Monday, 23. january 2012 1 23 /01 /Jan. /2012 20:55

Altertümliche Siebenerei in der Oberpfalz längst überholt.

Wichtigmacherisches und lächerliches Getue wird in Franken betrieben, wenn es um dieses angebliche geheimnisvolle Siebenergeheimnis geht. In Neumarkt Opf. wurde bereits 2006 auf dieses Getue verzichtet.

http://www.mittelbayerische.de/index.cfm?pid=3075&pk=32564&p=1

von Richard Müller - veröffentlicht in: Siebenerei
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Thursday, 1. december 2011 4 01 /12 /Dez. /2011 20:48

Exempel bei Siebenergebühren soll statuiert werden.

Mit Digitalkamera und Protokollbuch werden die Siebener in Zukunft wohl auf die Jagd nach nicht aufgedeckten Grenzsteinen gehen. Nachdem das Landratsamt NEA kürzlich verkündet hatte, dass Kosten für das aufdecken von Grenzsteinen nur noch verlangt werden könnten, wenn eindeutig nachgewiesen werden könne, dass der angrenzende Landwirt schuldhaft den Grenzstein zugedeckt hatte. Dies muss dann in jedem Einzelfall nachgewiesen werden. Die Siebener werden dann immer mindestens eine Digi-Cam zwecks Beweissicherung dabei haben. Hierzu muss dann sicherlich eine fotografische und auch eventuell eine kriminalistische Ausbildung in Betracht gezogen werden.

Landrat Schneider ist stocksauer, dass er trotz mehrerer Wallfahrten zur Staatsregierung nach München zusammen mit MdL Herold und einigen Siebenerfürsten keinen Erfolg erzielen konnte. Alle Versuche, dieses mittelalterliche fränkische Getue der kostenpflichtigen Flurgänge weiterhin durchzusetzen, scheiterten kläglichst. Man hofft jetzt darauf, mehrere Exempel statuieren zu können. Dazu sollen die Siebener eindeutige Beweise sichern. Sollte dann ein Landwirt nicht bezahlen, will man ihn vors Gericht zerren, um ein Exempel zu statuieren.

Landrat Schneider ist ja bekanntlich selber auch Landwirt gewesen und besitzt weiterhin Grundstücke in der Gemeinde Weigenheim. Wie man das dann allerdings bei den Grenzsteinen von Herrn Schneider handhaben will, wenn dummerweise ein Erdbrocken auf dem Stein liegt, ist noch nicht geklärt.

Es wird auch sehr interessant sein, wie sich Deutsche Bahn und das Straßenbauamt Ansbach verhalten, wenn ihnen Herr Schneider Rechnungen für das aufdecken ihrer Grenzsteine schickt. Man wird in Berlin wohl erst einmal rückfragen, was denn Feldgeschworene eigentlich sind und dann wird man dem Herrn Landrat wohl nur noch was husten.

von Richard Müller - veröffentlicht in: Siebenerei
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Thursday, 1. december 2011 4 01 /12 /Dez. /2011 20:16

Landwirt bezahlt Siebenergebühren nicht.

Die Bauchlandungen unserer Gemeinden und Bürgermeister häufen sich, was das eintreiben von Gebühren für das aufdecken von Grenzsteinen durch die Siebener betrifft. Insbesondere BM Schöck aus Uffenheim sollte ja als bereits mehrfach gebranntes Kind Lehren aus der Vergangenheit ziehen, aber anscheinend kann er seine bisherigen Niederlagen nicht verkraften und versucht es immer wieder aufs neue.

In Uttenhofen war von der Gemeinde in 2011 ein Flurgang beantragt und wurde auch durchgeführt. Der Landwirt wusste, dass er keine Gebühren zahlen musste und deckte auch keine Steine auf. Der Opa gab jedoch keine Ruhe, weil ja ansonsten "die Leute drüber reden würden". Also wurden die Steine vom Opa aufgedeckt.

