Monday, 23. april 2012 1 23 /04 /Apr. /2012 21:31

"Nur Grundstücke der Stadt werden begangen."

Reichlich Verwirrung stiftet die wiederholte Äußerung von BM Ledertheil zu den Flurgängen der Siebener, dass "nur" noch die Grundstücke der Stadt begangen werden. Alle landwirtschaftlichen Grundstück können nur über das öffentliche Wegenetz erreicht werden, und genau dieses Wegenetz befindet sich im Eigentum der Gemeinde. Damit grenzt also jeder Acker, jede Wiese und jedes Waldgrundstück an ein städtisches (Wege-) Grundstück an. Dies bedeutet wiederum, das alle Grenzsteine an den Wegen und Gräben fast immer gemeinsame Grenzsteine von Stadt und Grundstückseigentümer sind. Hier gibt es einige seltene Ausnahmen, wenn z. B. ein städtischer Weg oder Graben an eine Staatsstraße, eine Kreisstraße oder an die Deutsche Bahn angrenzt.

In unserem landwirtschaftlichen Betrieb haben wir ca. 200 Grenzsteine, damit wären bei vierjährigem Turnus jährlich ca. 50 Grenzsteine aufzudecken.

Der einzige kleine Unterschied der jetzigen zu den früheren Flurgängen ist der, dass die manchmal zwischen überlangen Äckern vorhandenen Mittel- oder Läufersteine nicht mehr kontrolliert werden, weil hier die Gemeinde nicht angrenzt. Dies wurde aber in vielen Ortsteilen auch schon in der Vergangenheit so gehandhabt. Lediglich einige Siebenerobmänner kochten hier in der Vergangenheit ihr eigenes eigenmächtiges Süppchen und wollten diese Mittelsteine auch begucken.

Damit ist klar, dass sich in der Vorgehensweise der Feldgeschworenen bei den Flurgängen kaum etwas verändert hat. Es wird nach wie vor nachgesehen, ob die Grenzsteine auch tatsächlich von der Sonne beschienen werden und einen Schatten werfen.

Für die Stadt allerdings ändert sich gravierendes. Die Stadt als Antragsteller der Flurgänge muss für die von ihr durch die Beantragung verursachten Kosten jetzt komplett selber gerade stehen. Während bisher nach dem Motto verfahren wurde, "wer anschafft, zahlt nichts", heißt es jetzt, " wer anschafft, hat auch gefälligst zu bezahlen". Damit können den Landwirten keine Kosten mehr für das aufdecken in Rechnung gestellt werden.

Damit ist es endlich so, wie es schon längst hätte sein sollen: Im Herbst decken die Landwirte in eigenem Interesse die Grenzsteine zum säen und ackern auf, im Frühjahr lässt die Stadt Bad Windsheim auf ihre Kosten durch die Siebener die Grenzsteine lüften.

Die Stadt Bad Windsheim hat in den vergangenen drei Jahren durch die Nichtabhaltung von Flurgängen ca. 25.000 € eingespart, die öffentliche Ordnung ist nicht zusammengebrochen und es ist auch kein Bürgerkrieg ausgebrochen. Es herrscht auch nicht Sodom und Gomorrha in Wald, Wiese und Flur.

 

 

von Richard Müller - veröffentlicht in: Siebenerei
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Saturday, 21. april 2012 6 21 /04 /Apr. /2012 08:52

Vorsitzender Breitschwerdt äußert sich zu den Flurgängen.

Nach drei Jahren Pause wurden auch in Bad Windsheim wieder Flurgänge durchgeführt. Die Windsheimer Zeitung befragte dazu Günther Breitschwerdt, den Vorsitzenden der Feldgeschworenenvereinigung Bad Windsheim und Umgebung.

Nach neuester Rechtsprechung können die Gemeinden als Antragsteller der Flurgänge den Landwirten keine Kosten mehr für das aufdecken von Grenzsteinen in Rechnung stellen. Breitschwerdt äußerte, dass nur eine verschwindend geringe Minderheit die Grenzsteine nicht aufgedeckt hätte. Bisher sei dadurch nur eine geringe Mehrarbeit für die Siebener angefallen.

Breitschwerdt zeigte sich aufgeschlossen zum Einsatz von moderner GPS-Technik, hier müssten aber die Gemeinden erst investieren, um ein solches Gerät anzuschaffen. Aber auch dann müsste jeder Grenzstein besichtigt werden, weil auf Grenzsteine nicht verzichtet werden könne.

