Dieser Blog soll interessierte Landwirte, Siebener und Kommunalpolitiker über die rechtlichen Möglichkeiten und Unmöglichkeiten der Siebener aufklären. Kritik, Wünsche und Anregungen per Email an MuellerR11@aol.com. Tel. 09841/64946 Achtung, ab sofort auch politischer Blog: www.windsa.net
Nicht akzeptabel
Laut Abmarkungsgesetz müssen Grenzsteine erkennbar sein, dies ist nicht identisch mit sichtbar. Viele Steine wurden durch die Siebener viel zu tief gesetzt. Seit Jahrzehnten decke ich alle meine Steine zur Saat im Herbst auf. Dabei habe ich bisher kostenlos auch das Aufdecken für die Stadt Uffenheim durchgeführt. Da die Flurgänge Monate später stattfinden, verlangt die Gemeinde ein erneutes Aufdecken. Dies werde ich nur noch gegen Kostenerstattung gemäß MR-Satz durchführen.
Nach Kauf eines Waldgrundstückes musste ich die Erfahrung machen, dass auch bei neueren Grenzsteinen keine Garantie für den korrekten Grenzverlauf gegeben ist. Bei einer Kontrollvermessung durch das Vermessungsamt Neustadt/Aisch wurde festgestellt, dass die tatsächliche Grenze mehrere Meter entfernt liegt.
Ihre angeblich so hohe Akzeptanz existiert in manchen Orten nur in der Vorstellung der Siebener selbst. Stellt ein Gericht bei einem Siebener-Obmann Amtspflichtverletzung fest, lassen Siebener-Vereinigung und kommunale Dienstaufsichtsbehörden diesen wohlwollend weiter im Amt. Akzeptabel ist dies nicht.