Dieser Blog soll interessierte Landwirte, Siebener und Kommunalpolitiker über die rechtlichen Möglichkeiten und Unmöglichkeiten der Siebener aufklären. Kritik, Wünsche und Anregungen per Email an MuellerR11@aol.com. Tel. 09841/64946 Achtung, ab sofort auch politischer Blog: www.windsa.net
Vorschlag für Schreiben an die Gemeinde
Uffenheims Bürgermeister Schöck hatte es 2009 in der Hand, die Rechtmäßigkeit von Gebührenberechnungen für das aufdecken von Grenzsteinen der Siebener gerichtlich klären zu lassen. Friedrich Weiß aus Rudolzhofen hatte sich geweigert, einen geforderten Betrag für das aufdecken von Grenzsteinen zu bezahlen. Was aber machte Herr Schöck? Er zog seine Klage vor dem Amtsgericht NEA aus "Rechtsgutmütigkeit" zurück und ordnete 2010 wieder Flurgänge an. Man darf gespannt sein, ob auch in 2010 im Ernstfall wieder diese Rechtsgutmütigkeit in Uffenheim ausbricht. Für alle Landwirte, die diese fränkische Unsitte der Flurgänge nicht mehr akzeptieren wollen, nachfolgend der Vorschlag einer Mitteilung an die Gemeinde. Durch dieses Schreiben soll auch die rechtliche Position für den Fall eines Rechtsstreites vor Gericht verbessert werden.
Ein dringender Rat an alle Landwirte: Wenn man schon keine Zivilcourage hat, um die Zahlung von unberechtigten Gebühren zu verweigern, sollte man wenigstens nur unter Vorbehalt zahlen, um Möglichkeiten für eine spätere Rückerstattung offen zu halten. Dies sollte auf dem Überweisungsformular vermerkt werden.
Beispiel für Ippesheim:
Gemeinde Ippesheim
97258 Ippesheim
Flurgänge der Feldgeschworenen
Sehr geehrter Frau Bürgermeisterin,
obwohl die Stadt Uffenheim vor dem Amtsgericht Neustadt/Aisch gescheitert ist und ihre Klage gegen Friedrich Weiß aus angeblicher Rechtsgutmütigkeit zurück zog, haben Sie für 2010 wieder Flurgänge angeordnet. Ich halte es für eine Unverschämtheit, dann trotzdem in diesem Jahr wieder Flurgänge durchführen zu lassen.
Wir Landwirte in Ippesheim sind auch nicht dämlicher als Landwirte in Südbayern, im Landkreis Ansbach, oder in Baden Württemberg, wo man seit Jahrzehnten ohne diese kostspielige fränkische Unsitte der Flurgänge auskommt. Ich bin selber sehr wohl in der Lage, meine Grenzsteine zu erhalten, ich brauche dazu nicht diese Feldgeschworenen, die sich ohne jegliche Qualifikation anmaßen, Hüter der Grenzen zu sein.
Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen teilte bereits in 2008 mit, dass das suchen und aufdecken keine Abmarkungshandlung ist und damit unter die sonstigen Tätigkeiten fällt, eine Kopie des Schreibens liegt bei.
Ich weise darauf hin, dass die im letzten Jahr von der Gemeinde Ippesheim verschickten stillen Einverständniserklärungen rechtsunwirksam sind. Auch deswegen sind die diesjährigen Flurgänge rechtswidrig. Von dieser Rechtsunwirksamkeit wurde niemand offiziell unterrichtet, dies ist umgehend nachzuholen. Es kann nicht sein, dass man die Landwirte im Glauben lässt, diese Schreiben wären korrekt gewesen.
Entgegen bisheriger Handhabung stellt das suchen und aufdecken eines Grenzsteines eben keinen Mangel dar, damit wird das ganze bisherige System der Flurgänge ausgehebelt.
Ich weise darauf hin, dass von den Siebenern sehr viele Grenzsteine viel zu tief gesetzt wurden. Diese eindeutigen Mängel sind auf Kosten der Siebener zu beheben. Das aufdecken dieser viel zu tief gesetzten Grenzsteine ist für mich nicht zumutbar. Wenn die Feldgeschworenen diese Steine unbedingt sehen wollen, sollten sie die Steine auch auf ihre Kosten aufdecken.
Die Gemeinde Ippesheim ist als Angrenzer aller Grenzsteine genauso für die Erkennbarkeit der Grenzsteine verantwortlich. Eine Art Sippenhaft für Landwirte ist eindeutig rechtswidrig und ist auch im deutschen Rechtssystem nicht mehr vorgesehen, ein Verschulden ist in jedem Einzelfalle nachzuweisen.
Ich selber decke meine Grenzsteine auf eigene Kosten jeweils im Herbst zum ackern und säen auf. Wenn die Gemeinde diese Grenzsteine im Frühjahr dann auch besichtigen will, kann sie dies durchaus tun, dann jedoch auch auf eigene Kosten.
Vor dem Gesetz, - also auch vor dem Abmarkungsgesetz -, sind immer noch alle Bürger gleich. Es steht nirgends geschrieben, dass private Grundstücke von Bürgermeistern und Stadträten außen vor zu bleiben haben. Auch die Grenzsteine von Bahn, Gemeinde, Landkreis und Staat fallen unter diese Bestimmungen. Der ganze Spuk wird sehr schnell vorbei sein, wenn Landkreis und Staat für alle ihre Grenzsteine bezahlen müssen.
In diesem Jahr wären von mir ca. ........ Grenzsteine betroffen. Man kann es mir nicht anlasten, wenn Grenzsteine wegen Erosion, Graswuchs und andere natürliche Einflüsse nicht sichtbar sind. Ich selber bin auch aus zeitlichen Gründen nicht in der Lage, das aufdecken der Grenzsteine für die Gemeinde zu erledigen.
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, ich teile Ihnen mit, dass ich die Grenzsteine nicht aufdecken werde. Ich werde auch keine Kosten der Siebener bezahlen.
Freundliche Grüße