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9. Dezember 2010 4 09 /12 /Dezember /2010 20:25

An die                                                                                           01.12.2010
Regierung von Mittelfranken
Herrn Weeger

Landratsamt NEA
Herrn Richard Höfler

 

Herrn 

MdL Hans Herold, zur Kenntnis 


Kostenpflichtige Flurgänge,
Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 02.08.2010 Az 19 ZB 08.2710

Sehr geehrter Herr Weeger, sehr geehrter Herr Höfler,

der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die von der Stadt Bad Windsheim beantragte Zulassung einer Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Ansbach
AN 9 K 07.03471 + AN 9 K 08.00735 abgelehnt, das VG-Urteil ist damit rechtskräftig. Der VGH hat das Urteil des VG Ansbach deutlich präzisiert und verschärft.
1. Wer nichts beantragt hat, muss auch nichts bezahlen, damit ist es rechtswidrig, wenn die Gemeinden Kosten für das nicht beantragte aufdecken von Grenzsteinen zu verlangen.
2. Das aufdecken von Grenzsteinen ist eindeutig keine Abmarkungstätigkeit, damit bringt auch die in 2000 erfolgte Novellierung des Abmarkungsgesetzes absolut nichts.
3. Die vorübergehende Nichterkennbarkeit ist kein Mangel im Sinne des Abmarkungsgesetzes. Diese Novellierung des Abmarkungsgesetzes bezieht sich lediglich auf Mängel wie schief stehende Steine gerade richten und entfernte Steine nach gefundenem Beleg wieder zu setzen.
4. Allein aus der Bewirtschaftung kann man einem Landwirt eben nicht die Verursachung einer Nichterkennbarkeit anlasten. Hier ist auch noch auf einen weiteren erheblichen Gesichtspunkt hinzuweisen. Gemeinden, Landkreis, Staat und Bahn grenzen durch Bankette, Gräben und Wege an jeden Grenzstein an. Fast jede angrenzende Fläche ist mit Gras bewachsen. Dieses Gras breitet sich durch ganz natürliche Ursachen in die angrenzenden Grundstücke der Landwirte aus, dies ist verstärkt im laufenden Jahr durch die vielen Niederschläge zu beobachten. Wenn dann bei der Beseitigung dieser natürlichen Ursachen einzelne Steine nicht sichtbar sind, kann dies eindeutig nicht dem Landwirt angelastet werden.
5. Auch dieses im Landratsamt NEA konstruierte Hintertürchen der nochmaligen Benachrichtigung der Landwirte bei nicht sichtbaren Steinen greift laut VGH absolut nicht.
6. Es gibt sehr viele Grenzsteine, zwischen z. B. Landkreis und Gemeinde, Staat und Gemeinde und Bahn und Gemeinde. In meiner 25- jährigen Tätigkeit als Siebener in Berolzheim wurde nicht ein einziges Mal ein Grenzstein von Gemeinde, Landkreis, oder Freistaat Bayern kostenpflichtig aufgedeckt. Fast alle diese Grenzsteine wurden von den Siebenern nicht nur in Berolzheim in der Vergangenheit außen vor gelassen, nur die Landwirte wurden drangsaliert. Wir halten es für einen Skandal, dass die Rechtsaufsicht am Landratsamt und an der Regierung von Mittelfranken dieses unserer Meinung nach eindeutig schikanöse Vorgehen toleriert und auch noch fördert.
7. Hier ist auch nochmals der Weigenheimer Gemeindeteil Schloss Frankenberg zu erwähnen. Hier war der derzeitige Landrat Schneider 24 Jahre Bürgermeister, der momentane Bürgermeister Kloha ist seit 8 ½ Jahren im Amt. In all diesen 32 ½ Jahren wurden Flurgänge angeordnet und durchgeführt. Trotzdem wurde Schloss Frankenberg außen vor gelassen, es sind dort kaum mehr Grenzsteine vorhanden. Die Kreisstraße führt dort direkt vorbei, auch hier fehlen die Steine. Auch dies halten wir für ein skandalöses Beispiel von Behördenwillkür. Walter Schneider und Reinhard Kloha betonen in der Öffentlichkeit immer wieder die Unverzichtbarkeit auf Siebenerei und Flurgänge, zuhause am Frankenberg herrscht gleichzeitig das Chaos. Wir halten dies für Scheinheiligkeit pur.
8. Obwohl die Stadt Uffenheim gegen Friedrich Weiß Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet hatte und damit die Möglichkeit hatte, die Rechtmäßigkeit ihrer Forderung gerichtlich vor dem Amtsgericht klären zu lassen, zog die Stadt Uffenheim dann aus „Rechtsgutmütigkeit“ zurück. Dies wäre noch akzeptabel, wenn danach dann die Praxis der kostenpflichtigen Flurgänge eingestellt worden wäre. Genau dies traf aber nicht zu, die Stadt Uffenheim und auch die Gemeinde Ippesheim kassieren auch in diesem Jahr wieder Gebühren für das aufdecken von Grenzsteinen.
9. Herr Bürgermeister und stellvertretender Landrat Helmut Weiß hatte mehrfach getönt, dass er Schadensersatzforderungen gegen den Landwirt Heinz Weiskopf aus Dagenbach geltend machen werde. Bis heute erhielt Herr Weiskopf weder Rechnung noch Mitteilung. Herr Weiß/Obernzenn tönte, dass es das Ende der Siebenerei sei, wenn jeder Grenzsteine setzen könne. Herr Weiß behauptete, dass Herr Weiskopf einen Grenzstein selber gesetzt hätte, alle Versuche, Herrn Weiskopf vors Gericht zu zerren, scheiterten jedoch kläglich. Trotzdem werden in Obernzenn weiterhin kostenpflichtige Flurgänge durchgeführt.
10. Friedrich Weiß und ich hatten Ende 2009 auf diese sogenannten „stillen Einverständnisse“ der Gemeinden der VG Uffenheim hingewiesen. An die Grundstücksbesitzer wurden damals Schreiben verschickt, aus denen hervorging, dass sich die Adressaten im Nicht- Widerspruchsfalle automatisch bereit erklären würden, Kosten für das aufdecken von Grenzsteinen zu übernehmen. Nachdem Friedrich Weiß Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt hatte, wurde von Herrn Höfler das Schreiben der Gemeinden als rechtsunwirksam erklärt. Da alle über die Rechtsunwirksamkeit nicht informierten Landwirte weiterhin zwingend von einer Rechtswirksamkeit ausgehen mussten, verlangte Friedrich Weiß auch, den Gemeinden aufzuerlegen, diese Rechtsunwirksamkeit auch jedem Grundstücksbesitzer mitzuteilen. Herr Höfler und Herr Weeger von der Regierung von Mfr. weigerten sich jedoch hartnäckig, die Gemeinden auf diese Rechtsunwirksamkeit hinzuweisen. Unsere Befürchtungen trafen exakt ein, so verschickte z. B. die Gemeinde Ippesheim eine Rechnung an Peter Beigel und berief sich hierbei sogar auf dieses stille Einverständnis. Es wurde sogar eine Kontopfändung vorgenommen, nach rechtlichen Schritten zahlte die Gemeinde Ippesheim inklusive Anwaltsgebühren die eingetriebene Summe zurück. Die Bedenken von Friedrich Weiß trafen also voll zu. Man muss sich hier schon fragen, wie es sein kann, dass einfache Bürger ohne spezielle Ausbildung sofort die Brisanz und Rechtswidrigkeit dieser „stillen Einverständnisse“ erkennen und die Folgen voraussehen, während hochqualifizierte und hochbezahlte Beamte die Sache einfach vorsätzlich treiben lassen.

