Verunsicherung in Uffenheim:
Offensichtlich ist man stark verunsichert, im Uffenheimer Rathaus, man überlegt, wie man die nicht rechtskonformen Flurgänge der Feldgeschworenen rechtlich absichern kann. Das Urteil des VG Ansbach sagt eindeutig aus, dass Flurgänge zwingend beantragt werden müssen, der Beantragende hat auch die Kosten zu tragen und kann sie nicht mehr pauschal auf die Landwirte abwälzen.
Man glaubte, das Ei des Kolumbus gefunden zu haben, indem man an alle Grundstücksbesitzer ein Schreiben verschickte, indem es wortwörtlich heißt: " Wenn Sie diesem Schreiben nicht bis 06.04.2009 schriftlich widersprechen, stellen Sie hiermit im stillen Einverständnis den Antrag, dass die Feldgeschworenen den Flurgang an Ihrem Grundstücken durchführen und ein eventueller Mangel behoben wird. Weiterhin erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie die angefallenen Kosten übernehmen."
Nach sofortiger Dienstaufsichtsbeschwerde durch Friedrich Weiß beim Landratsamt NEA wurde von dort mitgeteilt, dass auch eine Nichtreaktion der angeschriebenen Bürger weder zu einer Antragstellung noch zu einer Kostenpflicht führen würde. (Das Schreiben der Stadt Uffenheim war also schlicht für die Katz und verursachte nur Verunsicherung und Kosten!)
Zum wiederholten Male muss auch erwähnt werden, dass der Landkreis NEA und die Stadt Uffenheim die Flurgänge zusammen beantragen, jedoch bisher noch niemals die eigenen Steine aufgedeckt haben. (Nach meiner Meinung ein typisches Beispiel von Schikane).
Daran, dass in Uffenheim offensichtlich sinnlos "stille Einverständniserklärungen" auf Kosten des Steuerzahlers verschickt werden, störte sich am Landratsamt niemand. Massiv zu kritisieren ist auch, dass dies bisher nicht öffentlich bekannt gemacht wurde, so müssen alle nicht informierten Bürger davon ausgehen, dass dieses Schreiben der Stadt Uffenheim rechtens gewesen sei.
Es ist schwer zu verstehen, dass die Gemeinden so erpicht darauf sind, diese längst nicht mehr zeitgemäßen Flurgänge zu finanzieren.
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