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10. März 2010 3 10 /03 /März /2010 22:30
Die stillen Einverständnisse der VG Uffenheim.
Die VG Uffenheim verschickte für die Gemeinden Ippesheim, Oberickelsheim, Hemmersheim, Gollhofen, Markt Nordheim, Simmershofen, Ergersheim, Uffenheim und Weigenheim vor den Flurgängen 2009 an alle Grundstücksbesitzer ein Schreiben.

Die stillen Einverständnisse der Stadt Uffenheim
Kontopfändung wegen Siebenergebühren

Friedrich Weiß aus Rudolzhofen reichte sofort Dienstaufsichtsbeschwerde beim Landratsamt NEA ein und verlangte, dass die Rechtswidrigkeit dieses Uffenheimer Schreibens festgestellt werden sollte. Insbesondere verlangte Friedrich Weiß auch, dass alle angeschriebenen Grundstücksbesitzer von der Illegalität des Schreibens informiert werden sollten, da diese ansonsten zwangsläufig von einer Rechtsgültigkeit ausgehen würden. Friedrich Weiß befürchtete auch, sich die Gemeinden dann auf dieses stille Einverständnis berufen würden, um möglicherweise doch unberechtigte Kostenrechnungen zu verschicken.

Von Herrn Höfler wurde dann tatsächlich sogar die Rechtsunwirksamkeit dieser stillen Einverständniserklärung festgestellt, man weigerte sich jedoch, es der VG Uffenheim zur Auflage zu machen, alle Grundstücksbesitzer über diese Rechtsunwirksamkeit in Kenntnis zu setzen. Die Regierung von Mfr. argumentierte sogar, " ..dass das Schreiben der Stadt Uffenheim hinsichtlich einer (fiktiven) Antragstellung keine Rechtswirkungen entfalten kann. Rechtsaufsichtlich war weiteres nicht veranlasst, da die Stadt Uffenheim zugesichert hat, dass bei einer eventuellen Mängelbeseitigung eine Gebührenerhebung nur erfolgt, wenn auch ein konkreter Antrag vorliegt, oder die sonstigen Voraussetzungen des AbmG vorliegen. Eine formale Rücknahme des Schreibens vom 19.03.2009 war daher nicht zwingend."  

Und jetzt kommt der Hammer!

Die Gemeinde Ippesheim verschickte an Peter Beigel eine Rechnung über 9,80 € für das aufdecken von Grenzsteinen, mit der Begründung, er hätte dem Einverständnis- Schreiben der VG nicht widersprochen, damit hätte er einen Antrag gestellt. Peter Beigel hatte Kenntnis vom Schreiben des LRA an Friedrich Weiß und der dort mitgeteilten Rechtsunwirksamkeit. Peter Beigel hielt es deshalb nicht für nötig, rechtliche Schritte einzuleiten. Diese Einschätzung sollte sich jedoch als falsch erweisen, denn Peter Beigel erhielt ausgerechnet in einer extrem schwierigen familiären Situation von der Bank die Mitteilung, dass wegen 9,80 € sein Konto gepfändet worden sei. Die Gemeinde Ippesheim hatte die Rechtsunwirksamkeit des damaligen Schreibens nicht beachtet und hatte gnadenlos ihr angebliches Recht durchgesetzt.

Fazit: Friedrich Weiß hatte mit seinen Bedenken zu 100 % Recht, die Grundstücksbesitzer hätten zwingend informiert werden müssen. Als wir beim Gespräch auf diese Sachverhalte hinwiesen und fragten, warum die Rechtsaufsichtsbehörde hier nicht einschritten sei, antwortete Landrat Schneider mit der schwer verständlichen Begründung, man wolle sich nicht oberlehrerhaft aufspielen. 

Meine (RM) Meinung:Auch dieses Beispiel zeigt wieder, wie realitätsfremd man in Landratsamt und VG Uffenheim handelt. Jeder durchschnittliche Landkreisbürger weiß, dass man nicht einfach jemand anderem ein Schreiben schicken kann, wo der Adressat dann automatisch sein stilles Einverständnis zur Abbuchung irgendeines Betrages erklärt. Mir ist es unverständlich, wie dann diese hochbezahlten Beamten in der VG Uffenheim auf solche absurde Ideen kommen können.


 




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