Sehr geehrter Herr Bürgermeister Ledertheil,
sehr geehrter Herr Stiegler,
anlässlich der Bürgerversammlung in Berolzheim wurde von Herrn Ledertheil ausgesagt, dass kostenpflichtige Flurgänge nur noch auf Antrag der Eigentümer bzw. Bewirtschafter stattfinden würden. Nach dem Urteil des VG Ansbach und dem Beschluss des VGH ist keine andere Vorgehensweise mehr möglich. Ich bitte um Mitteilung, ob es bei der in der Bürgerversammlung von Herrn BM geäußerten Absicht bleibt. Selbstverständlich können die Siebener auf Kosten der Gemeinde die Grenzsteine aufdecken. Es ist darauf zu achten, dass auch Landkreis, Bezirk, Freistaat (Staatsstraßen) und Deutsche Bahn vorab aufgefordert werden, ihre Steine aufzudecken. Es ist nicht zulässig, bestimmte Grundstücke, wie z. B. Wiesen außen vor zu lassen, dies gibt das Abmarkungsgesetz nicht her.
Zu Bürgermeisterzeiten von W. Eckardt wurde solche Anfragen wie diese von Herrn Stiegler einfach ignoriert, dies war unter anderen ein wesentlicher Grund für meine damalige Klage am VG Ansbach, die Auswirkungen sind bekannt. Ich bitte deshalb um zeitnahe Beantwortung, damit ich zusammen mit Berufskollegen eventuell rechtzeitig rechtliche Schritte einleiten kann, dies kann auch eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft sein.
Diese mittelalterlichen Flurgänge sind überflüssig, die Stadt Bad Windsheim kann das eingesparte Geld sicher woanders wesentlich sinnvoller verwenden.
Freundliche Grüße
Richard Müller