Dieser Blog soll interessierte Landwirte, Siebener und Kommunalpolitiker über die rechtlichen Möglichkeiten und Unmöglichkeiten der Siebener aufklären. Kritik, Wünsche und Anregungen per Email an MuellerR11@aol.com. Tel. 09841/64946 Achtung, ab sofort auch politischer Blog: www.windsa.net
Bayerisches Fernsehen aus Giebelstadt zur Siebenerei
Ein Vertreter der Siebener sprach die fehlende gesetzliche Möglichkeit an, die Grundstücksbesitzer für Kosten der Grenzsteinwiederherstellung und der Beseitigung anderer Mängel heran zu ziehen. Während früher die Landwirte fast stramm gestanden seien und die Kosten problemlos übernommen hätten, würden heutztage die jungen Bauern sagen: "beweis mir das doch erstmal". Der Redner forderte eine Gesetzesänderung hierzu, um die Grenzen in Ordnung halten zu können.
Laut Gesetz ist es so, dass generell der Beantragende unabhängig vom Verschulden die Kosten für das vermessen und setzen eine Grenzsteines zu tragen hat. Dieser Grundsatz gilt auch für das aufdecken von nicht sichtbaren Grenzsteinen. Der Beantragende kann seine Kosten dann per Zivilklage beim Verursacher wieder eintreiben, was äußerst schwierig und sehr aufwendig ist und selten gelingt.
Die Aussage aus dem Finanzministerium war niederschmetternd für die Situation der Siebenereien insgesamt. Der Herr aus dem Finanzministerium sagte, dass durch die Siebenerei nur geringe Kosten in Höhe von jeweils 10 € entstehen würden, es sei deshalb im Vorfeld Überzeugungsarbeit zu leisten. Eine Aussage zum Wunsch nach einer Gesetzesänderung erfolgte nicht. Auf die Frage, ob es Siebener nur in Franken geben würde, antwortete er, dass es auch in anderen Regierungsbezirken Bayerns Siebener geben würde. Er erwähnte aber nicht, dass es diese überholten Flurgänge nur in Teilen Frankens gibt.
Katastrophales Resümee dieser Aussage: Das ganze System die Siebenerei und der kostenpflichtigen Flurgänge steht auf tönernen Füßen. Es ist absehbar, dass kein Landwirt mehr für das aufdecken von Grenzsteinen bezahlen muss.