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Dieser Blog soll interessierte Landwirte, Siebener und Kommunalpolitiker über die rechtlichen Möglichkeiten und Unmöglichkeiten der Siebener aufklären. Kritik, Wünsche und Anregungen per Email an MuellerR11@aol.com. Tel. 09841/64946 Achtung, ab sofort auch politischer Blog: www.windsa.net

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Gründe für die Klage am VG Ansbach

An die Siebnervereinigungen

Der Landkreise NEA, KT, WÜ,

Sehr geehrte Herren Bürgermeister, Vorsitzende und Siebenerobmänner,

Sie sind sicher mittlerweile über das Urteil des Verwaltungsgerichtes Ansbach informiert. Sie werden aber kaum Informationen über die genauen Gründe der Klageerhebung haben. Um bereits kursierenden Gerüchten entgegen zu wirken, möchte ich Sie hiermit über alle Vorgänge stichpunktartig informieren. Ich finde es enttäuschend und blamabel, dass kaum ein Feldgeschworener den Mut und die Fähigkeit hatte, auf die Zeitungsberichte zu diesem Thema per Leserbrief zu antworten. Bei den im Frühjahr stattfindenden Feldgeschworenenversammlungen wird man aber um dieses Thema nicht mehr herum kommen.

Ca. Mitte 2006 erfolgte meinerseits ein Schreiben an die Stadt Bad Windsheim, Kopie an Herrn Henninger, Ottenhofen, (Vorsitzender der Siebenervereinigung Bad Windsheim) Reklamation, weil Gebühren für Flurgänge erst mehr als ein Jahr danach berechnet wurden. Ergebnis: Keine Antwort, Abbuchungen erfolgten danach noch später.

Mit gleichem Schreiben Reklamation, weil in den Ortsteilen Bad Windsheims die Flurgänge nach verschiedenen Regeln erfolgten. So wurden in einigen Ortsteilen die Mittelsteine kontrolliert, in anderen nicht, Ergebnis: Keine Antwort.

Interne Bitte an den Siebenerobmann in Berolzheim, doch die Benachrichtigung der Siebenerkollegen zum Flurgang nicht erst eine bis zwei Stunden vor Beginn zu machen. Ergebnis: Erfolglos, deshalb Schreiben an die Stadt. Den Siebenerobmännern der Stadt BW wurde dann vorgeschrieben, ihre Kollegen mindestens drei Tage zuvor zu benachrichtigen.

Jagdversammlung 12.04.2006, im Rahmen der Versammlung wurde ich von Herrn Siebenerobmann beleidigt, ich wurde von ihm beschuldigt, dass ich am Schafwasenacker, Fl. Nr. 485, eine Wegabrundung umgepflügt hätte. Leider hatte er sich getäuscht, da mein Acker dort keine Wegabrundung hat, für den Besitzer des Nachbargrundstückes (Freund des Herrn Obmannes), hatte dies dann selbstverständlich keine Konsequenzen. Ich forderte Herrn Eisen sofort auf, sich für seine Beleidigung zu entschuldigen, dies wurde von ihm verweigert, Herr BGM Eckardt hörte schweigend zu.  Daraufhin benannte ich dann den anwesenden Bürgermeister Eckardt und weitere Anwesende als Zeugen. Ein paar Tage danach forderte ich Herrn Bürgermeister Eckardt schriftlich auf, Konsequenzen gegen Herrn Eisen einzuleiten, andernfalls würde ich keine Basis mehr für das ausüben meines Siebeneramtes sehen. Es erfolgte keine Reaktion, daraufhin teilte ich schriftlich meinen Rücktritt als Siebener mit. Es erfolgte wieder keine Reaktion von Seiten der Stadt. Nach einigen Monaten verlangte ich nochmals eine schriftliche Bestätigung meines Rücktrittes und verwies auf das Beispiel im Nachbarort Humprechtsau, wo ebenfalls ein Siebener zurückgetreten war. Am 17.01.2007 erhielt ich die schriftliche Mitteilung mit der Bestätigung meines Rücktrittes, für die bisher geleistete 25- jährige Tätigkeit als Siebener wurde mir gedankt.

