Dieser Blog soll interessierte Landwirte, Siebener und Kommunalpolitiker über die rechtlichen Möglichkeiten und Unmöglichkeiten der Siebener aufklären. Kritik, Wünsche und Anregungen per Email an MuellerR11@aol.com. Tel. 09841/64946 Achtung, ab sofort auch politischer Blog: www.windsa.net
Gemeinde Weigenheim nahm Bescheid zurück.
Blamage für Landratsamt und Gemeinde Weigenheim.
Der Landwirt Siegfried Wangler aus Reusch hatte Erfolg, mit seiner Klage gegen einen Gebührenbescheid der Gemeinde Weigenheim. Als das Gericht erkennen ließ, dass es der Klage Wanglers stattgeben würde, nahm die Gemeinde Weigenheim ihren Gebührenbescheid zurück.
Dieses Mal war geballte Prominenz anwesend, unter anderem Sachgebietsleiter Höfler und Jurist Baumgärtner vom Landratsamt NEA, Bürgermeister Reinhard Kloha, vier Siebener des Ortsteiles Reusch, Richard Henninger, der Vorsitzende der Feldgeschworenenvereinigung Neustadt Nord und ein Journalist der Fränkischen Landeszeitung. Offenbar wollte man endlich eine Trendwende erreichen, im Bemühen, dieses mittelalterliche Getue der Flurgänge wieder durchzusetzen. Nach zweistündiger Verhandlung gab die Gemeinde Weigenheim aber auf, alle schweren aufgefahrenen Geschütze brachten nicht den erhofften Erfolg.
Es ging um 6 Grenzsteine, die im Jahr 2009 beim Flurgang der Siebener zwar vorhanden, aber eben nicht von der Sonne beschienen, nicht schattenwerfend und damit angeblich für einen mehrfach vereidigten Siebener nicht sichtbar waren. Nach aktueller Rechtsprechung mit dem Urteil von 2008 gegen die Stadt Bad Windsheim muss derjenige die Kosten bezahlen, der das aufdecken der Steine beantragt hat. Dies waren eindeutig die Gemeinde Weigenheim und der Landkreis NEA, weil die Grenzsteine an einem Acker neben der Kreisstraße sind. Man wollte pauschal dem Landwirt Wangler die Nichtsichtbarkeit der Steine anlasten und ihm die Kosten des aufdeckens auferlegen. Als eine zuerst zugestellte Rechnung von Wangler auch nach mehrmaligen Erinnerungen nicht bezahlt wurde, nahm die Gemeinde Weigenheim die Rechnung zurück und stellte einen Kostenbescheid zu. Man hatte dies zusammen mit Sachbearbeiter Höfler vom LRA so ausgetüftelt. Gegen diesen Bescheid ist kein Widerspruch möglich, sondern nur eine Klage beim VG Ansbach.
Richter Weingarten gab zu erkennen, dass Siegfried Wangler eben nicht zahlen müsse, weil er ja keinen Antrag zum aufdecken der Steine durch die Siebener gestellt hatte. BM Kloha sagte aus, dass alle 6 Steine mit loser Erde bedeckt waren, der Siebenerobmann Schneider stellte dann aber fest, dass 5 Steine mit Gras überwachsen waren, nur ein Stein an der Grenze zum Nachbaracker sei mit Erde bedeckt gewesen.
Amüsant war auch die Aussage des Siebeners Albrecht, er sagte, dass dies damals sein erster Flurgang und sein dritter Acker gewesen sei, den er als Siebener begangen hätte. Er habe damals wenig Ahnung von der Sache gehabt. Albrecht fühlte sich sichtlich unwohl in seiner Rolle als Zeuge und bemerkte sinngemäß: "Da ist man grade soeben Siebener geworden, begeht den dritten Acker und landet dann schon vor Gericht".
Eine sehr schlechte Figur machte auch LRA- Sachbearbeiter Richard Höfler, er verhedderte sich laufend in Nebensächlichkeiten, die vom Richter dann auch sämtlich vom Tisch gewischt wurden. Als Beweis seiner deutlich sichtbaren Inkompetenz lieferte Richard Höfler eine Lachnummer ab. Er zitierte doch tatsächlich aus einem kleinen grauen Büchlein, nämlich der Betriebsanleitung für Siebener, "Der Feldgeschworene". Richter Weingarten wies Höflers mehr als amateurhaften und stümperhaften Versuch mit den Worten zurück "Das mag ja ein schönes Büchlein sein, aber hier vor Gericht sind andere Bücher maßgebend". (Richter Weingarten meinte damit das Abmarkungsgesetz). Meiner Meinung nach sollte sich Landrat Walter Schneider nach einem anderen und einfacheren Aufgabengebiet für Höfler umsehen.
