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4. Februar 2011 5 04 /02 /Februar /2011 11:52

Seinsheimer Siebener als 1- EURO- Jobber unterwegs

Nach dem Vorbild der Willanzheimer Siebener sind auch die Seinsheimer Siebener unterwegs, um Grenzüberschreitungen festzustellen, für die dann die Gemeinde je qm einen Euro verlangt. Dies ist fast der Kaufpreis für landwirtschaftliche Flächen in manchen Gebieten.

Die Forderung der Gemeinde ist eindeutig rechtswidrig, weil die Höhe der Forderung willkürlich ist und in keinem nachvollziehbaren Zusammenhang zu einem eventuellen Schaden steht. Die Gemeinde kann nur einen tatsächlich verursachten Schaden geltend machen, dieser ist individuell zu berechnen. Für Strafen sind in einem Rechtsstaat wie Deutschland immer noch die Gerichte zuständig und eben nicht die Gemeinden. Die Aussage eines Gemeinderates, "es muss finanziell richtig weh tun", ist eindeutig rechtswidrig.

Schadensersatz kann immer nur für tatsächlich verursachten Schaden geltend gemacht werden. Beispiel: Ein Landwirt ackert seinem Nachbarn 300 qm an der Grenze weg und baut diese Fläche auch an. Der geschädigte Landwirt kann nun eben nicht sagen, "damit sich der Kollege das auch wirklich merkt, verlange ich zur Abschreckung 1 € je qm". Er kann lediglich hergehen, den Schaden von den BBV-Schätzern bewerten lassen und den ermittelten Schaden dann von seinem Nachbarn verlangen. Dies könnten dann um die 10 Cent je qm sein. Hier ist auch das Gebot der Verhältnismäßigkeit zu beachten, es ist sicher nicht nachvollziebar, einen Schaden von z. B. 20 € mit Schätzerkosten von 50 € nachzuweisen. Bei mehrfacher Wiederholung von Grenzüberschreitungen könnte nach vorheriger Abmahnung eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstattet werden. Genau die gleiche Vorgehensweise gilt auch für die Gemeinde.

Interessant in diesem Zusammenhang ist auch, dass sich in einem Fall die Gemeinde Ippesheim geweigert hat, für von der Gemeinde beim Wegebau an benachbarten Grundstücken verursachte Schäden auch diesen einen Euro je qm zu entschädigen. Hier wird also eindeutig willkürlich und mit zweierlei Maß gemessen.

Falls sich betroffene Landwirte wehren, wird der Gemeinde Seinsheim nichts anderes übrig bleiben, als nur den tatsächlich verursachten Schaden geltend zu machen. Dieser wird sich weit unterhalb dieses einen Euro je qm bewegen. Falls die Gemeinde trotz eindeutiger Hinweise weiterhin an solch unberechtigten Forderungen festhält, kann dies auch als Betrugsversuch bewertet werden, der eine Anzeige nach sich ziehen kann. Zwischen Bürger und Gemeinde herrscht ein besonderes Vertrauensverhältnis, das sonst im Geschäftsleben übliche Misstrauen ist hier nicht angebracht. Der Bürger muss davon ausgehen können, dass er nicht von der Gemeinde abgezockt wird.

Ich (RM) wünsche mir, dass betroffene Landwirte endlich mehr Zivilcourage zeigen und nicht wie mehrere Willanzheimer Landwirte im letzten Jahr sang- und klanglos die Rechnung der Gemeinde begleichen. Das allermindeste sollte sein, wenigstens unter Vorbehalt zu zahlen, damit man dann später als Trittbrettfahrer die Rückforderung betreiben kann, wenn Berufskollegen mit Rechtsmitteln Erfolg hatten. Friedrich Weiß, Siegfried Wangler, Werner Ernst und ich (RM) gewähren gerne Unterstützung.

 

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