Dieser Blog soll interessierte Landwirte, Siebener und Kommunalpolitiker über die rechtlichen Möglichkeiten und Unmöglichkeiten der Siebener aufklären. Kritik, Wünsche und Anregungen per Email an MuellerR11@aol.com.
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Wegen 10,80 € Kontopfändung eingeleitet! Mit Zähnen und Klauen soll offenbar dieses mittelalterliche Siebenerprivileg verteidigt werden. Viele Gemeinden sind offenbar trotz fast überall vorhandener Finanznot bereit, diese kostspieligen Flurgänge beizubehalten.
In der Gemeinde Ippesheim wurde einem Landwirt eine Rechnung von 9,80 € für das angebliche aufdecken von drei Grenzsteinen zugestellt. Der Landwirt ließ diese Rechung und auch die darauf folgende Mahnung unbeachtet liegen. Er wollte erst tätig werden, wenn die Gemeinde Ippesheim Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten würde. Dieser Tage erhielt jener Landwirt von der Hausbank die Mitteilung, dass sein Konto gepfändet worden sei. Der Landwirt war überrascht, weil zuvor keinerlei gerichtliche Maßnahmen gegen ihn eingeleitet worden waren. Die Bank erklärte auf Rückfrage, dass die Kontopfändung trotzdem rechtens sei. Man lernt nie aus: Eine private Forderung ist nur mittels Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Gerichtsbeschluss durchzusetzen. Anders verhält es sich jedoch bei Forderungen von Gemeinden. Hier kann bereits eine Kontopfändung eingeleitet werden, wenn weder auf die Rechnung noch auf die Mahnung ein Widerspruch erfolgte. Man geht hier dann davon aus, dass durch das unterlassen eines Widerspruches die Forderung anerkannt sei. Der Landwirt hat also schlechte Karten und wird diese Forderung plus 5 € Mahngebühren wohl bezahlen müssen. Interessant am Rande: Es gibt durchaus Bürgermeister(-innen), die den Sinn von Flurgängen in Frage stellen. Sie müssen jedoch auf ihre Wähler und insbesondere auch auf ihre Siebener Rücksicht nehmen. In Einzelfällen lässt man sogar durchblicken, dass man gegen eine gerichtliche Klärung nichts einzuwenden hätte. Man könne dann im Falle einer gerichtlichen Niederlage gegenüber den Siebenern mit der Unrechtmäßigkeit von gebührenpflichtigen Flurgängen argumentieren, um dann in Zukunft diese Art der Flurgänge nicht mehr anzuordnen. Fazit für alle Landwirte, die Rechnungen für das aufdecken von Grenzsteinen bekommen: Auf jeden Fall Widerspruch einlegen. In vielen Fällen resigieren dann die Bürgermeister von vorneherein und lassen die Rechnungen unter den Tisch fallen. In Einzelfällen wird dann sogar ein Kulanzantrag an den Landwirt gestellt, mit der Bitte, doch wenigstens die Hälfte der Kosten zu übernehmen. Ein deutliches Beispiel ist der Fall von Friedrich Weiß, wo die Stadt Uffenheim ihre bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahme durch die Rücknahme der Klage beim Amtsgericht NEA wieder zurückzog. Dieser Tage stellt der Rechtsanwalt von Friedrich Weiß die Rechnung für seine Bemühungen an die Stadt Uffenheim. Siebenerei mit Fingerspitzengefühl, oder Vetterleswirtschaft? BGM Schöck mit "Rechtsgutmütigkeit". David gegen Goliath,