Auch der Jurist Frank Baumgärtner handelte extrem widersprüchlich. Obwohl er erst vor kurzem den Gemeinden noch empfahl, bis auf weiteres keine Gebühren für das aufdecken von Grenzsteinen zu berechnen, beteiligte er sich aktuell vor dem VG an dieser Weigenheimer Komödie des Reinhard Kloha und wollte mithelfen, genau diese Gebühren einzutreiben. Bürgermeister Kloha zeigte sich zwar gut vorbereitet, die meisten seiner Argumente gingen aber am Kern der Sache vorbei.
Pikanterweise hatte Reinhard Kloha den gleichen Rechtsanwalt Döbler von der Kanzlei Güllich und Döbler aus Lauf engagiert, mit dem auch die Stadt Bad Windsheim vor dem VG Ansbach und vor dem VGH spektakulär und deutlich scheiterte. Herr Döbler fiel auch hier wieder als nur sehr schwer verständlicher Dauerredner auf. Eine Substanz seiner Aussagen war nur sehr schwierig zu erkennen. Ganz anders dagegen der Anwalt von Siegfried Wangler, Herr Hohmann, von der Kanzlei Dr. Vocke und Partner in Würzburg. Er argumentierte brillant, kompetent und nachvollziehbar und hatte im Gegensatz zu Döbler eine sehr deutliche und leicht verständliche Aussprache.
Siegfried Wangler zeigte sich sehr erleichtert über die erkämpfte Rücknahme des Gebührenbescheides und fiel seiner Tochter jubelnd in die Arme.
Einen kleinen Wermutstropfen hat das Ergebnis aber doch noch, ein Urteil und damit eine juristische Niederlage für die Gemeinde Weigenheim wäre noch wesentlich wertvoller gewesen. Die Gemeinde Weigenheim und auch andere Kommunen können in der Zukunft wieder nach demselben Muster vorgehen und Bescheide verschicken. Wenn der Landwirt dann klagt, zieht man den Bescheid einfach zurück und probierts im nächsten Jahr wieder. Dasselbe schikanöse Spielchen hat bereits auch die Stadt Uffenheim mit Friedrich Weiß aus Rudolzhofen getrieben, man betrieb sogar die Zwangsvollstreckung und zog dann die Forderung aus "Rechtsgutmütigkeit" zurück, als absehbar war, dass Weiß es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen würde. Solchen Schikanen sollte endlich die Rechtsaufsicht am Landratsamt einen Riegel vorschieben.
Der klagende Landwirt bleibt dann jedes Mal auf einem Großteil seiner Kosten sitzen, weil auch im Erfolgsfalle nur ein Teil der Kosten von der unterlegenen Gemeinde erstattet werden muss. Es ist in jedem Falle eine Sondervereinbarung mit dem Rechtsanwalt erforderlich, weil der Anwalt ansonsten wegen zu geringer Kostenerstattung nicht tätig werden kann. Es sieht also so aus, Reinhard Kloha hat hochkantig und blamabel seinen Gebührenbescheid zurück gezogen, der Steuerzahler wird wieder einmal für eine blamable Fehleinschätzung eines Bürgermeisters gerade stehen müssen und wird die Kosten des Verfahrens tragen. Siegfried Wangler ist der eindeutige Sieger und muss neben enormem Zeitaufwand einige Hundert Euro drauflegen.
Fazit: Ein weiterer wichtiger Etappensieg im Kampf gegen die Bürokratie und gegen diese fränkische Unsitte der Flurgänge. Ein Bürgermeister Reinhard Kloha, der sich nach Meinung vieler immer mehr zum Bauernschikanierer entwickelt. Mit Bürgernähe und Bürgerfreundlichkeit hat das Verhalten von Kloha jedenfalls nichts zu tun.
Feststellung: Die Feldgeschworenen geben sich durch solches Verhalten immer mehr der Lächerlichkeit preis und gefährden durch die beharrliche Modernisierungverweigerung den Fortbestand der Siebenerei insgesamt.