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Dieser Blog soll interessierte Landwirte, Siebener und Kommunalpolitiker über die rechtlichen Möglichkeiten und Unmöglichkeiten der Siebener aufklären. Kritik, Wünsche und Anregungen per Email an MuellerR11@aol.com. Tel. 09841/64946 Achtung, ab sofort auch politischer Blog: www.windsa.net

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Das Geheimnis um das Geheimnis

Die Siebener können auch heute noch die Grenzsteine mit geheimen Zeichen unterlegen, um sie gegen Versetzung durch Unbefugte zu schützen. Diese "Siebenerzeichen" sind in manchen Gegenden besonders geformte und vielfach auch beschriftete Zeichen aus dauerhaftem Material, wie gebranntem Ton, Glas, Porzellan oder Metall. Die Art, wie diese Zeichen angeordnet werden, wird als "Siebenergeheimnis" bezeichnet - es muss vom Feldgeschworenen ein Leben lang bewahrt werden.
Im Zeitalter der genauen Maßzahlen und exakten Koordinaten hat das "Siebenergeheimnis" allerdings viel an Bedeutung verloren.
In früheren Zeiten konnte die Grundstücksgrenze nur mit dem Grenzstein und dem darunter liegenden geheimen Zeichen festgestellt werden, weil es ja noch keine Vermessung gab. Es ist verständlich, dass es damals sicherlich drakonische Strafen für das versetzen eines Grenzsteines gab.
Seit einigen Jahrzehnten werden Grenzsteine oft zusätzlich mit Magneten ausgestattet, um mittels Suchgerät ein schnelles auffinden des Grenzsteines zu ermöglichen.
In den letzten Jahrzehnten hat die Vermessungtechnik enorme Fortschritte gemacht und es ist für jeden Grundstücksbesitzer ein leichtes, bei Verdacht selber einen Grenzstein zu kontrollieren. Man kann sich bei der Gemeinde die genauen Maße geben lassen, Landwirte können auch per Internet über den "Bayernviewer" die genauen Maße ihrer Grenzsteine auslesen.
Eine weitere Möglichkeit ist das vermessen mittels GPS-Gerät. Ein solches Gerät kann zum Tagessatz von ca. 70 € ausgeliehen werden. Es ist durchaus denkbar, dass in jeder Geimeinde einige Siebener an diesem Gerät geschult werden, um dann schnell und kostengünstig die Einhaltung der Grenzen auch ohne vorheriges aufdecken festzustellen.
Eine weitere Möglichkeit ist auch die Grenzfeststellung per Luftbild. Bei festgestellten Überackerungen kann der Landwirt dann aufgefordert werden, seine Steine aufzudecken, um das Gegenteil zu beweisen.
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