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12. Januar 2011 3 12 /01 /Januar /2011 09:13

Schreiben an das Straßenbauamt Ansbach

 

Straßenbauamt                                                                           07.01.2011
91514 Ansbach

Grenzzeichen an den Staatsstraßen, Flurgänge der Feldgeschworenen

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu den alljährlich stattfindenden Flurgängen der Feldgeschworenen werden alle Grundstückseigentümer und Bewirtschafter aufgefordert, ihre Grenzsteine aufzudecken. Nicht aufgedeckte Steine wurden dann gegen Berechnung von den Feldgeschworenen aufgedeckt.

Diese Flurgänge finden auf Antrag der Gemeinden statt. In manchen Gemeinden, wie z. B. in Uffenheim, beantragt zusätzlich auch der Landkreis NEA diese Flurgänge. Ich selber war 25 Jahre Feldgeschworener und habe in dieser Zeit niemals erlebt, dass Gemeinde, Landkreis, Freistaat oder Bundesbahn auch nur einen einzigen Grenzstein aufgedeckt hätten. In meiner Zeit als Feldgeschworener wurden diese Grenzsteine auf Anordnung des Siebenerobmannes fast immer außen vor gelassen, mir ist auch kein Fall bekannt, dass ausnahmsweise von den Feldgeschworenen aufgedeckte Grenzsteine dem Landkreis oder dem Freistaat in Rechnung gestellt wurden. Viele Landwirte sehen es jedoch nicht mehr ein, dass nur die Landwirte ihre Grenzsteine aufdecken sollen.

An viele Grenzsteine grenzen Staatsstraßen und ein Landwirt an, es kommt jedoch auch sehr häufig vor, dass z. B. Grenzsteine zwischen einer Staatsstraße und einem angrenzenden gemeindlichen Feldweg, oder einem gemeindlichen Gewässer sind. Hier ist dann eben kein Landwirt beteiligt, dem man die Schuld in die Schuhe schieben kann. Trotzdem hat das Straßenbauamt auch hier niemals seine eigenen Grenzsteine aufgedeckt.

Herr Landrat Schneider NEA weist immer wieder auf die Unverzichtbarkeit von Feldgeschworenen und Flurgängen hin, gleichzeitig „schlampt“ jedoch der Landkreis NEA an seinen eigenen Grenzsteinen und lässt es auch zu, dass der Freistaat Bayern seine Grenzsteine nicht aufdeckt.

Es ist ja eine Tatsache, dass alle Grundstücksbesitzer vor dem Gesetz gleich sind und auch gleich zu behandeln sind. Die Bevorzugung von Gemeinde, Landkreis, Staat und Bundesbahn, sowie das willkürliche herausgreifen der Landwirte ist meiner Meinung nach als Schikane und Willkürmaßnahme zu bewerten.

Langer Rede kurzer Sinn, bzw. kurze Frage:
Wieso werden die Grenzsteine an den Staatsstraßen nicht vom Straßenbauamt aufgedeckt? Gedenken Sie, sehr geehrte Damen und Herren, das aufdecken der Grenzsteine an den Staatsstraßen in Zukunft zu veranlassen?
Falls Sie sich für die Beantwortung nicht zuständig fühlen, bitte ich um Weiterleitung an die zuständige Stelle.

Freundliche Grüße




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