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Dieser Blog soll interessierte Landwirte, Siebener und Kommunalpolitiker über die rechtlichen Möglichkeiten und Unmöglichkeiten der Siebener aufklären. Kritik, Wünsche und Anregungen per Email an MuellerR11@aol.com. Tel. 09841/64946 Achtung, ab sofort auch politischer Blog: www.windsa.net

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BGM Schöck mit "Rechtsgutmütigkeit".

Erfolg für Friedrich Weiß, Rudolzhofen:
Im Sinne einer "einvernehmlichen Verfahrensweise" hat die Stadt Uffenheim ihr Beitreibungsverfahren vor dem Amtsgericht Neustadt/Aisch zurückgezogen. Die Stadt Uffenheim hatte per Zwangsvollstreckung Gebühren für das aufdecken von Grenzsteinen bei Friedrich Weiß, Rudolzhofen, kassieren wollen. Rechnungen in Höhe von 71.30 € wurden nach hartnäckigem Widerstand von F. Weiß von der Stadt Uffenheim aus "Rechtsgutmütigkeit" erlassen. Das Betreibungsverfahren beim Amtsgericht wurde zurückgezogen, damit ist die Sache beendet.
Nach Bad Windsheim und Gallmersgarten scheint auch die Stadt Uffenheim zur Einsicht gekommen zu sein, dass die Gemeinden nicht berechtigt sind, Gebühren für das aufdecken von Grenzsteinen zu fordern.
Siehe dazu auch David gegen Goliath  vom 24.05.09
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