Dieser Blog soll interessierte Landwirte, Siebener und Kommunalpolitiker über die rechtlichen Möglichkeiten und Unmöglichkeiten der Siebener aufklären. Kritik, Wünsche und Anregungen per Email an MuellerR11@aol.com.
Tel. 09841/64946
Achtung, ab sofort auch politischer Blog: www.windsa.net
Sehr geehrter Bürgermeister .................. ,
mit Rechnung vom ............. stellt die Gemeinde ................... das aufdecken von Grenzsteinen durch die Siebener in Rechnung. Ich weise Sie darauf hin, dass das VG Ansbach und der VGH München festgestellt haben, dass:
1. Ein verdeckter Grenzstein kein Mangel im Sinne des Abmarkungsgesetzes ist;
2. Feldgeschworene nur Mängel im Sinne des AbmG beheben dürfen;
3. Nur ein Antrag des Grundstücksbesitzers eine Kostenpflicht auslösen kann.