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17. Februar 2011 4 17 /02 /Februar /2011 21:39

LRA empfiehlt tatsächlich die Beachtung des VGH - Beschlusses!

Antwort des Landratsamtes NEA eingetroffen am 17.02.2011

Abmarkungsrecht, Ihre Schreiben vom 01.12.2010, 07.02. (Kreisbauhof) und 05.02.2011 

Sehr geehrter Herr Müller,

wie Ihnen bekannt ist, haben wir im Oktober 2010 das Bayerische Staatsminiserium für Finanzen kontaktiert, um die Rechtsmeinung des Ministeriums zu einigen grundsätzlichen Fragen zur Feldgeschworenentätigkeit zu erhalten. 

Diese Fragen spiegeln sich auch in einigen Punkten Ihres Schreibens vom 01.12.2010 wider.

Bisher haben wir zu diesen Fragen leider noch keine Antwort des Ministeriums erhalten.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns erst dann abschließend zu Ihren Schreiben äußern können, wenn wir hierzu die Rechtsmeinung des Bayerischen Staatsministeriums für Finanzen kennen. Jeder Vorgriff wäre aus unserer Sicht angesichts der bisherigen kontroversen Diskussion und der zu erwartenden Rückäußerung des Ministeriums nicht zielführend. 

Wir werden die Gemeinden in den nächsten Tagen über den derzeitigen (Zwischen-) Sachstand  informieren und anraten, bis zu einer abschließenden Klärung den Beschluss des VGH München bei der Erhebung der Kosten für die Feldgeschworenen zur Such- und Aufdecktätigkeiten zu beachten.

Auf Anordnung des ersten Bürgermeisters nehmen die Feldgeschworenen Grenzbegehungen vor (Art. 12 Abs. 1 AbmG). Gem. Art. 19 Abs. 2 S. 3 AbmG  tragen die Kosten der Grenzbegehung die Gemeinden. Dies ist angesichts der klaren gesetzlichen Vorgaben absolut unstrittig.

Die Frage, ob und wie der Landkreis der Verpflichtung zur Aufdeckung von Grenzzeichen nachkommt, war bereits Inhalt Ihrer Beschwerde vom 06.03.2009. Wir verweisen insoweit auf die damaligen Ausführungen der Regierung von Mittelfranken in deren Schreiben vom 18.08.2009.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Achatz, Regierungsrat 

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