Sehr geehrter Herren Weeger und Höfler, bitte klären Sie bis Ende 2010 ab, ob Sie weiterhin die Anordnung von kostenpflichtige Flurgängen durch die Gemeinden zulassen wollen. Anfang 2011 werden wir, - Friedrich Weiß, Siegfried Wangler und ich -, erforderlichenfalls weitere rechtliche Schritte veranlassen. Dies werden die Eingabe einer Petition an den Bayerischen Landtag und entsprechende Schreiben an die zuständigen Ministerien sein. Wir erwägen auch die Erstattung einer Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft wegen Betruges bzw. Beihilfe zum Betrug. Wir werden uns auch an den Herrn Ministerpräsidenten und an Herrn Regierungspräsidenten wenden. Eine Pressekonferenz zu diesem Thema ist vorgesehen.

Durch diesen Beschluss des VGH sind alle in den vergangenen Jahren berechneten Gebühren der Gemeinden für das aufdecken von Grenzsteinen rechtswidrig erhoben worden. Da zwischen Bürgern und Gemeinden ein besonderes Vertrauensverhältnis herrscht, sollten die Gemeinden veranlasst werden, diese zu Unrecht erhobenen Gebühren zurück zu zahlen, auch wenn dies wegen einer eventuellen Verjährung rechtlich nicht mehr zwingend getan werden müsste.

Zum Schluss noch ein deutlicher Hinweis: Wir haben bisher immer darauf geachtet, dass wir die Institution der Siebener nicht in Frage stellten, obwohl es Anlässe genügend gibt, genau dies zu tun. Wir sind es irgendwann mal leid, ständig mit lächerlichen Ausreden im Landratsamt konfrontiert zu werden. Herr Landrat Schneider pflegt dann Sprüche von sich zu geben, wie z. B. „wo Menschen sind, da menschelts halt“, und „wer ohne Schuld ist, der werfe den ersten Stein“. Wir können aber auch anders und weisen als Beispiel unter anderem darauf hin, dass möglicherweise sehr viele Grenzsteine nur mit diesen Porzellanzylindern als Mittelpunktsicherung belegt sind. Dies ist kein geheimes Zeichen im Sinne des Abmarkungsgesetzes. Wir gehen davon aus, dass damit sehr viele Steine illegal gesetzt wurden. Wir können bei Bedarf auch Beispiele von schikanösem Vorgehen der Siebener veröffentlichen.

Freundliche Grüße

Richard Müller, Berolzheim/Bad Windsheim
auch für Friedrich Weiß, Rudolzhofen/Uffenheim und Siegfried Wangler, Reusch/Weigenheim

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