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Dieser Blog soll interessierte Landwirte, Siebener und Kommunalpolitiker über die rechtlichen Möglichkeiten und Unmöglichkeiten der Siebener aufklären. Kritik, Wünsche und Anregungen per Email an MuellerR11@aol.com. Tel. 09841/64946 Achtung, ab sofort auch politischer Blog: www.windsa.net

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Staatsanwaltschaft stellt auch in 2. Instanz ein

Verteidigung von Recht und Eigentum in Obernzenn:
Obernzenn, Landkreis NEA, Ortsteil Wimmelbach
:
Auch in 2. Instanz hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen einen Landwirt aus Trautskirchen/Dagenbach eingestellt. Ein Landwirt wurde beschuldigt, einen Grenzstein selber gesetzt zu haben, der Landwirt bestreitet dies. Siehe dazu auch frühere Artikel.
Im Beisein sämtlicher Siebenerobmänner aller Ortsteile beschloss der Gemeinderat jetzt, als letzte Möglichkeit ein Klageerzwingungsverfahren einzuleiten. Die geschätzten Kosten hierzu werden ca. 2000 € betragen, zusätzlich zu den sowieso anfallenden Rechtsanwalts- und Prozesskosten, die Erfolgsaussichten sind eher gering.
Der Staatsanwalt sah kein besonderes öffentliches Interesse an einer Weiterverfolgung.
Mehrere Siebener forderten, mit aller Konsequenz vorzugehen, ohne Rücksicht auf Kosten. Es wurden auch mögliche Rücktritte vom Siebeneramt angekündigt.
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