Obernzenn, Ortsteil Wimmelbach, LKR NEA, an der Grenze zum Landkreis Ansbach:
Am Ostersamstag entdeckte der Siebenerobmann einen lose am Ackerrand liegenden Grenzstein. Er bot dem Bewirtschafter des Grundstückes an, diesen Stein beim nächsten Flurgang fachgerecht neu zu setzen. Der Landwirt, ein kommunaler Mandatsträger, lehnte angeblich ab. Nach einigen Wochen stellte der Obmann fest, dass der Stein wieder im Boden steckte. Eine Überprüfung ergab, dass der Stein mehr als einen Meter auf Gemeindegrund stand. Ähnlich war es angeblich mit einem weiteren Grenzstein, der ebenfalls an der falschen Stelle stand. Beim Mais säen hatte der Landwirt aber einen Abstand von ca. einem Meter zur Grenze eingehalten.
Daraufhin wurde die Polizei verständigt, inzwischen wurde auch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. (Bürgermeister Weiß, CSU, - gleichzeitig auch stellvertr. Landrat im Lkr NEA - war früher Polizeibeamter).
Das Verhalten des Landwirtes ist eindeutig zu missbilligen, schadhafte Grenzzeichen sind dem Siebenerobmann umgehend zu melden.
Es wird interessant sein, ob die Siebener jetzt aus dem Wimmelbacher Fall die Unentbehrlichkeit von Flurgängen ableiten.
Ergänzung: Der betroffene Landwirt stammt aus der Nachbargemeinde Trautskirchen, wo man bisher tatsächlich ohne Flurgänge überlebt hat, ohne dass Chaos in der Flur ausgebrochen wäre. Der Landwirt bestreitet, das Angebot des Siebnerobmannes abgelehnt zu haben. Er habe lediglich den flach liegenden Grenzstein hochkant aufgestellt.
In Trautskirchen gibt es zwar auch Siebener, diese führen jedoch seit langer Zeit keine Flurgänge durch.
Der angezeigte Landwirt kandidierte für die Freien Wähler bei den EU-Wahlen.