Grenzzeichen an Staatsstraßen, Flurgänge der Feldgeschworenen
Sehr geehrter Herr Müller,
die Grenzsteine zwischen den privaten landwirtschaftlichen Flächen und den in unserer Verwaltung stehenden Grundstücken der Bundes- und Staatsstraßen sind oft tiefer gelegt um die Bewirtschaftung der Äcker und Wiesen nicht zu behindern. Daher können solche Grenzzeichen nicht aufgedeckt werden.
Die Grenzzeichen zwischen den in der öffentlichen Verwaltung stehenden Grundstücken verschiedener Baulastträger dürften keine so überragende Bedeutung haben, weil ja die angrenzenden Grundstücke alle in der öffentlichen Verwaltung stehen. Wegen unserer Personalknappheit ist es unseren Mitarbeitern leider nicht möglich, diese Grenzsteine aufzudecken. Da die Politik stets die Ehrenämter lobend erwähnt erscheint es vertretbar, dass bei streitigen Grundstücksgrenzen die Grenzsteine von den Feldgeschworenen während ihrer Flurgänge aufgedeckt werden.
Nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 Abmarkungsgesetz wirken die Feldgeschworenen auf die Erhaltung der Grenzzeichen hin und überwachen ihren Zustand. Um diese Aufgabe zu erfüllen, müssen sie ggf. den Grenzstein aufdecken.
In der Vergangenheit gab es bei den Flurgängen der Feldgeschworenen mit uns keinerlei Probleme, da die Feldgeschworenen weiterhin ihr Ehrenamt gewissenhaft ausüben werden gehen wir davon aus, dies bleibt auch in Zukunft so.
Mit freundlichen Grüßen
R a u s c h e r
Regierungsdirektor