Nach dem Flurgang bekam der Landwirt jedoch trotzdem eine Rechnung, weil mehrere Steine von den Siebenern aufgedeckt wurden. An einem Waldgrundstück waren von den mehrfach vereidigten Wächtern an der Grenze mehrere Steine vorgefunden worden, auf denen sich natürlicherweise einiges Laub abgelagert hatte. Die Steine konnten dadurch nicht von der Sonne beschienen werden, obwohl der Himmel nicht bedeckt war. Der Landwirt legte Widerspruch ein, der BM forderte den Landwirt dann auf, zu einem Gespräch ins Rathaus zu kommen, was der Landwirt jedoch verweigerte.

Im Landratsamt suchte der Landwirt dann Hilfe und Unterstützung beim Juristen Baumgärtner. Vom LRA erging dann ein Schreiben an die Stadt Uffenheim, offensichtlich wurde Herrn Schöck die Spur eingestellt. Jedenfalls wurde der Landwirt nochmals ins Rathaus zu einem Gespräch gebeten. Herr Schöck erklärte dann dem Landwirt, dass die Siebener nicht korrekt gearbeitet hätten, es tue ihm leid und die Rechnung sei damit gegenstandslos.

Man darf gespannt sein, wie lange Herr Schöck sein Hobby "eintreiben von Siebenergebühren" noch betreiben will. Das Landratsamt hat ja gerade eben verkündet, dass für das unbeauftragte aufdecken von Grenzsteinen keine Gebühren mehr verlangt werden können. Damit kann sich keine Gemeinde mehr herausreden und Unwissenheit vorschieben. Es wird wohl in Zukunft nichts anderes übrig bleiben, als Anzeige wegen Betruges zu erstatten, falls nochmals versucht wird, unberechtigterweise zu abkassieren.

von Richard Müller - veröffentlicht in: Siebenerei
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Thursday, 1. december 2011 4 01 /12 /Dez. /2011 19:41

Zwei Landwirte wehren sich und zahlen nicht.

Einen von der Gemeinde Seinsheim veranlassten Mahnbescheid des Zentralen Mahngerichtes Coburg erhielten zwei Landwirte. Beide Landwirte legten Widerspruch ein. Damit sind die Voraussetzungen für die Abgabe des Verfahrens an das Amtsgericht Kitzingen gegeben. Wenn Bürgermeister Dorsch seine Forderung eintreiben will, muss er dies per Zivilklage beim Amtsgericht tun. Er hat dazu jetzt 6 Monate Zeit, seine Klage zu begründen.

Das Vorgehen erinnert an die Stadt Uffenheim, wo BM Schöck auch eine Rechnung bei Friedrich Weiß zwangsvollstrecken wollte. Nachdem sich Schöck mehr als 6 Monate Zeit gelassen hatte, ohne dass eine Begründung geliefert wurde, hakte der Anwalt von Weiß nach und verlangte, dass das Verfahren vor dem Amtsgericht NEA endlich in Gang kommen sollte. Daraufhin zog die Stadt Uffenheim ihre Forderung aus Rechtsgutmütigkeit zurück.

Die Gemeinde Seinsheim hat bei der Forderungsbegründung bereits mehrere Böcke geschossen. Die Landwirte waren davon ausgegangen, dass es sich bei den Gebühren für Überackerungen um eine Schadensersatzforderung handeln würde. Nach einem Widerspruch teilte BM Dorsch jedoch mit, dass es sich um die Forderung eines Nutzungsentgeltes (=Pacht) handeln würde. Damit verlangt die Gemeinde Seinsheim eine Pacht von um gerechnet 10.000 € je ha. Dies ist sittenwidrig und kann den Tatbestand des Wuchers erfüllen. Bei ortsüblichen Pachtpreisen von maximal 500 € je ha wäre eine Forderung von höchstens 5 Cent ja qm möglich. Die Landwirte bestreiten jedoch zusätzlich energisch, dass sie Gemeindeland genutzt oder bebaut haben.

