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Dieser Blog soll interessierte Landwirte, Siebener und Kommunalpolitiker über die rechtlichen Möglichkeiten und Unmöglichkeiten der Siebener aufklären. Kritik, Wünsche und Anregungen per Email an MuellerR11@aol.com. Tel. 09841/64946 Achtung, ab sofort auch politischer Blog: www.windsa.net

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Dienstaufsichtsbeschwerde in Willanzheim

Die Krähen wollen nicht hacken ......
"Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus", sagt man im Volksmund. Damit meint man auch, dass sich die eine Behörde meist schützend vor die andere stellt. Genauso läuft es offensichtlich wieder einmal bei einer Dienstaufsichtsbeschwerde ab, die 11 Willanzheimer Landwirte beim Landratsamt Kitzingen eingereicht hatten. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass beim Landratsamt nur schwerlich etwas zu erreichen ist. Wesentlich besser sieht es dann schon bei der jeweiligen Bezirksregierung oder beim Petitionsausschuß des Landtages aus.

In Willanzheim hatte der Gemeinderat kurz vor dem Flurgang 2009 beschlossen, dass für Überackerungen von Gemeindeland ein ganzer Euro abzukassieren sei. Dies ist fast der Kaufpreis für weniger gutes Ackerland in manchen Gemeinden.
Bis 2008 waren die Siebener nur jeweils einen Teil der Flur abgegangen, die Überackerung kostete 0,50 € je qm. Die Landwirte argumentierten, dass dieser eine €/qm unverhältnismäßig und überzogen sei. Eine Bestrafung der Landwirte durch die Gemeinde sei unzulässig, dies sei ausschließlich Sache der Gerichte.

In ihrer Antwort schreibt Frau Graber vom LRA KT, dass die Gemeinde Willanzheim diesen Gemeinderatsbeschluss rechtzeitig am 03.04.09 ortsüblich bekanntgegeben hätte. Es wurde auch das zukünftige Vorgehen der Gemeinde hinsichtlich Überackerungen bekannt gemacht. Damit sei für die Landwirte genug Zeit gewesen, Bearbeitungsfehler und Überackerungen zu korrigieren. Frau Graber schreibt weiter:
" Die Geltendmachung von 1 €/qm findet ihre Rechtsgrundlage nicht im Abmarkungsgesetz. Es handelt sich hierbei nicht um eine Gebühr oder eine Strafe, sondern um eine bürgerlich-rechtliche Schadensersatzforderung, mit der die Gemeinde die unrechtmäßige Nutzung ihres Eigentums ausgeglichen wissen will. Die Geltendmachung eines solchen Schadensersatzes zum Schutz des gemeindlichen Eigentums wurde vom Gemeinderat als zuständigem Organ beschlossen. Dies ist zulässig und kommunalaufsichtlich nicht zu beanstanden. Hinsichtlich der Höhe des geltendgemachten Schadensersatzes und dessen Angemessenheit liegen dem Landratsamt keine Vergleichszahlen vor. Da Sie die Höhe von 1 €/qm für überzogen und unverhältnismäßig halten, müssten Sie die Forderung zivilgerichtlich bzw. gutachterlich überprüfen lassen.
Vorbehaltlich dieser Überprüfung (deren Ergebnis offen ist) ist die Vorgehensweise des Marktes Willanzheim nicht zu beanstanden."


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