Zu Vorwürfen, dass Siebener oft willkürlich und schikanös handeln würden, äußerte Breitschwerdt, dass hier oft persönliche Dinge eine Rolle spielen würden, hier müssten in Zukunft Eitelkeiten und Streitigkeiten rausgehalten werden, schließlich seien ja alle Siebener vereidigt. Die Siebener betrachteten sich nicht als Richter in der Flur.


Kommentar: Günther Breitschwerdt macht es sich ziemlich einfach, mit der Darstellung zu den Flurgängen. Momentan ist es laut Breitschwerdt nur eine verschwindend geringe Minderheit, die sich dem Steine aufdecken gegenüber dem Antragsteller Gemeinde verweigert. Dies wird sich aber in Zukunft rapide ändern, wenn auch überängstliche Landwirte mitbekommen, dass ihre nichtaufdeckenden Kollegen eben keine Rechnung von der Gemeinde bekommen. Damit wird ein Dominoeffekt ausgelöst, der in Zukunft wesentliche Mehrarbeit und damit auch höhere Kosten für die Gemeinden auslösen wird. Zusätzlich muss berücksichtigt werden, dass in vielen Gemarkungen oft mehr als die Hälfte der Gemarkung von Siebenern selber bewirtschaftet wird.

Breitschwerdt meint, dass der Grenzstein das sicherste Instrument sei, Grundstücke abzugrenzen. Hier irrt sich Breitschwerdt gewaltig, was die Siebener anschauen, ist lediglich eine Granitoberfläche von ca. 15 x 15 cm. Ob dieser Stein auch exakt an der richtigen Stelle steht, kann niemand garantieren, dazu müsste das angeblich unter dem Stein liegende Siebenergeheimnis ausgegraben werden. Dies ist beim Einsatz eines GPS-Gerätes anders, hier kann der richtige Sitz des Steines exakt auf den cm überprüft werden.

Fast skandalös finde ich die Äußerung von Breitschwerdt, dass in Zukunft Eitelkeiten und Streigkeiten rausgehalten werden müssten, weil man ja schließlich vereidigt sei. Hier war es in der Vergangenheit meistens so, dass einerseits Verfehlungen und Unregelmäßigkeiten der Siebener großzügig als "menscheln" verharmlost wurden, während gegenüber normal sterblichen Landwirten oft mit gnadenloser Härte auch bei Kleinigkeiten vorgegangen wurde.

von Richard Müller - veröffentlicht in: Siebenerei
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Tuesday, 3. april 2012 2 03 /04 /Apr. /2012 21:00
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Thursday, 29. march 2012 4 29 /03 /März /2012 09:24

Verhandlung wurde vertagt, Gutachten wird eingeholt.

Noch nicht abgeschlossen konnte die Verhandlung am Amtsgericht Kitzingen werden. Die Klägerseite (=Gemeinde Seinsheim) wollte die im Nachbarort Willanzheim per Satzung festgelegten Gebühren von 1 € je qm Überackerung auch für die satzungslose Gemeinde Seinsheim übernehmen. Von den Hasenfuß-Landwirten der Gemeinde Willanzheim hatte kein einziger genug Zivilcourage, um gegen diese offensichtlich rechtswidrige Satzung zu klagen. So hatte sich der Landwirt Oskar Schilling aus Herrnberchtheim mit Äckern in Seinsheim mit den Folgen der Willanzheimer Praktiken auseinander zu setzen. Die Gemeinde Seinsheim verlangte von ihm für 106 qm Überackerung ganze 106 €.

Die Klägerseite wurde gefragt, wo sie diesen einen 1 € je qm abgeleitet hätte. Da die Pachtpreise im Jahr 2010 ortsüblich maximal bei 500 € für gute Äcker gelegen hätten, wäre ja dieser 1 € je qm niemals davon abzuleiten. Bei 500 € je ha würde sich ein qm- Preis von ganzen 5 cent je qm ergeben, das würde dann eine Gesamtsumme von 5,30 € ergeben. Die Gemeinde Seinsheim signalisierte dann Entgegenkommen und gewährte großzügigerweise 50 % Rabatt, weil diese angebliche Überackerung schon vor Bekanntgabe dieses 1 €/qm passiert war. Die geforderte Summe reduzierte sich damit schon mal auf 53 €. Da man aber von der Beklagtenseite ein Präzendenzurteil erreichen will, erklärte man sich mit diesem Vorschlag nicht einverstanden, weil dann die Gemeinde in den nächsten Jahren wieder mit diesem 1 € je qm daher gekommen wäre.

