Dieser Blog soll interessierte Landwirte, Siebener und Kommunalpolitiker über die rechtlichen Möglichkeiten und Unmöglichkeiten der Siebener aufklären. Kritik, Wünsche und Anregungen per Email an MuellerR11@aol.com. Tel. 09841/64946 Achtung, ab sofort auch politischer Blog: www.windsa.net
Sind alle Grenzsteine mit geheimen Zeichen belegt?
Siebener dürfen Grenzsteine nur zusammen mit dem Vermessungsamt setzen, oder wenn bei herausgeackerten Steinen die geheimen Zeichen eindeutig festgestellt werden. Jede Siebenerei hat ihr eigenes unverwechselbares geheimes Zeichen. Ein Siebener in z. B. Dachsbach kann also niemals das geheime Zeichen von z. B. Uffenheim kennen.
Für das setzen von Grenzsteinen muss ein Antrag eines Grenzbeteiligten vorliegen, die Angrenzer müssen mit dem von den Siebenern festgestellten Grenzpunkt einverstanden sein. Es muss zwingend ein Protokoll angefertigt werden, die Verrechung der Kosten muss zwingend über die Gemeinde erfolgen. Das direkte kassieren (Schwarzgeld) der Siebener beim Grundstückseigentümer ist nicht erlaubt und ist illegal.
Bezüglich der geheimen Zeichen wirds kompliziert, weil es nämlich verschiedene Definitionen und Ansichten hierzu gibt. Es ist allgemein bekannt, dass meistens ein weißer Porzellanzylinder als Mittelpunktsicherung eingebracht ist. Viele Siebener behaupten nun, dass diese Mittelpunktsicherung gleichzeitig auch das Siebenergeheimnis wäre. Nach meiner (RM) eigenen Meinung kann diese Mittelpunktsicherung niemals als geheimes Zeichen gelten. Steine, die nicht mit einem zusätzlichen geheimen Zeichen versehen sind, dürfen von den Siebenern nicht wieder gesetzt werden.
Eine genau gegenteilige Meinung vertreten aber auch viele Siebener und auch Michael Specht, der Leiter des Neustädter Vermessungsamtes. Herr Specht vertrat mir gegenüber die Meinung, dass man diese Mittelpunktsicherung durchaus als geheimen Siebenerbeleg ansehen könne, ein weiteres zusätzliches geheimes Zeichen sei nicht nötig.
Ich zitiere aus der Jubiläumszeitschrift anlässlich des 70- jährigen Bestehens der Feldgeschworenenvereinigung Bad Windsheim und Umgebung. Hier heißt es auf Seite 68 im Text zur Siebenerei Gallmersgarten, die Dorfvermessung betreffend: "Alle Steine sind belegt mit Siebenerzeichen, Porzellanzylinder und Magnetsicherung". Genauso hat eine korrekte Steinsicherung meiner (RM) Meinung nach auszusehen, Herr Specht liegt meiner Meinung nach voll daneben mit seiner Ansicht.
Ich gehe davon aus, dass viele Steine nur nach dieser Mittelpunktsicherung gesetzt werden, weil schlicht und einfach keine geheimen Zeichen vorhanden sind. Dies wäre meiner Meinung nach eindeutig illegal! Es stellt sich also auch hier wieder heraus: Jede Siebenerei und jeder Siebenerobmann kocht ihr eigenes Süppchen!
Nochmals zur Verdeutlichung: Mir macht niemand weis, dass ein Prozellanzylinder unter der Mitte aller Grenzsteine im gesamten Franken ein absolut geheimes Zeichen sein soll. Das Wissen um dieses angebliche Geheimnis soll dann von jedem Siebener mit ins Grab genommen werden. Es muss vielmehr eindeutig so sein, dass eben nur ein zusätzliches Zeichen im Zusammenhang mit der Mittelpunktsicherung eine Grenzwiederherstellung rechtlich einwandfrei möglich macht. Herr Specht vom Vermessungsamt NEA liegt hier absolut falsch!
Im nachfolgenden Link, - Museum Schwanstetten - ist zu lesen :"Zusätzlich wird bei einem Steinsatz ein Zylinder aus Keramik in der Größe von ca. 20mm Durchmesser und einer Höhe von 70 mm senkrecht unter den Grenzpunkt eingebracht. Dies ist kein Geheimnis, sondern dient lediglich der Vermessungstechnik".
http://museum-schwanstetten.de/?q=Siebener
http://www.vermessung.bayern.de/feldgeschworene/AufgabenderFeldgeschworenen.html
http://www.bay-gemeindetag.de/information/zeitung/2004/082004/bz082004b.htm