Overblog Alle Blogs Top-Blogs Wirtschaft, Finanzen & Recht
Edit post Folge diesem Blog Administration + Create my blog
MENU

Dieser Blog soll interessierte Landwirte, Siebener und Kommunalpolitiker über die rechtlichen Möglichkeiten und Unmöglichkeiten der Siebener aufklären. Kritik, Wünsche und Anregungen per Email an MuellerR11@aol.com. Tel. 09841/64946 Achtung, ab sofort auch politischer Blog: www.windsa.net

Werbung

Was kostet die Siebenerei??

Eine Kostenschätzung am Beispiel des Landkreises Neustadt/Aisch- Bad Windsheim
Fakten aus dem Jahr 2008: 2256 landwirtschaftliche Betriebe, Durchschnittsgröße 31,3 ha,
38 Gemeinden insgesamt.
Die Stadt Bad Windsheim teilte auf Anfrage mit, dass für Flurgänge im Jahr 2007 insgesamt 11836 € ausgegeben wurden, die Einnahmen betrugen 5264 €. Damit bleibt eine Differenz von 6572 € für die Stadt Bad Windsheim. Verwaltungskosten werden nicht erfasst und auch nicht verrechnet.
Eine telefonische Anfrage bei mehreren mittelgroßen Gemeinden ergab, dass die Kosten für diese Gemeinden bei ca. 1500 bis 2500 € angegeben wurden, ohne Verwaltungskosten.
Annahme: Je Betrieb jährlich 10 AK-Stunden plus 1 Schlepperstunde Zeitaufwand für das aufdecken von Grenzsteinen je Betrieb, Maschinenringsatz je AK-Stunde = 10 €, je Schlepperstunde 15 €
Dies ergibt je durchschnittlichem Betrieb 10 x 10 € = 100 € + 15 € = 115 €/Betrieb
Bei 2256 Betrieben im Landkreis errechnen sich 2256 x 115 € = 259.440 €
Hinzu kommen die Kosten der Siebener, die durchschnittlich mit ca. 1500 € je Gemeinde angenommen werden. Dies ergibt bei 38 Gemeinden insgesamt 57.000 €. Die Verwaltungskosten sind nicht enthalten und können nicht nachvollzogen werden. Dass insbesondere auch die Gemeindeverwaltungen sehr viel Arbeit mit den Flurgängen haben, zeigen Vorgänge aus Bad Windsheim, wo wegen Arbeitsüberlastung nachweislich Gebührenbescheide erst nach über 2 Jahren verschickt wurden.
Die Gesamtkosten für die Flurgänge dürften damit insgesamt ohne Verwaltungskosten im gesamten Landkreis NEA jedes Jahr mindestens um die 300.000 € betragen haben.
Zweifellos erfolgen auch Einsparungen durch die Siebener. Laut Gebührentabelle des Vermessungsamtes NEA kostet die Grenzvermessung für den ersten Grenzstein 245 €. Für den 2. bis 30. Grenzpunkt werden je 80 € verlangt. Bei 10 zusammen beantragten Grenzvermessungen ergeben sich Gesamtkosten von 245 € + 720 € = 965 €. Dies sind dann je Grenzstein durchschnittlich 96,50 €. Dies wird dann je nach Bodenwert noch korrigiert, bei einem Bodenwert von bis zu 5 €/qm wird mit dem Wertfaktor von 0,8 korrigiert. Aus diesen 96,50 € je Stein werden dann 77,20 € je Stein.
Hinzu kommen dann noch die Kosten für die Siebener, die allerdings in ähnlicher Höhe auch beim Stein setzen durch die Siebener ohne Vermessungsamt anfallen.
Zu beachten ist, dass in den meisten Betrieben die Grenzsteine im Herbst sowieso aufgedeckt werden, wenn gepflügt und gesät wird. Diese dann von den Gemeinden veranlassten Flurgänge finden fast ausschliesslich im Frühjahr statt, das aufdecken der Steine hierzu ist also fast immer eine zusätzliche Arbeit für die meistens arbeitsmäßig sowieso überlasteten landwirtschaftlichen Betriebe.


Werbung
Zurück zu Home
Diesen Post teilen
Repost0
Um über die neuesten Artikel informiert zu werden, abonnieren:
Kommentiere diesen Post