blog: www.windsa.net
Den Senkel verdient?
Leserbrief Jahrtag der Feldgeschworenen, Bericht in der FLZ, am 28.03.2014
Landrat Schneider sprach von fehlerfreier Arbeit der Feldgeschworenen, dies trifft eindeutig nicht zu. Mehrfach musste Fehlverhalten von Siebenern per Klage vor dem Verwaltungsgericht korrigiert werden, weil sich das Landratsamt weigerte, unrechtmäßiges Vorgehen der Siebener zu beanstanden. Ob ein Landrat dann einen goldenen Senkel verdient hat, lassen wir dahingestellt sein. Auch momentan wird bei Ankündigungen von Flurgängen noch rechtswidrig behauptet, dass die Landwirte verpflichtet seien, die Grenzsteine aufzudecken. Die Gemeinde Ipsheim hat in 2013 nach Beschwerde eines Landwirtes und Veranlassung durch das Landratsamt alle zuvor kassierten Gebühren für das aufdecken von Grenzsteinen zurückbezahlt. Feldgeschworene dürfen laut Gesetz und VG- Urteil lediglich Abmarkungstätigkeiten vornehmen, hierzu zählt jedoch nicht das aufdecken von Grenzsteinen.
Richard Müller Berolzheim/Bad Windsheim
Friedrich Weiß, Rudolzhofen/Uffenheim
http://www.windsa.net/article-rechtswidrige-ankundigung-der-flurgange-123243211.html