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Dieser Blog soll interessierte Landwirte, Siebener und Kommunalpolitiker über die rechtlichen Möglichkeiten und Unmöglichkeiten der Siebener aufklären. Kritik, Wünsche und Anregungen per Email an MuellerR11@aol.com. Tel. 09841/64946 Achtung, ab sofort auch politischer Blog: www.windsa.net

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Überhöhte Gebühren zurück fordern!

Gemeinden sollten ihre Bürger nicht abzocken.

Im Zusammenhang mit der gescheiterten Klage der Gemeinde Seinsheim gegen Oskar Schilling dämmert jetzt vielen anderen auch betroffenen Landwirten, dass sie abgezockt wurden. Mündliche Anfragen wegen einer Rückzahlung durch die Gemeinde brachten kein Ergebnis, man bekam zu hören, dass kein Rechtsanspruch auf eine Rückzahlung bestehe. Eine Gemeinde sollte FÜR die Bürger da sein und nicht gegen ihre Bürger arbeiten. Die Gemeinde muss zu Unrecht kassierte Gebühren nicht zurück zahlen, wenn ohne Vorbehalt bezahlt wurde, aber sie KANN es!! Vielleicht haben mehrere Landwirte jetzt soviel Zivilcorage und trauen sich, offensiv auf Bürgermeister und Gemeinderäte zuzugehen. Je mehr Gemeinderäte angesprochen werden, um so eher kann ein Erfolg erreicht werden, auch unter dem Gesichtspunkt, dass in etwas mehr als einem Jahr Kommunalwahlen sind. Ein Schreiben an die Gemeinde könnte in etwa so aussehen:

 

Absender

.................................

.................................

 

Adresse

Gemeinde

....................................

Herrn/Frau Bürgermeister ..........

an alle Gemeinderäte

 

Rückerstattung von rechtswidrig kassierten Gebühren für versehentliche Überackerungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie sicher durch die Presse erfahren haben, hatte die Gemeinde Seinsheim mit ihrer Klage vor dem AG Kitzingen gegen den Landwirt Oskar Schilling keinen Erfolg und musste ihre ursprüngliche Forderung von 106 € auf 10 € für eine versehentliche Überackerung reduzieren.

Mir selber wurde wegen einer ebenfalls versehentlichen Überackerung mit Rechnung Nr.  ......... vom  ........ der Betrag von ............ € in Rechnung gestellt. Ich bin davon ausgegangen, dass Gemeinde und VG mit ihren vorhandenen Experten nur Gebühren in Rechnung stellen, die auch plausibel und rechtskonform berechnet wurden. Zwischen Bürger und Gemeinde herrschte bisher in der Regel ein besonderes Vertrauensverhältnis, man kann vom Bürger nicht verlangen, dass er seiner eigenen Gemeinde und seinen von ihm selber gewählten Bürgermeistern und Gemeinderäten dasselbe Misstrauen entgegen bringt, wie es mittlerweile im Geschäftsleben gegenüber Versicherungsvertretern, Autoverkäufern und anderweitigen Geschäftspartnern gang und gäbe ist.

Obwohl die Gemeinde rechtlich eine Rückzahlung verweigern kann, weil ich bei der Überweisung nicht "Unter Vorbehalt" vermerkt habe, bitte ich trotzdem um die Rückerstattung des zuviel bezahlten Betrages. Sie können gerne den ortsüblichen Pachtpreis in Abzug bringen, wie dies auch das AG Kitzingen vorgeschlagen hat. Ich bitte darum, mein (unser) Anliegen in einer öffentlichen Ratssitzung zu behandeln. Ich lege ausdrücklich Wert darauf, dass alle Gemeinderäte vorab eine Kopie meines Schreibens erhalten.

Ort, Datum ......................

 

Freundliche Grüße

..........................................

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