Dieser Blog soll interessierte Landwirte, Siebener und Kommunalpolitiker über die rechtlichen Möglichkeiten und Unmöglichkeiten der Siebener aufklären. Kritik, Wünsche und Anregungen per Email an MuellerR11@aol.com. Tel. 09841/64946 Achtung, ab sofort auch politischer Blog: www.windsa.net
Artikel in der FLZ nach VGH- Urteil.
Die Fränkische Landeszeitung brachte einen ausführlichen Artikel und gab dem Vorsitzenden der Feldgeschworenenvereinigung Neustadt Süd, Richard Henninger, Gelegenheit zur Stellungnahme.
Man will es immer noch nicht wahrhaben, was der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes bedeutet, nämlich exakt das Ende aller kostenpflichtigen Flurgänge!!
Der Wahlspruch der Siebener heißt ja "Ordnung, Recht und Sitte."
Genau dieses Recht wurde nun sogar vom VGH gesprochen, Siebenerherz, was willst du mehr? Da gibt es nur ein Problem, nämlich die Konsequenzen dieses Urteiles. So wurde in der Urteilsbegründung mehrmals und ausdrücklich erwähnt, dass man nur bezahlen müsse, was man beantragt habe. Da es wohl in allen Fällen an einer Beantragung durch den Landwirt fehlt, sind alle Versuche der Bürgermeister und Gemeinden, die Landwirte abzukassieren, illegal.
Richard Henninger behauptet, dass es Probleme nie zwischen Landwirten und Siebenern geben würde, sondern immer nur zwischen Landwirten und Gemeinde.
Es wird fälschlicherweise wieder ein Zusammenhang zwischen Flurgängen und den Kosten für das setzen von Grenzsteinen konstruiert. Das eine hat mit dem anderen eben nichts zu tun. Es gibt Tausende von Gemeinden in Bayern, wo die Siebener eben keine Flurgänge machen und trotzdem kostengünstig Grenzsteine setzen. Offensichtlich denken einige Siebener, " wenn wir Euch nicht mehr bei den Flurgängen drangsalieren dürfen, schmeißen wir auch das Steine setzen hin". Es ist darauf hinzuweisen, dass Siebener nur auf Veranlassung durch die Gemeinde tätig werden dürfen und müssen. Die Siebenereien sind eben kein selbstständiger Verein, der nach eigenem Gutdünken handeln kann.
Henninger weist auf die schnelle Verfügbarkeit der Siebener in Problemfällen hin. So sei es oftmals sinnvoll, bei Unklarheiten über Grenzverläufe einen Siebener zu Rate zu ziehen.
Anm.: RM: Ich warne ausdrücklich davor, bei Unklarheiten einen Siebener zu Rate zu ziehen. Niemand wird hoffentlich ein Haus bauen, wenn er zuvor nicht absolut sicher über den Grenzverlauf ist. Hier ist einzig und allein das Vermessungsamt die richtige Adresse!
Henninger weist auch auf die kostengünstige Arbeit der Siebener zu einem Stundensatz von 9 € hin. Die Arbeit des Vermessungsamtes komme wesentlich teurer.
Hier ist zu fragen, wieso man als Siebener den normal sterblichen Landwirten solche angeblichen Vorteile unbedingt mit Gewalt aufdrängen muss. Wenn der Landwirt die angeblich teurere Variante mit dem Vermessungsamt will, ist das doch seine ureigene Sache. Es ist im übrigen eine Milchmädchenrechnung, nur die Kosten für das aufdecken von Grenzsteinen anzusetzen. Durch Arbeitskosten der Landwirte, durch Siebenerkosten für die Gemeinden und durch Verwaltungskosten enstehen alljährlich allein im Landkreis NEA unnötige Gesamtkosten von über 200.000 €. Mit diesem Betrag kann man sehr viele Steine setzen lassen. Warum macht man den Landwirten die Vorteile nicht deutlich und lässt sie dann selber entscheiden, ob sie diese angeblichen Vorteile überhaupt haben wollen. Offensichtlich fürchtet man bei den Siebenereien das sich dann sicher absehbare Fiasko. Hier sollte Edmund Stoiber mit seinem Bürokratieabbau ansetzen.
Im Kommentar zum Artikel wird behauptet, dass es nur um äußerst geringe Kosten für das aufdecken von Grenzsteinen gehe, die im Bereich von 5 bis 20 € lägen. Hier hat man wohl einiges verwechselt, weil diese Kosten von 5 bis 20 € für einen einzigen Stein angesetzt werden müssen!
Niemand will die Siebenerei abschaffen, es ist aber dringendst eine Modernisierung notwendig. Dieses mittelalterliche Getue der Flurgänge gehört der Vergangenheit an. Traditionspflege sollte nicht auf Kosten der aktiven Landwirte erfolgen.