Dieser Blog soll interessierte Landwirte, Siebener und Kommunalpolitiker über die rechtlichen Möglichkeiten und Unmöglichkeiten der Siebener aufklären. Kritik, Wünsche und Anregungen per Email an MuellerR11@aol.com. Tel. 09841/64946 Achtung, ab sofort auch politischer Blog: www.windsa.net
Landwirte müssen Kosten für Flurgänge nicht mehr tragen.
Bad Windsheims amtierender Bürgermeister Dieter Hummel erklärte, dass die Landwirte die Kosten für die von der Gemeinde angeordneten Flurgänge nicht mehr tragen müssten.
Die Stadt Bad Windsheim hatte die Flurgänge in 2009 und 2010 ausgesetzt, da das Urteil des Verwaltungsgerichtes Ansbach durch den Antrag auf Zulassung einer Berufung noch nicht rechtskräftig war. Als Konsequenz dieser Niederlage vor dem VGH bleibt der Stadt Bad Windsheim nichts anderes übrig, als kostenpflichtige Flurgänge jetzt nicht mehr anzuordnen.
Landwirte in anderen Gemeinden sollten Gebühren für das aufdecken von Grenzsteinen jetzt zurück verlangen.