Wuchergebühren konnten nicht durchgesetzt werden
Laut Kitzinger Zeitung war man im Gemeinderat von Seinsheim sehr enttäuscht, dass man die Forderung von 106 € gegen den Landwirt Oskar Schilling aus Herrnberchtheim nicht durchsetzen konnte, vielmehr musste man sich mit dem "Trinkgeld" von 10 € zufrieden geben.
Die Kitzinger Zeitung schoss schon wieder mehrere Böcke: Es gab eben kein Gerichtsurteil, vielmehr ließ man sich gezwungenermaßen auf einen Vergleich ein, der dann diese 10 €- Zahlung zum Inhalt hatte. Im Gegenzug musste die Gemeinde Seinsheim 7,50 € für eine Grenzüberschreitung ihrerseits bezahlen. Und zum zweiten klagte nicht Oskar Schilling gegen die Gemeinde Seinsheim, sondern die Gemeinde klagte gegen Schilling, weil dieser die Zahlung der 106 € verweigerte.
- Man muss sich echt fragen, wo der gesunde Menschenverstand bei vielen Bürgermeistern geblieben ist. Für eine versehentliche Grenzüberschreitung gleich einen Euro je qm zu verlangen, ist schon ein dicker Hund. Wenn man vielleicht den doppelten oder dreifachen durchschnittlichen Pachtpreis plus eine Bearbeitungsgebühr verlangt hätte, wäre das wenigstens nachvollziehbar gewesen. Ich selber habe Herrn Dorsch nach der Besichtigung seiner Grenzübermulchung angerufen und habe ihm geraten, seine Klage zurückzuziehen, weil die Erfolglosigkeit seiner Klage abzusehen war. Seine kurze und bündige Antwort war, "das wird durchgezogen".
- Grenzüberschreitungen kommen immer wieder mal meist versehentlich vor, das zeigt auch das übermulchen der Grenze durch die Gemeinde. Es wäre durchaus nachvollziehbar, die Wiederherstellung des vorherigen Zustandes einzufordern, allerdings muss dies dann auch für Grenzüberschreitungen der Gemeinde gelten.
- Es ist eben nicht so, dass die Rechtsordnung des Abendlandes zusammen bricht, wenn so etwas mal passiert.
- Selbstverständlich kann die Bewirtschaftung von Gemeindeland nicht geduldet werden, es muss aber mit Augenmaß gehandelt werden. Für Strafen sind immer noch die Gerichte zuständig, Racheakte sind nicht zulässig.
- Es ist ganz gut, dass dieses arrogante Verhalten des Bürgermeisters Dorsch nicht zum Erfolg führte.
- Es ist nicht gut, wenn man gleich mit dem Holzhammer daher kommt. Vielmehr wäre es sinnvoll gewesen, vor Einführung dieser weit überzogenen Forderung erst einmal eine Abmahnung auszusprechen, um dann für den Wiederholungsfall Konsequenzen anzukündigen.
- Ein Grundsatz muss sein, dass jeder Gemeindebürger gleich behandelt wird. Es kann nicht sein, dass nur missliebige Bürger vor den Kadi gezerrt werden, während andere Bürger durch eigene Druckmittel einer Klage entgehen können. Auch Siebener selber, (das ist sehr wichtig,) müssen wie andere Bürger behandelt werden.
- Es ist zu hinterfragen, ob Konsequenzen für Herrn Dorsch nötig sind, wegen Verschleuderung von Steuergeldern. Es prozessiert sich ja sehr leicht, wenn der Steuerzahler das Prozessrisiko trägt.
- Am ersten Verhandlungstag wurde der Kämmerer der VG nach den durchschnittlichen Pachtpreisen im VG- Gebiet gefragt, der gute Mann musste passen. Hier wäre bereits ein Abschluss des Verfahrens ohne kostspieliges Gutachten möglich gewesen.
- Eine aus meiner Sicht unmögliche Sache war die Erläuterung seines Gutachtens durch Gutachter Dieter Tasche, er behauptete doch tatsächlich, dass man als Landwirt für eine Überackerung gleich für 5 Jahre Prämien bekommen würde. Laut Auskunft Landwirtschaftsamt ist es vielmehr so, dass Prämien immer nur auf Antrag und nur für Flächen im Eigentum oder mit Pachtvertrag bewilligt werden. Wenn ein Luftbild eine Grenzüberschreitung anzeigt, heisst das noch lange nicht, dass dem Landwirt gleich automatisch Prämien überwiesen werden.
- Dieter Tasche war langjährig Bezirksdirektor des Bayerischen Bauernverbandes für Unterfranken. Wie man dann als "Experte" mit langjähriger BBV- Erfahrung zu einem solchen Gutachten kommen kann und dafür auch noch ca. 600 € kassiert, ist mir und vielen Zuhörern ein Rätsel. Wenn ich (RM) die Kompetenz der Geschäftsführer beim BBV Neustadt/Aisch ins Verhältnis setze, kann ich nur sagen, ein Werner Tyrach oder ein Rudolf Fähnlein (jetzt Bezirksdirektor für Mittelfranken) hätten niemals ein solches nach meiner Meinung weltfremdes und jämmerliches Gutachten abgegeben.
- Die Willanzheimer Landwirte, die vor einiger Zeit mit genau denselben 1-Euro-Forderungen überzogen wurden und auch bezahlt haben, können sich jetzt in den Arsch beißen. Man sieht auch hier wieder, dass es ab und zu doch auch Landwirte mit Zivilcourage gibt, die dann durchaus erfolgreich der Gemeinde Paroli bieten. Strittige Forderungen sollten, - wenn überhaupt -, nur unter Vorbehalt bezahlt werden. Damit wäre es zumindest für Trittbrettfahrer eines solchen Gerichtsverfahrens möglich, eine spätere Rückforderung zu stellen.
Fazit: Normalerweise sollten die Bürgermeister zur intelligenteren Hälfte der Menschheit gehören. Wenn man dann die Bürgermeister von Seinsheim, Ippesheim, Weigenheim, Uffenheim und Bad Windsheim mit ihren "Siebenergeschichten" erlebt, könnte man schon ganz leise Zweifel an dieser Annahme bekommen. Alle Bürgermeister erlitten Niederlagen vor Gericht, oder zogen ihre Klage wegen Aussichtslosigkeit oder auch aus angeblicher "Rechtsgutmütigkeit" zurück, und trotzdem wirds immer wieder probiert, auf Kosten des Steuerzahlers. Es muss sich am (Siebener-) Verhalten der Bürgermeister dringend etwas ändern. Besonders die Landratsämter sind jetzt gefragt, es kann nicht angehen, dass man generell dieses oft rechtswidrige Verhalten der Bürgermeister vorbehaltlos unterstützt. Ich selber habe dieses jämmerliche Verhalten des Juristen Baumgärtner und des Sachbearbeiters Höfler vom LRA NEA anlässlich der Klage von Siegfried Wangler gegen die Gemeinde Weigenheim live am VG Ansbach erlebt.