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Dieser Blog soll interessierte Landwirte, Siebener und Kommunalpolitiker über die rechtlichen Möglichkeiten und Unmöglichkeiten der Siebener aufklären. Kritik, Wünsche und Anregungen per Email an MuellerR11@aol.com. Tel. 09841/64946 Achtung, ab sofort auch politischer Blog: www.windsa.net

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Seinsheim hats nicht begriffen

Überackerungen sind sehr wohl zu verhindern.

Laut Artikel in der Kitzinger Zeitung beklagte man sich im Gemeinderat von Seinsheim, dass man nach dem verlorenen Prozess vor dem Amtsgericht Kitzingen Überackerungen nicht mehr verhindern könne. Dies ist eine totale Fehleinschätzung. In der Verhandlung vor dem AG KT ging es ausschließlich um die Höhe der Gebühren für eine Überackerung. Die Gemeinde Seinsheim hatte je qm einen ganzen Euro verlangt, das war zur damaligen Zeit fast der Kaufpreis für durchschnittliches Ackerland. Obwohl Bürgermeister Dorsch auf dieses Missverhältnis hingewiesen wurde, wollte er mit dem Kopf durch die Wand. Er wolle er die Sache durchziehen, egal was da komme, sagte er mir am Telefon.

Dass das mit dem einhalten der Grundstücksgrenzen doch nicht ganz so einfach ist, zeigte sich im Jahr danach, als die Gemeinde Seinsheim bei genau diesem vorher verklagten Landwirt beim mulchen der benachbarten Gemeindefläche ein mehrfaches der zuvor beim Landwirt beanstandeten Fläche mitmulchte,.. na so ein Pech aber auch, Herr Dorsch ;-) !

Es geht sicher auch anders! Man könnte durchaus hergehen, den durchschnittlichen qm- Pachtpreis für gemeindliches Pachtland feststellen, diesen qm- Preis dann vielleicht mal 3 nehmen, plus eine geringe Bearbeitungsgebühr und schon hätte man eine rechtskonforme, akzeptierte und auch abschreckende Methode, Überackerungen zu verhindern.

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