Nun zu den Vorgängen, die meine Klage beim VG Ansbach auslöste:

  1. Mitte März 2006 Bekanntmachung, dass ab 03.04.2006 die Flurgänge im gesamten Stadtgebiet Bad Windsheims stattfinden würden. Im Ortsteil Rüdisbronn erfolgte der Flurgang an meinen Äckern jedoch erst am 07.05.2006, also mehr als 7 Wochen nach Ankündigung.
  2. Im November 2007 erhielt ich dann einen Kostenbescheid der Stadt Bad Windsheim über 12,75 €, man hatte angeblich einen Stein zwischen zwei nebeneinander liegenden eigenen Äckern aufgedeckt. Ein manchmal auch sachkundiger Siebener findet einen solchen leicht zu fluchtenden Stein in Sekunden, hier wurden jedoch dann aus Sekunden insgesamt 1,5 Std. gemacht. Dieser von der Siebnerei viel zu tief gesetzte Stein war von mir absolut sicher aufgedeckt worden, möglicherweise war er durch natürliche Einflüsse nach diesen über 5 Wochen nicht mehr sichtbar. Ich fragte deshalb beim Siebenerobmann Eigner nach. Obmann Eigner wusste nicht einmal, um welchen Stein es sich handelte, zur Arbeitszeitberechnung erklärte er mir, dass er für 3 Siebener jeweils ¼ Stunde unabhängig vom tatsächlichen Zeitaufwand aufgeschrieben hatte. Es stellte sich dann heraus, dass die Stadt BW diesen Zeitaufwand für die Berechnung nochmals verdoppelt hatte.
  3. Im Kostenbescheid wurde mitgeteilt, dass kein Widerspruch möglich sei, es blieben lediglich die Möglichkeiten, entweder zu bezahlen, oder Klage einzureichen, beim VG Ansbach. Trotzdem machte ich mir die Mühe, und bat die Stadt BW schriftlich um die Rücknahme ihres mehrfach rechtswidrigen Bescheides und teilte mit, dass ich andernfalls Klage erheben würde. Als nach 10 Tagen immer noch keine Antwort eintraf, schrieb ich nochmals an die Stadt und teilte mit, dass ich wegen Fristablauf jetzt Klage einreichen werde, wenn der Bescheid nicht unmittelbar zurückgenommen werden würde. Als ich wieder keine Antwort erhielt, reichte ich Mitte Dezember 2007 Klage beim VG Ansbach ein und teilte gleichzeitig der Stadt mit, dass eine Antwort jetzt zwecklos sei. Von Stadtrat Heckel wurde mir mitgeteilt, dass von Herrn Bürgermeister Eckardt offenbar die Order ausgegeben worden war, Schreiben von mir nicht  zu beantworten. Gleichzeitig erhob ich auch Dienstaufsichtsbeschwerde beim Landratsamt NEA, die aber bis heute nicht bearbeitet ist.
  4. Termin am VG Ansbach war dann der 07.05.2008, ich war hierzu ohne Rechtsanwalt erschienen. Kurz zuvor erhielt ich einen weiteren Kostenbescheid, dieses Mal von meiner Heimatgemarkung Berolzheim, ebenfalls für den Flurgang im Frühjahr 2006. Diesen Bescheid erhielt ich also weit über 2 Jahre nach dem Flurgang! Hier hatten die örtlichen Feldgeschworenen einen überflüssigen Mittelstein mit einem angeblichen Zeitaufwand von 4,5 Std. gesetzt, ohne dass die zwingend erforderliche Benachrichtigung meinerseits erfolgte, damit wurde von den Feldgeschworenen eine Amtspflichtverletzung begangen. Es fehlte auch die zwingend erforderliche Beantragung durch einen Angrenzer. Dieser Mittelstein wurde dann später auf meine Veranlassung hin mit Genehmigung des Vermessungsamtes wieder entfernt, trotzdem erfolgte die Berechnung für das setzen des Steines. Zusätzlich war an einem Waldgrundstück ein möglicherweise von Laub bedeckter Grenzstein kostenpflichtig aufgedeckt worden, insgesamt waren dies dann 46,75 €. Dies teilte ich Herrn Richter Weingarten vorab mit und kündigte auch hierzu eine Klage an.
  5. Beim Verhandlungstermin verlangte dann Herr Rechtsanwalt Döbler für die Stadt BW doch tatsächlich, dass man die Grenzsteine während des ganzen Jahres offen zu halten hätte. Ab diesem Zeitpunkt war mir klar, dass sich die Sache verkomplizieren würde und ich strebte ab diesem Zeitpunkt nicht mehr nur die Rücknahme der beiden Bescheide an, sondern verlangte jetzt ein Grundsatzurteil. Richter Weingarten hatte mit der Stadt Bad Windsheim telefoniert, schlug einen Vergleich vor und teilte mit, dass die Stadt BW jetzt die Rücknahme des zweiten Bescheides angeboten hätte, den ersten Bescheid mit 12,75 € könne man halbieren. Herr RA Döbler ließ eventuelle Einwilligung erkennen, ich lehnte jedoch ab und verlangte jetzt eine Grundsatzentscheidung. Daraufhin vertagte Herr Weingarten und kündigte einen neuen Termin an. Ich reichte dann unmittelbar am Verwaltungsgericht die zweite Klage ein.
  6. Zum zweiten Termin am 30.07.2008 engagierte ich dann einen Anwalt. Es wurden nochmals viele Argumente ausgetauscht, als Ergebnis und Urteil wurde meinen Klagen in allen Punkten stattgegeben, der Antrag der Stadt BW auf Zulassung einer Berufung wurde abgeschmettert, die Stadt wurde zur vollen Kostenübernahme verurteilt. Die Stadt BW hat jetzt beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einen Antrag auf Zulassung einer Berufung gestellt. Nach Aussage von BGM Ledertheil sehe man zwar kaum Aussichten auf Erfolg, man wolle aber gegenüber den Siebenern argumentieren können, dass man alles mögliche zur Erhaltung der bisherigen Praxis getan habe.

