Dieser Blog soll interessierte Landwirte, Siebener und Kommunalpolitiker über die rechtlichen Möglichkeiten und Unmöglichkeiten der Siebener aufklären. Kritik, Wünsche und Anregungen per Email an MuellerR11@aol.com. Tel. 09841/64946 Achtung, ab sofort auch politischer Blog: www.windsa.net
Bürgermeister Meier kanns nicht lassen.
Laut Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 30.08.2008, Az 19 ZB 08.2710, AN 9 K 07.3471, wird für das aufdecken von Grenzsteinen eine Kostenpflichtigkeit eines Landwirtes nur dann ausgelöst, wenn dieser Landwirt das aufdecken der Grenzsteine beantragt hat.
Wer anschafft, der hat auch zu zahlen, sehr geehrter Herr Bürgermeister. Bitte, erkundigen Sie sich doch bei Ihren Bürgermeisterkollegen in Uffenheim, Weigenheim, Bad Windsheim, Ippesheim und Seinsheim, die alle ohne Ausnahme vor Gericht baden gegangen sind. Entweder wurde der Prozess verloren, oder man musste seine Klage zurückziehen.
Die amtliche Bekanntmachung vom 28.02.2012 in der FLZ ist auf jeden Fall rechtswidrig. Wenn die Gemeinde die Flurgänge anordnet und das aufdecken beantragt, hat sie auch dafür zu bezahlen. Sachbearbeiter Richard Höfler am LRA sollte etwas mehr Zeitung lesen und bei Bedarf einschreiten. Für was denn sonst brauchen wir eine Rechtsaufsicht am Landratsamt.
Falls Landwirte der Neustädter Gemarkungen rechtswidrig abkassiert werden sollen, bitten wir um Mitteilung. Wir sichern unsere Unterstützung bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu.