Dieser Blog soll interessierte Landwirte, Siebener und Kommunalpolitiker über die rechtlichen Möglichkeiten und Unmöglichkeiten der Siebener aufklären. Kritik, Wünsche und Anregungen per Email an MuellerR11@aol.com. Tel. 09841/64946 Achtung, ab sofort auch politischer Blog: www.windsa.net
oder Weiß gegen Schöck?
Flurgang in Rudolzhofen/Uffenheim, im Frühjahr 2007: Obwohl er seine Grenzsteine gekennzeichnet hat, erhält Friedrich Weiß ca. Ende Mai von der Stadt Uffenheim eine Rechnung fürs Steine aufdecken. Kurz zuvor hatte Weiß die bisherige, oft willkürliche Praxis der Flurgänge in einem Artikel der FLZ kritisiert. Weiß legte Widerspruch gegen die Rechnung ein.
Im Herbst 2006 hatten Siebener offensichtlich eine vom Landgericht Nbg/Fürth festgestellte Amtspflichtverletzung begangen, indem sie einen Grenzstein ohne den dazu unbedingt erforderlichen geheimen Beleg setzten. (Zitat: ...liegt wohl eine Amtspflichtverletzung vor").
Nach mehrmaligem Schriftwechsel erhielt Weiß dann im Mai 2008 die erste Mahnung, im September 2008 wurde durch die Stadt Uffenheim dann die Zwangsvollstreckung betrieben. Auch dagegen erhob Weiß Einspruch. Angeblich sollte an Weiß ein Exempel statuiert werden, Bürgermeister Schöck schaffte es aber in den dafür vorgesehenen 6 Monaten nicht, eine stichhaltige Begründung für seine Zwangsvollstreckungsmaßnahme zu liefern. Ende April 2009 dann die überraschende Wende: Weiß erhält ein Schreiben von Herrn Schöck, mit der Ankündigung, das Verfahren einzustellen und auf diese 71,30 € zu verzichten. Gleichzeitig wird Herr Weiß doch tatsächlich freundlichst gebeten, wenigstens die Hälfte der Kosten auf dem Kulanzwege zu übernehmen.
Am gleichen Tag erhielt Friedrich Weiß von Herrn Schöck auch noch eine Belobigung, für den vorbildlichen Zustand seiner Grenzsteine, obwohl er absolut nichts anderes gemacht hatte, wie auch die Jahre zuvor. So können sich die Zeiten ändern..............
Offensichtlich hatten das Urteil des VG Ansbach und unsere (Müller, Weiß, Ernst) Leserbriefe Wirkung gezeigt.