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Dieser Blog soll interessierte Landwirte, Siebener und Kommunalpolitiker über die rechtlichen Möglichkeiten und Unmöglichkeiten der Siebener aufklären. Kritik, Wünsche und Anregungen per Email an MuellerR11@aol.com. Tel. 09841/64946 Achtung, ab sofort auch politischer Blog: www.windsa.net

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Obernzenn: BGM Weiß legt Beschwerde ein

BGM Weiß: "Wenn jeder Marksteine selber setzen kann, ist die Siebenerei gestorben"
Wie berichtet, hatte ein Landwirt einen am Boden liegenden Grenzstein nach eigenen Angaben senkrecht aufgestellt. Dies wurde von Bürgermeister Weiß und Siebenerobmann Arnold als eigenmächtiges setzen eines Grenzsteines angesehen. BGM Weiß erstattete Anzeige bei der Polizei, die Staatsanwaltschaft stellte jedoch das Verfahren wegen Geringfügigkeit ein. Dagegen legte BGM Weiß jetzt Beschwerde ein, die Staatsanwaltschaft wird jetzt entscheiden, ob es bei dieser Einstellung bleibt.
Herr Weiß, gleichzeitig auch stellvertr. Landrat, (früher Polizeibeamter ), hält den Fall auch deshalb für besonders verfolgenswert, weil der angebliche Grenzsteinversetzer kommunaler Mandatsträger ist und im Berufsverband ehrenamtlich tätig ist. "Er hat genau gewusst, dass er das nicht tun darf."


Mein (RM) Kommentar dazu: Grenzsteine dürfen niemals selber gesetzt werden, ob dies der Landwirt auch tatsächlich selber getan hat, steht aber nicht fest.
Die Argumention, dass der vorgenannte Fall deshalb besonders verfolgenswert sei, weil es sich um einen kommunalen Mandatsträger handele, ist so nicht haltbar. Dieser argumentative Schuss kann nach hinten losgehen, weil "normale" Landwirte im Umkehrschluss davon ableiten könnten, nur bei kommunalen Mandatsträger sei so etwas strafbar.
Zusätzlich brisant kann der Fall dadurch werden, dass Herr Weiß als stellvertr. Landrat Mitglied der CSU ist, während der betroffene Landwirt Mitglied der FWG ist. Landrat Walter Schneider gehört der FWG an......

Im Westen des Landkreises NEA soll ein Siebenerobmann einen Grenzstein ohne den dazu zwingend erforderlichen geheimen Beleg gesetzt haben, ohne dass dies bisher Konsequenzen hatte. Bei einer nachfolgenden Vermessung stellte sich heraus, dass die tatsächliche Grenze ca. 1 Meter daneben war.
Es gibt noch viel zu tun, im Lkr NEA.
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