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Zwei Landwirte wehren sich und zahlen nicht.
Einen von der Gemeinde Seinsheim veranlassten Mahnbescheid des Zentralen Mahngerichtes Coburg erhielten zwei Landwirte. Beide Landwirte legten Widerspruch ein. Damit sind die Voraussetzungen für die Abgabe des Verfahrens an das Amtsgericht Kitzingen gegeben. Wenn Bürgermeister Dorsch seine Forderung eintreiben will, muss er dies per Zivilklage beim Amtsgericht tun. Er hat dazu jetzt 6 Monate Zeit, seine Klage zu begründen.
Das Vorgehen erinnert an die Stadt Uffenheim, wo BM Schöck auch eine Rechnung bei Friedrich Weiß zwangsvollstrecken wollte. Nachdem sich Schöck mehr als 6 Monate Zeit gelassen hatte, ohne dass eine Begründung geliefert wurde, hakte der Anwalt von Weiß nach und verlangte, dass das Verfahren vor dem Amtsgericht NEA endlich in Gang kommen sollte. Daraufhin zog die Stadt Uffenheim ihre Forderung aus Rechtsgutmütigkeit zurück.
Die Gemeinde Seinsheim hat bei der Forderungsbegründung bereits mehrere Böcke geschossen. Die Landwirte waren davon ausgegangen, dass es sich bei den Gebühren für Überackerungen um eine Schadensersatzforderung handeln würde. Nach einem Widerspruch teilte BM Dorsch jedoch mit, dass es sich um die Forderung eines Nutzungsentgeltes (=Pacht) handeln würde. Damit verlangt die Gemeinde Seinsheim eine Pacht von um gerechnet 10.000 € je ha. Dies ist sittenwidrig und kann den Tatbestand des Wuchers erfüllen. Bei ortsüblichen Pachtpreisen von maximal 500 € je ha wäre eine Forderung von höchstens 5 Cent ja qm möglich. Die Landwirte bestreiten jedoch zusätzlich energisch, dass sie Gemeindeland genutzt oder bebaut haben.
Man kann nur hoffen, dass die Gemeinde Seinsheim das Verfahren auch wirklich durchzieht, damit ein weiteres rechtskräftiges Urteil ergeht. Damit wird es Herrn Bürgermeister Dorsch wohl ebenso ergehen, wie seinem Kollegen Schöck in Uffenheim: Beide sind als Tiger gesprungen und werden in dieser Sache als Bettvorleger enden!