Der Richter schlug dann die Einholung eines Gutachtens vor, um die Seinsheimer Pachtpreise im Jahr 2010 zu ermitteln. Es wird mit Kosten von etwa 600 € für das Gutachten gerechnet. Eine wesentliche einfachere und billigere Methode wäre es gewesen, sich auf einen durchschnittlichen Pachtpreis zu einigen, zumal der Kämmerer der Gemeinde Seinsheim anwesend war und über die Pachtpreise des Seinsheimer Gemeindelandes hätte Auskunft geben können. Aber es muss wohl so sein, wie der Anwalt der Gemeinde Seinsheim sagte: Die Sache muss so richtig Geld kosten.

Es ging dann noch um die Ermittlung der überackerten Fläche durch die Siebener. Obmann Hörlin schilderte seine Methode mit Länge abschreiten, Breite ca. messen und Berechnung eines Sicherheitsabzuges. Die Klägerseite bot dann auch noch die Einschaltung des Vermessungsamtes an. Schließlich wurde die Fläche von beiden Seiten als unstrittig anerkannt.

Eine  weitere Auseinandersetzung unter umgekehrten Vorzeichen deutet sich auch bereits an. So hatte die Gemeinde Seinsheim ihre an Schilling angrenzenden Flächen mulchen lassen. Dabei passierte eine erhebliche "Übermulchung" der angrenzenden Schillingflächen mit sage und schreibe um die 400 qm. Damit muss sich Herr Bürgermeister Dorsch fragen lassen, wie es denn bei ihm selber mit der Präzision bei der Einhaltung von Grundstücksgrenzen bestellt ist. Besondere Brisanz erhält die Sache dadurch, dass Landwirt Schilling für seine beiden Grundstücke einen Vertrag nach dem Blühprogramm abgeschlossen hat, und hier ist mulchen zwingend verboten. Es können also auf die Gemeinde Seinsheim noch erhebliche Forderungen zukommen.

Beklagtenanwalt Hofmann-Hennrich aus Bad Windsheim machte auf die Zuhörer einen sehr guten und kompetenten Eindruck. Bis zum nächsten Gerichtstermin werden wohl noch einige Monate vergehen.

http://www.infranken.de/nachrichten/lokales/kitzingen/Der-Stein-des-Anstosses;art218,267541

von Richard Müller - veröffentlicht in: Siebenerei
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Friday, 23. march 2012 5 23 /03 /März /2012 19:13

Bittgänge nach München waren erfolglos.

Gleich mehrmals wurde der Sachbearbeiter für die Feldgeschworenen, Richard Höfler, zusammen mit Landrat Schneider, MdL Herold und hochkarätiger Siebenerprominenz in München vorstellig, um eine stärkere Rechtsposition für die Feldgeschworenen anzuleiern, bzw. durchzusetzen. Unter anderen war auch der Sprecher der Siebenervereinigungen in Mittelfranken, Richard Henninger aus Birnbaum dabei. Man wurde in den verschiedensten Ministerien und Ausschüssen vorstellig. Jedes Mal musste man erklären, wozu diese Feldgeschworenen überhaupt nötig seien, durchsetzen konnte man jedenfalls nicht.

Zuvor hatten Siebenerobmänner bei Besprechungen mit Höfler massiv moniert, dass alle Grußwortredner bei Versammlungen sich gegenseitig in Lobpreisungen der Siebener übertreffen würden, " da laufe der Schleim förmlich unten raus". Wenn es dann darum gehe, die Rechte der Siebener zu stärken und die Inkassovollmacht der Gemeinden für nichtaufgedeckte Grenzsteine nach diesen "skandalösen" Urteilen des VG Ansbach wieder herzustellen, sei von der Prominenz nichts mehr zu hören. Höfler äußerte daraufhin, dass er nach diesen erfolglosen Münchenfahrten die Nase voll habe, es reiche ihm jetzt.

Damit muss man echt anerkennen, dass der Rechtsstaat eben doch manchmal ganz gut funktioniert. Jedenfalls haben auch Beziehungen der Politprominenz das Rad der Zeit nicht mehr zurück drehen können.

 

von Richard Müller - veröffentlicht in: Siebenerei
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