Gemeinden wenden sich direkt an die Verpächter:
Immer mehr Gemeinden wenden sich wegen Gebühren für die Siebenerei direkt an die Verpächter, offensichtlich soll hier auf dem Umweg über die Eigentümer Druck auf die Gegner dieser mittelalterlichen Flurgänge ausgeübt werden.
Wie sollten sich die Bewirtschafter der Flurstücke verhalten?
Die große Mehrheit der Verpächter wird sicher dem Pächter freie Hand lassen. Für den Verpächter ist es entscheidend, dass er im Falle einer Pachtbeendigung seine Grundstücke mit intakten Grenzsteinen zurück erhält.
Damit sich die Gemeinden wieder direkt an die Bewirtschafter wenden, nachfolgend der Entwurf eines Schreibens an die zuständige Gemeinde:
Absender
Verpächter
Adresse
Gemeinde
Abmarkungsgesetz, Flurgänge der Siebener
Sehr geehrte Damen und Herren,
oder
Sehr geehrte/r Frau/Herr Bürgermeister,
bitte wenden Sie sich in Angelegenheiten, die Belange der Siebenerei betreffen direkt an meinen Pächter Vorname, Nachname, Straße, PLZ, Ort. Herr xxxxxx hat in der Gemarkung ............... folgende Flur-Nummern gepachtet: Nr. ......+ ..........+......... Ich habe dies mit Herrn xxxxx so vereinbart. Die Pachtverhältnisse sind den Siebenern bekannt, es wird also kein unnötiger Aufwand entstehen.
Ich weise auf folgendes hin:
1. Flurgänge müssen zwingend beantragt werde, die beantragende Gemeinde bzw. der Landkreis haben dann auch die Kosten zu tragen.
2. Die Gemeinde ist jeweils auch Angrenzer an allen Grenzsteinen und hat deshalb genauso für die Erkennbarkeit zu sorgen, wie jeder andere Grundstücksbesitzer auch. Es ist nicht zulässig, generell die Landwirte abzukassieren. Ein eventuelles Verschulden meinerseits ist konkret in jedem Einzelfalle nachzuweisen. Wenn durch natürliche Ursachen ein Stein nicht sichtbar ist, kann das nicht mir angelastet werden.
3. Es gibt in der gesamten deutschen Rechtsprechung kein einziges Beispiel, wo eine Berufsgruppe pauschal als schuldig hingestellt wird.
4. Sehr viele Grenzsteine wurden von den Siebenern zu tief gesetzt und können unmöglich sichtbar gehalten werden. Ich bitte darum, diese Grenzsteine auf Kosten der Siebener höher zu setzen.
5. Alle Grundstücksbesitzer, also auch Gemeinde, Landkreis und Staat sind wie jeder andere Grundstücksbesitzer zu behandeln.
6. Bereits in 2006 wurde den Landratsämtern mitgeteilt, dass die Flurgänge der Feldgeschworenen nicht rechtskonform sind.
7. Hilfsweise: Nicht erkennbare Steine müssen dem Verursacher zunächst zur Eigenabhilfe mitgeteilt werden.
8. Ich selber decke meine Grenzsteine im Herbst auf, wenn ich die Bodenbearbeitung mache und säe. Wenn die Gemeinde im Frühjahr dann auch die Grenzsteine besichtigen will, kann sie dies durchaus tun, dann aber bitte auf eigene Kosten. Gegen eine Kostenerstattung von 12 €/Std bin ich bereit, diese Arbeit für die Gemeinde zu erledigen.
9. Ich bestehe auch auf der Beachtung und Berücksichtigung der Verwaltungsgerichtsurteile des VG Würzburg Nr. W 6 K 00.1092 und des VG Ansbach Nr. AN K 07.03471 und AN K 08.00735
Freundliche Grüße