Siegfried Wangler reicht Klage gegen die Gemeinde Weigenheim ein.
Gegen den Gebührenbescheid der Gemeinde Weigenheim wird Siegfried Wangler vor dem Verwaltungsgericht Ansbach klagen. Die Klage wurde bereits eingereicht, dieser Tage wird die Klagebegründung nachgereicht.
Man hatte Siegfried Wangler einen Gebührenbescheid für das aufdecken von Grenzsteinen durch die Siebener zugestellt. Man darf gespannt sein, wie die Gemeinde Weigenheim ein Verschulden des Landwirtes Wangler nachweisen will, nachdem direkt an den beanstandeten Grenzsteinen überhaupt keine Bodenbearbeitung stattgefunden hatte, hier wäre wohl eher der liebe Gott die richtige Adresse gewesen.
Da die Gemeinde Weigenheim den Flurgang beantragt hatte, wird sie wohl auch auf den Kosten sitzen bleiben. Wie die meisten anderen Landwirte auch, deckt Siegfried Wangler seine Grenzsteine jeweils im Herbst zum ackern und säen auf. Wenn dann die Gemeinde per Siebenerei im Frühjahr die Steine auch beäugen will, kanns sie dies sicher ohne weiters tun, dann jedoch auf eigene Kosten.
Wenn das VG diesen Gebührenbescheid der Gemeinde Weigenheim aufhebt, wird als nächste Stufe für die Landwirte wohl nichts anderes übrig bleiben, als Anzeige wegen Betruges zu erstatten, falls auch dann noch kostenpflichtige Flurgänge angeordnet werden.
Man darf Bürgermeister Reinhard Kloha danken, dass er hier jetzt offensichtlich die Entscheidung sucht, um nach diesem oft jämmerlichen Gebettel in der Vergangenheit endgültige Klarheit herbei zu führen.