Willanzheim: Viele Landwirte sind stocksauer.
Der Gemeinderat hatte kurzfristig im Frühjahr beschlossen, für bearbeitetes Gemeindeland 1,- € je qm zu kassieren. Die Lage in Willanzheim hatte sich über längere Zeit hochgeschaukelt. Vor der Flurbereinigungs- Neuverteilung war abgesprochen worden, dass alle Landwirte ihre alten Äcker noch grubbern würden. Zwei Landwirte, - darunter auch der Zuckerrübenobmann - , hielten sich jedoch nicht an diese Absprache und ersparten sich diese Arbeit. Deswegen wurde dann die Abwahl des Zuckerrübenobmannes organisiert. Rein zufällig ist dieser abgewählte Landwirt auch gleichzeitig Siebener.
Sicherlich auch wieder ein zufällig wurden dann dieses Frühjahr beim Flurgang besonders enge Maßstäbe angelegt. So bekamen mehrere Landwirte saftige Rechnungen von der Gemeinde. Im Einzelfall konnte das dann so aussehen, dass bei einem Acker mit 350 Meter Länge 40 qm bearbeitetes Gemeindeland berechnet worden war. Dies ergibt rein rechnerisch eine durchschnittliche Grenzüberschreitung von 11,42857 cm. Man hat jetzt mündlich bei der Frau Bürgermeister interveniert und insbesondere auch auf angebliche deutliche Ungleichbehandlungen durch die Siebener hingewiesen. Mittlerweile soll es bereits soweit sein, dass normal sterbliche Landwirte auf Distanz zu Siebenern gehen.
Die Spirale dreht sich weiter, der nächste Konter ist bereits im Anmarsch. So haben betroffene Landwirte darauf hingewiesen, dass sie das mulchen und mähen von Grünwegen und Banketten nicht mehr kostenlos tätigen wollen.
Zur Klarstellung: Überackerungen sind nicht zu dulden, jedoch scheint mir in Willanzheim das Gebot der Verhältnismäßigkeit nicht beachtet worden zu sein. Für 1 €/qm kann man sich anderswo die Fläche kaufen.
Der Gemeinderat kann sicher nicht in beliebiger Höhe willkürlich Gebühren für bearbeitetes Gemeindeland festsetzen. Eine Gemeinde darf meiner Meinung nach keine Strafen aussprechen, dazu sind ausschließlich die Gerichte da.
Zu kritisieren ist auch der Zeitpunkt des 1- €- Beschlusses. Wieso gibt man nicht bereits im Herbst vor der Saat bekannt, dass ab nächstem Frühjahr Grenzüberschreitungen ab sofort konsequent geahndet werden?
Hat man im übrigen schon einmal darüber nachgedacht, dass bei Wiesen angrenzendes Gemeindeland meistens mitgedüngt und abgeerntet wird, ohne dass sich jemand im geringsten dran stört?
Siebenerei kann man auch anders betreiben, dafür gibt es genug Beispiele.
Die Akzeptanz der Siebener wird durch dieses Willanzheimer Vorgehen sicherlich nicht erhöht!
Text für mögliche Dienstaufsichtsbeschwerde:
Landratsamt
PLZ ?????
Kommunalaufsicht
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Gemeinde???, namentlich Herrn/Frau BGM ???
Flurgang der Siebener, Unverhältnismäßigkeit der Gebührenberechnungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Siebener des Ortes ???? haben am ????.2009 den Flurgang in der gesamten Flur durchgeführt. Es wurden nur noch Grenzüberschreitungen kontrolliert, das aufdecken der Grenzsteine durch die Landwirte wird nicht mehr verlangt.
Es wurde von der Gemeinde 1 € je qm bearbeitetes Gemeindeland berechnet.
Ich halte hier das Gebot der Verhältnismäßigkeit verletzt, es kann nicht sein, dass fast der Kaufpreis schlechteren Bodens für das oft versehentliche bearbeiten von Gemeindeland verlangt wird. Es ist oft so, dass durch widrige Umstände unabsichtliches geringfügiges bearbeiten von Gemeindeland erfolgt.
Meine konkreten Beschwerden, mit der Bitte um Überprüfung:
1. Die Gebühr von 1 €/qm ist weit überzogen und verletzt das Gebot der Verhältnismäßigkeit. Bei ortsüblichen Pachtpreisen von max. ca. 500,- €/ha errechnet sich ein Pachtpreis je qm von 0,05 €/qm. Dieser eine Euro/qm wäre dann der zwanzigfache Pachtpreis, dies kann niemals rechtmäßig sein. Bevor solch drakonische Strafen ausgesprochen werden, müssen zwingend eine rechtzeitige Ankündigung und eine Abmahnung vorausgehen. Dem Landwirt muss zugestanden werden, dass kleinere Bearbeitungsfehler bis zum Flurgang korrigiert werden können und dann ohne Sanktionen bleiben.
2. Die Gemeinden sind meiner Rechtsauffassung nach nicht berechtigt, Strafen auszusprechen, dies ist ausschließlich Sache der Gerichte.
Ich bitte um baldmöglichste Bearbeitung meiner Beschwerde, ich werde Ihre Antwort gegebenenfalls von der Kommunalaufsicht an der Regierung von Unterfranken überprüfen lassen.
Freundliche Grüße