Dieser Blog soll interessierte Landwirte, Siebener und Kommunalpolitiker über die rechtlichen Möglichkeiten und Unmöglichkeiten der Siebener aufklären. Kritik, Wünsche und Anregungen per Email an MuellerR11@aol.com.
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Wie berichtet, hatte in Wimmelbach ein Landwirt einen Grenzstein nach eigenen Angaben versehentlich herausgeackert. Er stellte den Stein dann von Hand in eine Vertiefung am Ackerrand, siehe Bild. Der Stein ist 50 cm lang, 40 cm sind ausserhalb des Bodens. Zwischenzeitlich soll der Stein auch mal vom Wind umgeweht worden sein. Dieses hinstellen wurde ihm als illegales setzen eines Grenzzeichens ausgelegt. Bürgermeister Helmut Weiß, Obernzenn, (früher Polizeibeamter), erstattete Anzeige, die Polizei erschien am Hof des Landwirtes. Der Staatsanwalt stellte jedoch das Verfahren ein, nach einer Beschwerde auch der Oberstaatsanwalt. Als letztes Mittel blieb ein kostspieliges Klageerzwingungsverfahren, auch hier scheiterte BM Weiß. Bereits vor einem halben Jahr tönte man in Obernzenn, man werden beim Landwirt Schadensersatz geltend machen. Der Landwirt hat jedoch bis heute keine Rechung erhalten, anscheinend alles nur Getöse, um die Siebener zu besänftigen.
Die Siebener hatten dann nach auffinden ihres geheimen Beleges einen neuen Stein am Grenzpunkt gesetzt, die Gebühren wurden bezahlt. Der aufgestellte Stein wurde dann weder von den Siebenern, noch vom Landwirt angerührt. Das Vermessungsamt Neustadt/Aisch verlangt nun die Beseitigung das aufgestellten Grenzsteines. Der Landwirt weigert sich jedoch, den Stein zu beseitigen, weil er diesen Stein kein zweites Mal anfassen werde. Die Gemeinde weigert sich, den Stein zu beseitigen, weil sie ebenfalls nicht zuständig sei.