Fazit des Urteils, aus meiner Sicht:

Flurgänge müssen zwingend beantragt werden, die beantragende Gemeinde hat die Kosten zu tragen.

Sollen dem Landwirt Kosten berechnet werden, so ist in jedem Einzelfalle ein Verschulden des Landwirtes nachzuweisen.

Die Gemeinde hat als Anlieger fast aller Grenzsteine genauso fürs aufdecken zu sorgen, wie jeder andere Grundstückseigentümer auch.

Es ist nicht zulässig, die Landwirte generell als Verursacher abzukassieren, nach drei bis vier Jahren ist fast jeder normal gesetzte Stein durch natürliche Einflüsse nicht mehr sichtbar. Die Landwirte tragen vielmehr durch die Bewirtschaftung auch zur Freihaltung der Steine bei.

Auch die Landkreise und der Freistaat Bayern haben die Grenzsteine an ihren Straßen und Wegen aufzudecken.

Hilfsweise: Nicht aufgedeckte Steine müssen dem Verursacher zwingend zur Eigenabhilfe mitgeteilt werden.

Es ist nirgends im Abmarkungsgesetz vermerkt, dass es nur für landwirtschaftliche Grundstücke gilt, es kann nicht sein, dass jeder Siebenerobmann sein eigenes Süppchen kocht, Siebenerwillkür muss abgeschafft werden, das Abmarkungsgesetz ist einheitlich in ganz Bayern und für alle Grundstücke anzuwenden. Ich verweise auch auf Presseartikel und Leserbriefe.

