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29. März 2012 4 29 /03 /März /2012 09:24

Verhandlung wurde vertagt, Gutachten wird eingeholt.

Noch nicht abgeschlossen konnte die Verhandlung am Amtsgericht Kitzingen werden. Die Klägerseite (=Gemeinde Seinsheim) wollte die im Nachbarort Willanzheim per Satzung festgelegten Gebühren von 1 € je qm Überackerung auch für die satzungslose Gemeinde Seinsheim übernehmen. Von den Hasenfuß-Landwirten der Gemeinde Willanzheim hatte kein einziger genug Zivilcourage, um gegen diese offensichtlich rechtswidrige Satzung zu klagen. So hatte sich der Landwirt Oskar Schilling aus Herrnberchtheim mit Äckern in Seinsheim mit den Folgen der Willanzheimer Praktiken auseinander zu setzen. Die Gemeinde Seinsheim verlangte von ihm für 106 qm Überackerung ganze 106 €.

Die Klägerseite wurde gefragt, wo sie diesen einen 1 € je qm abgeleitet hätte. Da die Pachtpreise im Jahr 2010 ortsüblich maximal bei 500 € für gute Äcker gelegen hätten, wäre ja dieser 1 € je qm niemals davon abzuleiten. Bei 500 € je ha würde sich ein qm- Preis von ganzen 5 cent je qm ergeben, das würde dann eine Gesamtsumme von 5,30 € ergeben. Die Gemeinde Seinsheim signalisierte dann Entgegenkommen und gewährte großzügigerweise 50 % Rabatt, weil diese angebliche Überackerung schon vor Bekanntgabe dieses 1 €/qm passiert war. Die geforderte Summe reduzierte sich damit schon mal auf 53 €. Da man aber von der Beklagtenseite ein Präzendenzurteil erreichen will, erklärte man sich mit diesem Vorschlag nicht einverstanden, weil dann die Gemeinde in den nächsten Jahren wieder mit diesem 1 € je qm daher gekommen wäre.

Der Richter schlug dann die Einholung eines Gutachtens vor, um die Seinsheimer Pachtpreise im Jahr 2010 zu ermitteln. Es wird mit Kosten von etwa 600 € für das Gutachten gerechnet. Eine wesentliche einfachere und billigere Methode wäre es gewesen, sich auf einen durchschnittlichen Pachtpreis zu einigen, zumal der Kämmerer der Gemeinde Seinsheim anwesend war und über die Pachtpreise des Seinsheimer Gemeindelandes hätte Auskunft geben können. Aber es muss wohl so sein, wie der Anwalt der Gemeinde Seinsheim sagte: Die Sache muss so richtig Geld kosten.

Es ging dann noch um die Ermittlung der überackerten Fläche durch die Siebener. Obmann Hörlin schilderte seine Methode mit Länge abschreiten, Breite ca. messen und Berechnung eines Sicherheitsabzuges. Die Klägerseite bot dann auch noch die Einschaltung des Vermessungsamtes an. Schließlich wurde die Fläche von beiden Seiten als unstrittig anerkannt.

Eine  weitere Auseinandersetzung unter umgekehrten Vorzeichen deutet sich auch bereits an. So hatte die Gemeinde Seinsheim ihre an Schilling angrenzenden Flächen mulchen lassen. Dabei passierte eine erhebliche "Übermulchung" der angrenzenden Schillingflächen mit sage und schreibe um die 400 qm. Damit muss sich Herr Bürgermeister Dorsch fragen lassen, wie es denn bei ihm selber mit der Präzision bei der Einhaltung von Grundstücksgrenzen bestellt ist. Besondere Brisanz erhält die Sache dadurch, dass Landwirt Schilling für seine beiden Grundstücke einen Vertrag nach dem Blühprogramm abgeschlossen hat, und hier ist mulchen zwingend verboten. Es können also auf die Gemeinde Seinsheim noch erhebliche Forderungen zukommen.

Beklagtenanwalt Hofmann-Hennrich aus Bad Windsheim machte auf die Zuhörer einen sehr guten und kompetenten Eindruck. Bis zum nächsten Gerichtstermin werden wohl noch einige Monate vergehen.

http://www.infranken.de/nachrichten/lokales/kitzingen/Der-Stein-des-Anstosses;art218,267541

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