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Dieser Blog soll interessierte Landwirte, Siebener und Kommunalpolitiker über die rechtlichen Möglichkeiten und Unmöglichkeiten der Siebener aufklären. Kritik, Wünsche und Anregungen per Email an MuellerR11@aol.com. Tel. 09841/64946 Achtung, ab sofort auch politischer Blog: www.windsa.net

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Obernzenn Lkr NEA: Klageerzwingungsantrag abgelehnt

Bürgermeister Weiß ist gescheitert mit seinem Versuch,
nach Ablehnung durch Staatsanwaltschaft und Oberstaatsanwalt ein Gerichtsverfahren gegen einen Landwirt der Gemeinde Trautskirchen in Gang zu bringen. Es wurde zwar festgestellt, dass möglicherweise ein rechtswidriges Verhalten des Landwirtes vorliegen könne, falls die Beschuldigungen der Gemeinde zuträfen. Das Gericht lehnte es jedoch ab, ein Verfahren einzuleiten, da nicht nachgewiesen werden könne, dass der Landwirt der Gemeinde bewusst einen Schaden hätte zufügen wollen.


Auch nach dreimaligem grandiosem scheitern denkt Bürgermeister Helmut Weiß noch lange nicht daran, aufzugeben. BM Weiß behauptet jetzt, dass der Landwirt nicht nur vorsätzlich gegen das Abmarkungsgesetz verstoßen, sondern auch eine erhebliche Verunsicherung im Rechtsverkehr (Siebenerei) verursacht habe. Der Landwirt sei deshalb im Sinne des BGB schadensersatzpflichtig. Die Gemeinde Obernzenn kündigte deshalb zivilrechtliche Schritte an.

Die Siebenereien der Gemeinde Obernzenn hatten massiv Konsequenzen für den Landwirt gefordert, "ansonsten könnten sie ja gleich zuhause bleiben". Man darf gespannt sein, wie Helmut Weiß dies alles auf die Reihe kriegen will.

Helmut Weiß war früher Polizeibeamter und hat meiner Meinung nach offenbar eine etwas andere und strengere Sichtweise, was Rechtsverstöße betrifft. Ich lasse nochmals Revue passieren:
1. Anzeige, Polizei ermittelt, Staatsanwalt stellt ein.
2. Beschwerde bei der Oberstaatsanwaltschaft durch BM Weiß, Oberstaatsanwaltschaft stellt ein.
3. Einleitung eines Klageerzwingungsverfahrens mit von vorneherin geringen Aussichten und
    hohen Kosten, Oberlandesgericht Nbg schmettert ab.
4. Einleitung einer Zivilklage, wieder mit Kostenrisiko, Ausgang höchst fraglich!

Interessant am Rande: H. Weiß wird als Landratskandidat der CSU für die nächste Wahl gehandelt. Meiner Meinung nach liefert er mit seinem Vorgehen in dieser Grenzsteinsache die erste Steilvorlage für den Gegenkandidaten von der FWG.

Gewaltiger Schuß in den Ofen?
Staatsanwaltschaft stellt auch in 2. Instanz ein
Obernzenn: BGM Weiß legt Beschwerde ein
Gemeinde zeigt Landwirt wegen Grenzstein an
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