Keine Entscheidung auf absehbare Zeit!
Anfrage in der Verwaltungsstreitsache Richard Müller gegen Stadt Bad Windsheim wegen Kataster- und Vermessungsrechts:
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof teilte am 15.09.2009 auf Anfrage mit, dass "gegenwärtig noch nicht abgesehen werden kann, wann mit einer Entscheidung gerechnet werden kann."
Ob Überlastung des VGH der Grund für diese aussergewöhnlich lange Hängepartie ist, kann momentan nicht gesagt werden. Mein Rechtsanwalt hatte eine maximale Dauer von ca. 4 Monaten bis zu einer Entscheidung des VGH vorhergesagt, seit der Urteilsverkündung sind jetzt schon etwas mehr als 12 Monate vergangen.
Wenn sich die Entscheidung bis ins nächste Jahr hinzieht, werden viele Gemeinden Probleme haben, eine Entscheidung bezüglich Flurgänge im nächsten Frühjahr zu treffen. Die Stadt Bad Windsheim hatte bereits im Jahr 2009 die Flugänge abgesagt, weil man die endgültige Entscheidung des VGH abwarten wollte.