Man kann nur hoffen, dass die Gemeinde Seinsheim das Verfahren auch wirklich durchzieht, damit ein weiteres rechtskräftiges Urteil ergeht. Damit wird es Herrn Bürgermeister Dorsch wohl ebenso ergehen, wie seinem Kollegen Schöck in Uffenheim: Beide sind als Tiger gesprungen und werden in dieser Sache als Bettvorleger enden!

 

von Richard Müller - veröffentlicht in: Siebenerei
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Saturday, 26. november 2011 6 26 /11 /Nov. /2011 20:05

Obmänner diskutieren weitere Vorgehensweise.

Man solle in Zukunft wieder Flurgänge in den Gemarkungen der Stadt Bad Windsheim machen und dabei aber maßvoll und flexibel vorgehen, wurde den Bad Windsheimer Siebenerobmännern bei einer Zusammenkunft gesagt. Auf Nachfrage, was das denn heißen solle und was man machen solle, wenn Landwirte ihre Grenzsteine nicht aufgedeckt hätten, wurde verkündet, dass die Siebener die Grenzsteine dieser Verweigerer eben nicht aufdecken sollten, dies sollten diese Landwirte dann eben selber tun.

Diese empfohlene Vorgehensweise wird von mehreren Siebenereien nicht akzeptiert. Man wird diese "flexible" Vorgehensweise nicht akzeptieren, ... entweder die Gemeinde sorgt dafür, dass alle Landwirte bezahlen müssen, oder man wird komplett vom Siebeneramt zurück treten.

Auch der stellvertretende Landrat und Bürgermeister von Obernzenn, Helmut Weiß, ist für Flurgänge mit Augenmaß. Dies sieht dann so aus, dass keine Rechnungen mehr verschickt werden, die Landwirte werden jedoch nochmals auf nicht sichtbare Steine aufmerksam gemacht.

Anmerkung: Es wäre schon sehr schade, wenn sich unsere preisgünstigen Grenzsteinsetzer selber in den vorzeitigen Ruhestand versetzen würden. Abgesehen von den rechtlichen Problemen, - Siebener sind auf Lebenszeit gewählt und sind gegenüber dem Bürgermeister weisungsgebunden -, würden dann auf die Landwirte höhere Kosten zukommen, wenn versehentlich herausgeackerte Grenzsteine vom Vermessungsamt wieder eingesetzt werden müssten. Am besten wäre also wohl eine Lösung ohne Flurgänge und die Siebener würden im Bedarfsfalle auf Antrag weiterhin kostengünstig Steine setzen, wie dies im weitaus größten Teil Bayerns schon sehr lange üblich ist.

Selbstverständlich hat niemand etwas dagegen, wenn Landwirte die bisherige mittelalterliche Vorgehensweise akzeptieren und kostenpflichtige Flurgänge beantragen. Leider sieht es da aber mit der Akzeptanz böse aus. Wie Befragungen der Stadt Bad Windsheim in den Ortsteilen Erkenbrechtshofen und Berolzheim gezeigt haben, will (fast) niemand mehr dieses altertümliche Getue. Nicht einmal die Siebener selber haben diese kostenpflichtigen Flurgänge beantragt.

In Berolzheim gab es ja nur einen einzigen Grundstücksbesitzer, der kostenpflichtige Flurgänge haben will. Hier stellte sich jetzt aktuell heraus, dass dieser Einzige ein Ausmärker und Siebenerobmann aus einem benachbarten Ortsteil war. Dieser war dann hocherstaunt, dass von den Berolzheimer sieben Siebenern nicht ein einziger diese Flurgänge beantragt hatte, vielleicht war man ja intellektuell auch nicht in der Lage, die Fragestellung zu verstehen.

von Richard Müller - veröffentlicht in: Siebenerei
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