Dieser Blog soll interessierte Landwirte, Siebener und Kommunalpolitiker über die rechtlichen Möglichkeiten und Unmöglichkeiten der Siebener aufklären. Kritik, Wünsche und Anregungen per Email an MuellerR11@aol.com. Tel. 09841/64946 Achtung, ab sofort auch politischer Blog: www.windsa.net
Landwirt verweigert Bezahlung von Wuchergebühren.
Durch eine angebliche Überackerung der Grundstücksgrenze soll ein Landwirt (Ausmärker) in der Gemeinde Seinsheim einen Schaden am Gemeindeland verursacht haben. Bei zwei Äckern mit entsprechender Schlaglänge soll die Grenze bei der Bodenbearbeitung um durchschnittlich 15 cm überschritten worden sein, die Gemeinde berechnete dann für insgesamt 106 qm eine Summe von 106 €.
In einer ersten Erwiderung stellte der Landwirt fest, dass niemals ein Schaden von 1 € je qm entstanden sein könne. Der Landwirt bestreitet auch, die von der Gemeinde beanstandete Fläche angebaut zu haben. Die Gemeinde erwiderte daraufhin, dass es sich nicht um eine Schadensersatzforderung handeln würde, sondern lediglich um ein Nutzungsentgelt (=Pacht). Der Landwirt verweigerte die Bezahlung der geforderten 106 € und wird es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen. Die Gemeinde betonte, dass für diese Forderung keine Satzung nötig sei, da es sich um eine privatrechtliche Forderung handeln würde.
1 Euro je qm entspricht einem Pachtpreis von 10.000 € je ha, damit ist das Gebot der Verhältnismäßigkeit eindeutig nicht gewahrt. Mittlerweile erhielt der Landwirt die 1. Mahnung, durch Mahngebühren und Zuschläge ist die Forderung auf jetzt 117 € angewachsen. Es wird interessant sein, zu beobachten, ob es die Gemeinde Seinsheim tatsächlich auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lässt. Dazu müsste die Gemeinde Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten.
Diese Art der Abzocke hatte ja die Gemeinde Willanzheim als erste Gemeinde eingeführt. Obwohl mehrere Willanzheimer Landwirte von diesen weit überhöhten Forderungen betroffen waren, hatte kein einziger Landwirt den Mut, die Zahlung zu verweigern, alle gaben kleinlaut bei und bezahlten die weit überhöhten Forderungen der Gemeinde. Es zeigt sich auch hier wieder, dass es eindeutig an Zivilcourage fehlt, man überlässt es lieber einem Berufskollegen, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu führen. Danach werden sich die Willanzheimer Landwirte als Trittbrettfahrer betätigen und im gerichtlichen Erfolgsfalle des Seinsheimer Kollegen auch die Zahlung rechtswidriger Forderungen verweigern.
Eine gerichtliche Entscheidung gegen diese 1 - Euro - Abzocke ist auch für uns Landwirte in Mittelfranken wichtig, weil ansonsten die Gefahr besteht, dass auch mittelfränkische Gemeinden diese Methoden übernehmen. Der betroffene Landwirt wird deshalb auch in unserem eigenem Interesse jegliche Unterstützung erhalten.
Markt Seinsheim versucht abzuzocken