Siebener arbeiten oft nicht korrekt:
Ein sehr großes Problem sind in fast allen Gemeinden die zu tief gesetzten Grenzsteine. Das Problem entsteht, wenn beim Stein setzen der Erdbohrer keine Tiefenbegrenzung hat, und der Bohrer dann meistens zu tief arbeitet. Es wird dann wieder etwas Erde ins zu tiefe Loch geworfen, ohne diese ausreichend zu verdichten. Später sinkt dann der Stein im Laufe der Zeit von selber ab, durch drüberfahren wird der Absenkprozess noch beschleunigt. Es gibt Grenzsteine, die 20 cm und mehr zu tief gesetzt sind.
Beim suchen und aufdecken dieser Steine gibt es dann erhebliche Probleme, oftmals sind diese Steine nur mit schwerem Gerät (Pflug, Frontlader) zu finden. Ein freigelegter Stein kann dann durch natürliche Einflüsse und auch nur leichte Bodenbearbeitung in der Nähe des Loches wieder unsichtbar sein.
Letztlich haben dieses Problem die Gemeinde und die Siebener zu verantworten. Durch besondere Kleinlichkeit beim Flurgang wird dieses Problem noch verschärft. Mir sind Fälle bekannt, wo der Landwirt einen darüber gelegten Stein entfernt hatte, der Stein wurde auf den freigelegten Granit-Grenzstein wieder draufgelegt.Trotzdem wurde dieser Grenzstein dann von den Siebenern als nicht aufgedeckt registriert, es erfolgte eine Berechnung von Gebühren.
Wie ist dieses Problem zu lösen: Die Landwirte sollten die Gemeinden auffordern, alle zu tief gesetzten Grenzsteine höher zu setzen. Dies ist auch im Interesse der Gemeinde, da ja jetzt laut VG-Urteil die beantragende Gemeinde die Kosten des Flurganges zu tragen hat.
Nach dem Verursacherprinzip sollten die Siebener selber für die Kosten des höhersetzens in Regress genommen werden. Es ist keinem Landwirt zuzumuten, solche nicht korrekt gesetzten Grenzsteine offen zu halten.