Dieser Blog soll interessierte Landwirte, Siebener und Kommunalpolitiker über die rechtlichen Möglichkeiten und Unmöglichkeiten der Siebener aufklären. Kritik, Wünsche und Anregungen per Email an MuellerR11@aol.com. Tel. 09841/64946 Achtung, ab sofort auch politischer Blog: www.windsa.net
Landwirt aus Herrnberchtheim verweigert Zahlung.
Einen ganzen Euro je qm Überackerung will die Gemeinde Seinsheim von einem Landwirt kassieren. Nach mehreren erfolglosen Mahnungen veranlasste die Gemeinde einen Mahnbescheid des Zentralen Mahngerichtes Coburg, der Landwirt legte Widerspruch ein.
Damit bleibt der Gemeinde nur noch die Möglichkeit, vor dem Amtsgericht Kitzingen ihre Forderung per Zivilklage einzutreiben. Die Aussichten für einen Sieg der Gemeinde sehen eher schlecht aus. So hat Seinsheim zur Überraschung des Landwirtes keinen problemlos feststellbaren Schadensersatz geltend gemacht, sondern verlangt ein Nutzungsentgelt (Pacht) für die überackerte Fläche. Die Gemeinde behauptet, der Landwirt hätte die Überackerung angebaut und daraus einen Nutzen gezogen, deshalb stünde der Gemeinde dieses Nutzungsentgelt zu.
Dieser eine Euro wäre das ca. 25- fache eines normalen Pachtpreises für ein Grundstück in ähnlicher schlechter Qualität. Damit könnte der Tatbestand des Wuchers erfüllt sein. Zu berücksichtigen ist auch, dass zwischen Bürger und Gemeinde ein besonderes Vertrauensverhältnis herrscht. Das ansonsten bei Forderungen übliche Misstrauen darf gegenüber einer Gemeinde im Normalfall nicht erforderlich sein.
Der Landwirt argumentiert, dass die geringfügige Überackerung bei nassem Wetter und schmieriger Oberfläche nur versehentlich passiert sei, eine Abmahnung im ersten Jahr dieser drakonischen Maßnahme wäre nachvollziehbar und verhältnismäßig gewesen. Der Landwirt hat auf den betreffenden zwei Äckern jeweils eine Blumenmischung angesät, für die er die Prämie sowieso nur für seine eigene Fläche bekommt. Der Landwirt kann also damit nachweisbar überhaupt keinen Nutzen aus der geringfügigen Überackerung ziehen.
Interessant ist, dass sich die Gemeinde Seinsheim genau von jenem Rechtsanwalt Hohmann von der Kanzlei Dr. Vocke und Partner aus Würzburg vertreten lässt, der mich vor dem VG Ansbach vertreten hat. Auch Siegfried Wangler wurde bei seinem Sieg gegen die Gemeinde Weigenheim von Dr. Hohmann vertreten.
Ich selber bin zu Dr. Hohmann durch ein Missverständnis gekommen. Auf der Suche nach einem kompetenten Anwalt kam mir ein früheres Urteil gegen die Gemeinde Hausen Nähe Würzburg in die Hände. Dort hatten mehrere Landwirte bereits um das Jahr 2000 erfolgreich gegen die Gebühren für das aufdecken von Grenzsteinen geklagt. Ich suchte mir die vermeintlich erfolgreiche Anwaltskanzlei aus und erwischte versehentlich die damalige Verlierer- Anwaltskanzlei Dr. Vocke und Partner und damit Herrn Dr Hohmann.
Die Kanzlei Dr. Vocke und Partner hat also im Falle der Gemeinde Hausen für die Gemeinde und gegen die Landwirte gekämpft und verloren. In meinem Falle vertrat Dr. Hohmann mein Anliegen gegen die Stadt Bad Windsheim und gegen die Siebener und gewann. Im Falle Siegfried Wanglers wiederum gewann Dr. Hohmann gegen die Gemeinde Weigenheim. In Seinsheim muss Dr. Hohmann jetzt diese sehr schwache Position der Gemeinde gegen den Herrnberchtheimer Landwirt vertreten.
Momentan liegt die Klageerwiderung des Landwirtes bei Gericht und bei der gegnerischen Anwaltskanzlei vor. Falls es die Erwiderung der Kanzlei erfordert, muss zur weiteren Verdeutlichung seitens des Landwirtes noch einmal nachgelegt wurden. Die Verhandlung am AG Kitzingen wird Ende März 2012 stattfinden, falls die Gemeinde Seinsheim nicht noch zuvor ihre Klage zurück zieht. Zur Zeit werden auch Rechtsmittel gegen Bürgermeister Dorsch wegen Betruges und Wucher überprüft.