Sehr geehrter Herr Achatz,
bitte, lassen Sie das Schreiben, das Sie demnächst an die Gemeinden verschicken wollen, auch uns zukommen. Wir weisen im übrigen darauf hin, dass die Rechtsmeinung eines Ministeriums das Urteil des VG- Ansbach und den Beschluss des VGH niemals aushebeln kann. Auch im Ministerium wird man keine Lücke und keine Hintertüre finden. Insofern können wir Ihr bloßes "Anraten" an die Gemeinden, den Beschluss des VGH zu beachten, nicht nachvollziehen. Es sollte doch eine Selbstverständlichkeit in einem Rechtsstaat wie Deutschland sein, dass eindeutige Gerichtsurteile wie selbstverständlich auch von den Behörden, Landkreisen und Gemeinden beachtet werden. Es sind im übrigen weitere Fragen bisher nicht beantwortet: Wieso wird ausgerechnet am Frankenberg, im ehemaligen Hoheitsgebiet von Walter Schneider, nicht auf korrekte Grenzen geachtet, während man einen Siegfried Wangler in unmittelbarer Nähe drangsaliert? Wieso deckt der Landkreis seine eigenen Grenzsteine nicht auf, obwohl er, wie z. B. in Uffenheim, sogar Flurgänge mit beantragt? Wieso wird der Landkreis dann auch nicht zu den Kosten für das aufdecken der Steine herangezogen?
Freundliche Grüße
Richard Müller, auch für Friedrich Weiß und Siegfried Wangler