Niemand will die Siebenerei abschaffen, ich und meine Kollegen halten jedoch die bisherige Praxis der Flurgänge im Zeitalter von Internet und GPS für überholt. Wir pflügen schließlich auch nicht mehr mit Pferden, durch dieses VG- Urteil wird eine sowieso längst fällige Änderung nur etwas beschleunigt herbeigeführt. Fünfhundertjährige Bräuche sollten nicht auf Kosten der aktiven Landwirte ausgeübt werden, hierzu ist das Freilandmuseum Bad Windsheim oder das Kirchenburgmuseum Mönchsondheim der richtige Ort. Durch diese längst überflüssigen Flurgänge werden Gemeinden und Landwirten immense Kosten verursacht, die im Zeichen der Entbürokratisierung problemlos vermieden werden können. Selbstverständlich sind Überackerungen an Feldwegen auch in Zukunft nicht zu dulden, auch Siebener haben sich an Grundstücksgrenzen zu halten.

Ich weise nochmals nachdrücklich darauf hin, dass sich auch Landkreis, Gemeinden und Siebener an gültige Rechtsvorschriften zu halten haben. Sobald das VG-Urteil rechtsgültig wird, ist die Durchführung der Flurgänge nach bisherigem Verfahren rechtswidrig. Eine eventuelles festhalten an der bisherigen Praxis kann auch als Amtspflichtverletzung gewertet werden, rechtswidrig einkassierte Gebühren sind zurückzuzahlen.

Sehr geehrte Herren Vorsitzende und Siebener, auf Anfrage können alle Unterlagen von mir an Sie versendet werden, Sie können mich auch gerne anrufen. Ich und meine Mitstreiter hoffen auf eine sachliche Auseinandersetzung, ohne persönliche Angriffe und Diffamierungen. Gerüchteweise wurden mir/uns bereits Verleumdungen bekannt. Sicher ist Ihnen bekannt, dass auch Feldgeschworene oft ihrer Verpflichtung, Vorbild zu sein, nicht nachkommen. In sehr vielen Fällen mangelt es auch an Sachverstand und ausreichenden Kenntnissen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass sich ganz normale Bauern plötzlich als Experten fühlen, nur weil sie intern gewählt und dann vereidigt wurden.

Dazu kommen Rücktritte von Siebenern, die mit dem Verhalten ihrer Kollegen nicht einverstanden waren. Die Siebnerei ist bei weitem nicht diese sogenannte heile Welt, als die sie immer öffentlich dargestellt wird, Siebener sind eben längst nicht in jedem Fall diese Ehrenmänner mit blütenreiner weißer Weste, ohne die unser gesamtes Rechtssystem angeblich zusammen zu brechen droht.

Bei unsachlichen und persönlichen Angriffen sehe ich mich zusammen mit meinen Kollegen gezwungen, öffentlich und detailliert auf sehr oft vorkommende Unregelmäßigkeiten und mangelnde Vorbildfunktion der Siebener hinzuweisen. Ich bitte eindringlichst darum, eine sachliche Auseinandersetzung zu führen, ich und meine Kollegen wollen jedenfalls eine öffentliche Schlammschlacht vermeiden.

Falls jemand das Zustandekommen dieses Gerichtsurteils bedauert, möge er sich bitte an nachfolgende Personen wenden:

An Ex- Bürgermeister Eckardt, Bad Windsheim, wegen Nachlässigkeiten und Unkorrektheiten bei Stadtverwaltung und Siebenerei Rüdisbronn, sowie als Verantwortlichem für die Nichtbeantwortung meiner Klageankündigung. Herr Eckardt versuchte sogar noch, mich beim Landratsamt lächerlich zu machen, als jemand, der wegen 12,75 € vor Gericht geht.

An die Siebenerei Rüdisbronn,  wegen viel zu spät erfolgtem Flurgang, wegen nicht konkreter Benennung des angeblich aufgedeckten Grenzsteines, wegen weit überzogener Zeitberechnung,

An die Siebenerei Berolzheim, hier insbesondere an Herrn Obmann Eisen, wegen rechtswidrigem setzen eines Mittelsteines,

An Herrn Höfler am Landratsamt, wegen Nichtbearbeitung meiner Dienstaufsichtsbeschwerde. (Stand 01/09)

Freundliche Grüße

 

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